Regulierung

Die aktuell dafür durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bewerten alle Schutzgüter. Da mit der Förderbewilligung ausgeglichener und verbindlicher agiert werden kann, wird vorgeschlagen, dass diesem Instrument zur ausgewogenen Bewirtschaftung des Grundwassers der Vorzug gegeben werden soll und die Grundwassersteuerungsverordnung im Rahmen der Deregulierung aufzugeben ist.

Umgang mit den Anlagen zur Grundwasserregulierung in Kaulsdorf und Rudow

Die Errichtung der Anlage zur Grundwasserregulierung in Kaulsdorf war erforderlich, als das Wasserwerk aus Sanierungsgründen Mitte der Neunzigerjahre seine Förderung halbiert hatte (bis auf 3,5 Mio. m³ pro Jahr) und die Grundwasserstände im Umfeld entsprechend angestiegen waren. Die Anlage war nur zwischen den Jahren 1999 und 2002 sowie in diesem sehr niederschlagsreichen Frühjahr in Betrieb und förderte im gesamten Zeitraum seit der Errichtung nicht mehr als 0,8 Mio. m³.

Da das Wasserwerk Kaulsdorf seit dem Jahr 2002 bis heute zwischen 6,1 und 6,6 Mio. m³ pro Jahr gefördert hat und laut Wasserversorgungskonzept ebenfalls kontinuierlich etwa 6 Mio. m³ pro Jahr fördern wird und damit weitgehend siedlungsverträgliche Grundwasserstände erzeugt (siehe auch Kapitel 4.1), ist ein Weiterbetrieb dieser Anlage nicht mehr erforderlich.

(Auswirkung auf den Haushalt: Rückbaukosten der Anlage, Einsparung von Unterhaltungsund Betriebskosten in Höhe von ca. 2000 pro Jahr.)

Die Errichtung der Anlage zur Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel war notwendig, als das Wasserwerk Johannisthal seine Förderung von 21,3 Mio. m³ im Jahr 1989 bis auf 8,6 Mio. m³ im Jahr 1997 reduziert hatte. Entsprechend hoch waren die Grundwasserstände im nahe gelegenen Blumenviertel angestiegen. Die Anlage, bestehend aus 27

Heberleitungsbrunnen, ist seit 1997 in Betrieb und fördert rund 2 Mio. m³ pro Jahr.

Entscheidende Grundlage für die Erlaubniserteilung des Anlagenbetriebs war es, dass die Grundwasserregulierung im Glockenblumenweg eine Erhöhung der Fördertätigkeit des Wasserwerkes Johannisthal zu Gunsten der Anwohner nicht nötig machte und durch die Begrenzung der Fördertätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschleppung von Schadstoffen aus dem Altlastengebiet Adlershof gemindert wurde.

Mit der Wiederinbetriebnahme des Wasserwerkes Johannisthal im Jahr 2014 mit einer Gesamtfördermenge von 11 Mio. m³ pro Jahr und einer geplanten Teilfördermenge der dem Blumenviertel nahe gelegenen Teltowkanalgalerie von 4 Mio. m³ pro Jahr entfällt dann diese Entscheidungsgrundlage zur Altlastensicherung für die Anlage.

Wie die Modellierungen für den Raum Johannisthal aber gezeigt haben (siehe Kapitel 4.3.), können durch die Förderung der Teltowkanalgalerie allein mit 4 Mio. m³ pro Jahr im Blumenviertel nicht mehr flächendeckend siedlungsverträgliche Grundwasserstände erzeugt werden, da die ehemals nahe am Teltowkanal gelegenen Brunnen des Wasserwerks auf Grund des Autobahnbaus nicht mehr nutzbar sind.

Es wäre möglich, dass die von den Auswirkungen der Stilllegung der Anlage Betroffenen in der Zwischenzeit bis zum Jahr 2014 im Schutz der Grundwasserhaltung ihre Keller sanieren.

(Auswirkung auf den Haushalt: Rückbaukosten der Anlage, Einsparung von Unterhaltungsund Betriebskosten in Höhe von ca. 100.000 pro Jahr.)

