Im Jahr 2005 konnten über 16 294 Tage durch gemeinnützige Arbeit in der JVA getilgt oder eingespart werden

Die Situation in der Haft wird teilweise sogar so das Gutachten, als positiver beschrieben, weil sie beispielsweise auch gesundheitlich versorgt und beköstigt werden.

Im Jahr 2005 konnten über 16 294 Tage durch gemeinnützige Arbeit in der JVA getilgt oder eingespart werden. Weiter wurden 1313 Hafttage durch Zahlung während der Betreuung getilgt. Gemeinnützige Vereine und freie Träger wie die Brücke Bremen des Vereines Hoppenbank und die Gispo Bremerhaven leisten dabei für das Justizressort wertvolle Hilfe, die Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren und teilweise ganz zu verhindern.

Ferner wurden nach Angaben des Justizressorts die Anstrengungen zur Verhinderung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Jahr noch weiter verstärkt. Danach wird eine Mitarbeiterin eines freien Trägers der Straffälligenhilfe mit einer Dreiviertelstelle finanziert, der die Aufgabe obliegt, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen nach Haftantritten möglichst ganz abzuwenden. In einer Vielzahl von Fällen ist es hierbei gelungen, die vorzeitige Entlassung zu erreichen, sei es durch Auslösung, durch die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit oder durch die tragfähigen Vereinbarungen von Ratenzahlungen. Im ersten Quartal 2006 erreichte die Mitarbeiterin bei 129 Strafgefangenen 65 vorzeitige Entlassungen, davon 27 durch Auslösung und je 19 durch gemeinnützige Arbeit sowie durch Ratenzahlungen, wodurch für den genannten Zeitraum 4888 Hafttage und damit 13 Haftplätze eingespart wurden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Bremen und Bremerhaven ein leistungsfähiges System zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen besteht. Dennoch sollte antragsgemäß geprüft werden, inwieweit durch weitere Anstrengungen die regelmäßig 50 bis 60 Ersatzfreiheitsstrafenhaftplätze noch weiter reduziert werden können, zum Beispiel durch weitere bedarfsgerechte Angebote, die Zusammenarbeit mit weiteren etablierten Trägern und die effizientere Gestaltung der Vollstreckungsabläufe nach Verurteilung zu Geldstrafen sowie der Möglichkeit, für die uneinbringliche Geldstrafe die gemeinnützige Arbeit als primäre Ersatzstrafe vorzusehen.

Es bleibt zu hoffen, dass damit weitere Haftplätze und Strafvollzugskosten für Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA beider Städte unseres Landes eingespart werden können. Dem Antrag stimmen wir natürlich zu. ­ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD) Vizepräsident Ravens: Als nächster Redner hat das Wort Herr Kollege Knäpper.

Abg. Knäpper (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte gar nicht gedacht, dass ich noch einen zweiten Aufschlag habe, aber es ist ja schön, dass es so vereinbart worden ist. Deshalb wollte ich auch noch ein paar Sachen sagen, und zwar zur Thematik Schwitzen statt Sitzen. Wir haben ja diesbezüglich einen Antrag eingebracht, den ich auch sehr gut finde. Darum möchte ich auch noch ein paar Worte sagen.

Insgesamt hat ja die Vorschrift über die Abgeltung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die freie Arbeit bis vor einigen Jahren bei uns ein Schattendasein statt Sitzen ist es uns aber gelungen, diese Möglichkeit zu einem festen Bestandteil der Strafvollstreckung zu machen. Das entspricht sowohl dem Interesse der Justiz an der Entlastung des Strafvollzugs als auch dem Interesse des Beschuldigten, dem die Freiheitsstrafe erspart bleibt. Ich glaube, hier ist die Brücke Bremen der richtige Schritt. Der Verein Hoppenbank ist dafür als Fachstelle verantwortlich und genannt worden, wie viele Tage dort eingespart worden sind. Darauf will ich nicht mehr groß zurückkommen. Es ist eine Unzahl von Tagen durch gemeinnützige Arbeit eingespart worden.

Es muss uns allen ein wichtiges Anliegen sein, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Leistung gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden. Durch gemeinnützige Arbeit werden die Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven entlastet, und den Verurteilten bleibt die Haft erspart. Die Allgemeinheit wird dadurch nicht mit zusätzlichem Sicherheitsrisiko belastet, da es sich um Personen handelt, das muss man dabei ganz deutlich sagen, bei denen das Gericht eine Geldstrafe als Sanktion für ausreichend gehalten hat. Hier werden wir noch einmal eine Debatte führen, und zwar dann, wenn die Antwort des Senats vorliegt.

Lassen Sie mich aber auch noch etwas über den offenen Vollzug sagen, denn wenn ich hier schon gerade stehe, dann möchte ich das auch noch debattieren! Der offene Vollzug widerspricht einem in der Gesellschaft weit verbreiteten Bild der Vollzugsanstalten, wonach Gefangene eingeschlossen und abgeschottet untergebracht sind und ihre Strafe dort verbüßen sollen. Dabei wird übersehen, dass die Chance des offenen Vollzugs darin liegt, das Vollzugsziel, nämlich die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft, besser zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollzug dem Gefangenen ein Übungsfeld sozialen Verhaltens gibt, es ihm zur Verfügung stellt und ihn damit zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit führt.

Jetzt kommt ein kleiner Einwand, den ich einfach einmal bringen muss, bloß zur Erinnerung: Am 13. November 1997 wurde in der Sendung Kontraste im ersten Programm ein Bericht über die außer Kontrolle ­ Gefangene übernehmen die Macht im Knast. Der damalige Anstaltsleiter trat zu rück. Ich will auch gar nicht näher darauf eingehen, aber ich möchte daran erinnern. Diese Zeiten sind lange Vergangenheit, und wir werden in der Großen Koalition darauf achten, dass sie nie wieder zurückkehren. Wir werden technisch nachrüsten und auch demnächst einen Bundesstandard erhalten.

Leider lassen sich in einer Vollzugsanstalt strafrelevante Vorkommnisse nicht immer verhindern, denn man kann nicht hinter jeden Häftling einen Justizvollzugsbeamten stellen. So ist es auch kaum zu vermeiden, dass 30 Prozent aller Gefangenen drogenabhängig sind. Dass Drogen hineingeschmuggelt werden, ist natürlich nicht das Optimale; es gibt viele Möglichkeiten, aber wir werden alles unternehmen, dies zu unterbinden. Drogenabhängige durchlaufen verschiedene Stationen der Suchtentwicklung. In der JVA werden Angebote für die Suchtberatung vorgehalten. Die Suchtberatung setzt daher auch auf die Hilfestellung einer Motivationsentwicklung bei den Inhaftierten, die diese aus eigener Kraft bisher nicht geleistet haben. Abhängige, die sich vor den Therapieangeboten sperren, können natürlich keine Hilfeleistung bekommen. Alle Angebote und Hilfen der Suchtberatung können nur dann vorgenommen werden, wenn der Häftling auch den Willen dazu zeigt.

Trotzdem, so habe ich es mir sagen lassen, sind Rückfälle selbst bei erfolgreicher Behandlung nicht auszuschließen, und darum möchte ich jetzt langsam zum Schluss kommen.

Die Situation des bremischen Strafvollzugs insgesamt ist uns in der Antwort des Senats dargestellt überzeugt: Der bremische Strafvollzug hat alle Voraussetzungen, den Auftrag zu erfüllen, rechtsstaatliche Sicherheit zu schaffen. Dies schaffen wir aber nur, wenn wir alle Bediensteten mit ins Boot nehmen.

Unrealistische Forderungen haben sie nie gestellt, sondern bei Veränderungsprozessen mit Augenmerk mitgewirkt und dabei zusätzliche Belastungen in Kauf genommen.

Ich bin mir sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind und weiterhin zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des bremischen Strafvollzugs kommen. Bei der Neugestaltung des Strafvollzugs wollen wir das Resozialisierungsangebot verbessern, das Konzept des Chancenvollzugs zum zentralen Gestaltungsgrundsatz erheben und dabei konsequent die Eigenverantwortung des Gefangenen einfordern. ­ Besten Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD) Vizepräsident Ravens: Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Bürgermeister Böhrnsen: und Herren! Obwohl das schon fast ein programmatisches Schlusswort war, möchte ich noch ein paar ergänzende Bewerkungen machen! Zunächst einmal:

Ich bin nach den hier heute gehaltenen und gehörten Reden zuversichtlich, dass das Justizressort bei den Haushaltsberatungen der Zukunft gute Karten hat.