Gebiete außerhalb der Wasserwerkseinflussbereiche im Urstromtal

Die Grundwasserstände im Urstromtal außerhalb der Einflussbereiche der Wasserwerke sind durch die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht zu beeinflussen. In Folge der ebenfalls rückläufigen Grundwasserentnahmen durch private Eigenwasserversorger, Baumaßnahmen oder Altlastensanierungen sind auch hier seit dem Jahr 1989 deutliche Grundwasseranstiege zu beobachten, die ebenfalls bei Bauwerken, die nicht fachgerecht gegen drückendes Grundwasser abgedichtet sind, zu Kellerwasserproblemen führen können.

Gebiete auf den Hochflächen

Auf den Hochflächen nördlich und südlich des Urstromtales können in Grundmoränengebieten mit oberflächennah anstehendem Grundwasser (Schichtenwasser) ebenfalls Probleme bei Gebäuden auftreten, deren Keller nicht fachgerecht gegen Grundwasser gedichtet sind. Dieses sehr stark von den Niederschlägen abhängige oberflächennahe Grundwasser ist weder durch die Förderung der Wasserwerke noch durch lokale Grundwasserhaltungen, sondern nur durch Dränagen zu beeinflussen.

Möglichkeiten zur Herstellung von siedlungsverträglichen Grundwasserständen Beschließt der Senat dennoch ­ wozu er rechtlich nicht verpflichtet ist -, im Land Berlin siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu garantieren, die nicht im Rahmen des Trinkwasserbedarfs erzeugt werden können, müssten im Warschau-Berliner Urstromtal darüber hinaus Ergänzungsmengen gefördert werden. Das hätte folgende Konsequenzen:

· Im Einflussbereich der Wasserwerke müsste in etwa der Differenzbetrag des Trinkwasserbedarfs zu 230 Mio. m³ pro Jahr gefördert werden. Im Falle des Szenarios „Basisvariante 2040" mit einem Bedarf von nur 184 Mio. m³ pro Jahr müssten die Wasserwerke zusätzlich ca. 46 Mio. m³ pro Jahr fördern. Dafür würden Kosten in Höhe von ca. 4,6 Mio. pro Jahr entstehen (siehe 2. Zwischenbericht, Drucksache Nr. 15/5549 vom 12.10.2006).

· Außerhalb der Einflussbereiche der Wasserwerke im Urstromtal müssten dann ebenfalls in Problemgebieten wie z. B. am Boxhagener Platz siedlungsverträgliche Grundwasserstände hergestellt werden. Die Investitions- und Planungskosten hierfür betragen ca. 3,3 Mio. pro km² und die laufenden Betriebskosten ca. 120.000 pro km² und Jahr (siehe 2. Zwischenbericht, Drucksache Nr. 15/5549 vom 12.10.2006).

· Es müssten dann aber auch der Gleichbehandlung halber auf den Hochflächen die Gebiete mit Schichtenwasserproblemen vollständig drainiert werden. Die Kosten hierfür lassen sich nur sehr schwer abschätzen, liegen aber vermutlich in mehrstelliger Millionenhöhe.

Wenn sich die öffentliche Hand zu all diesen Maßnahmen entschlösse, wozu sie einerseits wegen der Eigenverantwortung des Bauherrn nicht verpflichtet ist, andererseits aber nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 1a) den sparsamen Umgang mit Grundwasser berücksichtigen muss, dann verlören alle Bauwilligen den Anreiz ihre Gebäude fachgerecht gegen Grundwasser zu schützen, da ihnen der Staat kostenneutral einen trockenen Keller garantiert.

Die eventuell dennoch zur Trockenhaltung bestehender Bauwerke erforderlichen Maßnahmen werden durch den Senat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften begleitet.

9. Zusammenfassung

Für die Überprüfung der Wirksamkeit der Grundwassersteuerungsverordnung zur möglichen Einhaltung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Rahmen der Trinkwasserversorgung wurden zunächst die veränderten Randbedingungen betrachtet, die seit Erlass im Jahr 2001 eingetreten sind: Bis heute ist die Trinkwasserförderung von 230 auf 202 Mio. m³ pro Jahr zurückgegangen.