(Beifall bei der SPD) Herr Perschau, das werden Sie nicht anders verstanden haben! Hier ist mehrfach erwähnt worden, dass es eine umfängliche Antwort ist, die der Senat gegeben hat, in der Tat! Es waren aber auch umfängliche Fragen, die gestellt worden sind, deswegen war das nicht die Schreibwut des Justizressorts, sondern einfach das Bemühen, diese Fragen ordentlich zu beantworten.

Herr Knäpper hat in seinem ersten Beitrag gesagt, wir beschäftigen uns eigentlich nur dann mit dem Strafvollzug, wenn wir über öffentliche Aufmerksamkeit dazu veranlasst werden, etwa über Ausbrüche.

So gesehen hatten wir, Sie haben darauf hingewiesen, in der Vergangenheit Gott sei Dank wenig Anlass, darüber zu reden. Ich möchte noch einmal erwähnen, wenn wir über Ausbrüche reden, wie die Zahlen waren, ich beschränke mich einmal auf Oslebshausen: 1995 zehn Ausbrüche, 1996 vier Ausbrüche, 1997 vier Ausbrüche, 1998 null Ausbrüche, 1999 ein Ausbruch, 2000 null Ausbrüche, 2001 null Ausbrüche, 2002 null Ausbrüche, 2003 null Ausbrüche, 2004 zwei Ausbrüche, 2005 null Ausbrüche, 2006 bislang null Ausbrüche. Insofern ist das, glaube ich, eine Bilanz, die sich sehen lassen kann.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe aber den Hinweis von Ihnen eigentlich deswegen erwähnt, weil ich es richtig finde, sich auch außerhalb und unabhängig von solchen Anlässen mit dem Strafvollzug zu beschäftigen. Wichtig ist auch, dass sich mit dem Strafvollzug zu beschäftigen nicht heißt, sich nur mit den Baulichkeiten zu beschäftigen, sondern auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese schwierige und anstrengende Aufgabe erfüllen.

Als ich das erste Mal in meinem Amt als Justizsenator an einer Personalversammlung im Justizvollzug teilgenommen habe, habe ich in meiner Rede gesagt, dass ich großen Respekt vor dieser schwierigen Arbeit habe, die diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort erfüllen. Auch hier ist schon mehrfach gesagt worden, dass der Strafvollzug leider in den letzten 10 oder 20 Jahren auch ein bisschen aus dem Blick der Öffentlichkeit geraten ist. Es wird Zeit, dass wir uns einmal wieder klarmachen, was dort für gesellschaftlich wichtige Arbeit geleistet wird, und deswegen auch von meiner Seite der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir erinnern uns, dass wir längere Zeit über die Frage eines Neubaus geredet haben. Das haben wir nicht ohne Grund getan, sondern weil wir gesehen haben, dass es nötig ist, in unserer JVA etwas zu tun. Ich möchte die Debatte jetzt nicht noch einmal aufleben lassen, aber sie ist letztlich aus Gründen von Haushaltsrealität in die Entscheidung gemündet, von einem Neubau abzusehen. Das hat aber die zwangsläufige Folge, dass wir uns zu einer Sanierung bekennen müssen und diese auch verwirklichen wollen. Die kostet Geld, und eine Sanierung eines Altbaus ist immer etwas anderes, als irgendwo auf der grünen Wiese einen Neubau herzurichten. Es kostet auch Zeit, einen Altbau zu sanieren, das ist auch mit Beschwernissen verbunden, und alldem wollen wir uns unterziehen. Wir haben für die nächsten Jahre Sanierungsmittel in erheblichem Umfang vorgesehen und in unserer Investitionsplanung eingebettet.

Das Justizressort hat schon vor geraumer Zeit ein sehr umfangreiches Konzept zur Sanierung der JVA vorgelegt. Ich möchte aber aus gegebener Veranlassung doch noch einmal die 6 wichtigsten Punkte nennen: Erstens, die Anstaltsmauer in Oslebshausen wird unter Berücksichtigung bundesweiter Sicherheitsstandards erneuert, sie muss durchgängig über eine Höhe von 6 Metern verfügen. Herr Köhler, wenn Sie gesagt haben, warum gibt man dafür das Geld aus: Jeder, der vor dieser Mauer steht oder sich an dieser Mauer zu schaffen macht ­ bei buten un binnen war es vor kurzem einmal zu sehen, ich möchte das hier auch gar nicht näher beschreiben, sonst kommt noch jemand auf dumme Gedanken ­, weiß, wir müssen an dieser Mauer etwas machen. Da gibt es überhaupt kein Vertun, das muss so sein!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Der zweite Punkt ist, wir wollen im Abstand von circa 5 bis 8 Metern von der Anstaltsmauer einen Innenzaun mit einer Höhe von 4,50 bis 5 Metern erstellen, der detektiert und mit Kameras überwacht ist. Auch das ist nichts Überflüssiges. Jeder muss wissen: Die Sicherheit, die man um die Anstalt herum macht, ist eine Voraussetzung dafür, dass man innerhalb der Anstalt die Aufgaben wahrnehmen kann, die wichtig sind, auf die ich gleich noch einmal kurz eingehe, nämlich, dass wir uns der Aufgabe der Resozialisierung stellen. Strafvollzug ist mehr als die Bewachung und die Verhinderung von Ausbrüchen, sondern Strafvollzug findet in der Arbeit mit den Gefangenen statt, und dafür brauchen wir eine Anstalt, geben kann.

Der dritte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Personennotrufanlage als digitales Funksprechsystem, das angeschafft wird. An dieser Stelle kann ich sagen, Herr Köhler: Der Personalrat hat dem zugestimmt, die Beschäftigten sind mit uns gemeinsam der Auffassung, dass das eine wichtige Maßnahme ist.

(Präsident Weber übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der vierte Punkt, der angesprochen worden ist, wir wollen ein Gebäude zentrale Dienste erstellen, in dem Zusammenhang eine geschlossene Fahrzeugschleuse mit Kontroll- und Überwachungseinrichtung.

Der fünfte Punkt: Die Fenstergitter im Bereich U-Haft und Jugendvollzug werden mit Manganhartstahl nachgerüstet, auch das ist nötig.

Der sechste Punkt, Bremerhaven! Die JVA Bremerhaven muss technisch nachgerüstet werden. Ich habe mir vor Ort einen Eindruck verschafft. Sie kennen die verwinkelten Flure, da brauchen wir dringend eine Videoanlage, die es erlaubt, diese Flure zu überwachen. Herr Köhler, wenn Sie sagen: Wie geht es weiter mit der JVA Bremerhaven? Ich bin vor einiger Zeit dort gewesen, und wer sich die Zeit nimmt, sich dort umzusehen, ist erst einmal ernüchtert über den baulichen Zustand, aber hat auch einen sehr positiven Eindruck von dem, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort mit großen Engagement leisten. Ich habe dort gesagt und wiederhole es hier gern ­ und wenn es nach Ihrer Auffassung nicht hinreichend deutlich in der Antwort des Senats zum Ausdruck kommt, dann sage ich es hier noch einmal, was ich auch dort vor Ort gesagt habe ­: Natürlich, wir investieren in die JVA Bremerhaven deswegen, weil sie als Standort erhalten bleiben soll. Das ist die schlichte Botschaft, aber die ist nicht neu, die habe ich in Bremerhaven schon ausgiebig erläutert.

Meine Damen und Herren, ich habe eben schon gesagt, Justizvollzugsanstalt bedeutet nicht nur Baulichkeit, sondern das, was wir tun müssen, tun können, um das zu erreichen, was ja auch das Wichtigste ist: dass die Gefangenen nach einer Strafhaft, wenn sie entlassen werden, dann ein straffreies Leben führen. In diesem Zusammenhang haben wir in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage auch einiges ausgeführt.

Ich will darauf hinweisen, dass ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Gesichtspunkt ist, dass wir für die berufliche und schulische Qualifizierung sehr viel tun, denn alle Erkenntnisse zeigen, dass deroder diejenige, die die Justizvollzugsanstalt mit der Möglichkeit verlassen kann, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, weil er eine Ausbildung erhalten hat, die ihn dazu befähigt, die allerbeste Voraussetzung dafür hat, um ein straffreies Leben zu führen, und am Ende ist es dann auch Sicherheit.

Eine letzte Bemerkung zum Antrag Schwitzen statt Sitzen! Das ist ein wichtiges Problem, welches Sie ansprechen, nämlich der Umgang mit den Ersatzfreiheitsstrafen.