Folgen des Schichtenwassers Nässeschäden an Bauwerken sind häufig auf das Auftreten von Schichtenwasser zurück zu führen

Probleme mit dem „Schichtenwasser" sind aus den oben genannten Gebieten, insbesondere aus den Pankower Ortsteilen Blankenburg und Karow, seit Jahrzehnten bekannt. Besonders gefährdete Gebiete, die meistens tiefer gelegen sind, wurden früher aus gutem Grund nicht bebaut. Heute werden Gebiete als Bauland genutzt, welche aus geologischen Gründen dazu nicht oder nur mit besonderen Schutzmaßnahmen geeignet sind.

Messwerte über das „Schichtenwasser" liegen nicht vor, da die Wasserstände in Abhängigkeit von geologischen Gegebenheiten sowie den Regenereignissen sehr stark schwanken und sich kurzfristig verändern.

2. Folgen des Schichtenwassers: Nässeschäden an Bauwerken sind häufig auf das Auftreten von „Schichtenwasser" zurück zu führen. Nach § 13 der Berliner Bauordnung ist jeder Bauherr selbst verpflichtet, bauliche Anlagen so anzuordnen und zu betreiben, dass durch Wasser und Feuchtigkeit Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Die Baugrundstücke müssen für bauliche Anlagen geeignet sein.

Die örtlichen Baugenehmigungsbehörden sind gehalten, die Bauherren auf die Ursachen der „Schichtenwasserproblematik" sowie auf deren eigene Verantwortung für die fachlich einwandfreie Baudurchführung, besonders ihrer Kellerabdichtung, hinzuweisen.

3. Maßnahmen zur Senkung des Schichtenwassers

Die Senkung des Schichtenwassers kann durch Dränagen oder durch Regenwasserkanäle geschehen.

Dränagen wurden auf der Hochfläche des Barnim bereits vor vielen Jahrzehnten verlegt. Das Wasser aus den Dränagen wird in der Regel in Oberflächengewässer als Vorfluter abgeleitet. Hauptvorfluter auf der Barnim-Hochfläche sind die Panke und die Wuhle. Das Drainagesystem ist auf lange Sicht jedoch keine naturverträgliche Lösung, da es eine dauernde hydraulische Zwangsentwässerung der Gebiete bedeutet.

Eine Zwangsentwässerung entgegen dem örtlichen natürlichen Grundwasserregime kann sich u. a. negativ auf die örtliche Flora und Fauna auswirken. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird seit Jahren sowohl im Berliner Stadtgebiet als auch in vielen durch Dränagen und Gräben beeinflussten Gebieten Brandenburgs ein deutlicher Rückgang der Abflussmengen der Oberflächengewässer beobachtet.

Es ist zu erwarten, dass der Rückgang der Abflüsse in den nächsten Jahren bedingt durch die prognostizierte Klimaentwicklung noch verstärkt wird. Diese Tatsache ist bei der Wahl geeigneter Entwässerungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Dränagen entwässern ständig das umliegende Gebiet. Nahezu das gesamte durch die Niederschläge neugebildete und über die Dränagen gefasste Grundwasser wird über kurze Fließzeiten in die Gewässer abgeleitet. Natürlicherweise werden Gewässer langsam aus dem Grundwasser gespeist und halten so ihre ökologische Funktionsfähigkeit auch im Sommer aufrecht.

Ein Regenwasserkanalsystem hingegen nimmt nur einen geringeren Teil des anfallenden Regenwassers direkt auf und leitet es gestützt durch technische Maßnahmen zur Abflussverzögerung dem Vorfluter zu. Der größere Anteil infiltriert weiter und fließt den Gewässern zeitverzögert zu. Mit der Errichtung von Regenwasserkanalsystemen zur Straßenregenentwässerung steht somit zusätzlich für private Grundstücke mit hohen Grundwasserständen eine Vorflut zur selektiven Ableitung des Grundwassers zur Verfügung.

Perspektivisch gesehen ist die einzige naturverträgliche und technisch akzeptable Lösung die Entwässerung über ein Regenwasserkanalsystem in Abhängigkeit von der Geologie und den örtlichen Verhältnissen, ergänzt durch vernetzte MuldenRigolen-Systeme.

4. Zuständigkeiten des Landes Berlin und Dritter

Nach der Wiedervereinigung wurde von 1990 bis 1995 keine Instandhaltung der Dränagen vorgenommen, weil die Zuständigkeiten vereinigungsbedingt nicht geklärt waren.

1995 wurde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschieden, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Instandhaltung (Wartung, Betrieb und Instandsetzung) der Dränagen im öffentlichen Straßenland bis zum Zeitpunkt der Erschließung durch eine Regenwasserkanalisation übernimmt.

Für die fließenden Gewässer zweiter Ordnung als Vorfluter für die Dränagen im öffentlichen Straßenland ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig.

Für die stehenden Gewässer zweiter Ordnung als Vorfluter für die Dränagen sowie für die Straßengräben sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig.

Für die Baugenehmigungsverfahren (einschließlich der örtlichen Regenentwässerung) sind ebenfalls die jeweiligen Bezirksämter zuständig.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist für die wasserwirtschaftlichen Grundsatzfragen und Konzepte (z.B. Regenwasserbewirtschaftung) sowie die wasserbehördlichen Genehmigungsverfahren verantwortlich.

Der Bau und die Unterhaltung der Regenwasserkanäle und ­anlagen obliegt den Berliner Wasserbetrieben.

Für die Dränagen auf privaten Grundstücken sind die privaten Grundstückseigentümer verantwortlich.

5. Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie deren Finanzierung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat 1995 rund 65.000 m Dränagen im öffentlichen Straßenland übernommnen. Mit der Übernahme wurde 1995/1996 erstmals eine Kontrolle aller Dränageleitungen und Dränageschächte vorgenommnen.

Die Dränageleitungen und Schächte im öffentlichen Straßenland sind in einem digitalen Bestands- und Schadenskataster erfasst worden.

Bei der Bestandsaufnahme wurde altersbedingt häufig nur ein befriedigender bis schlechter Zustand der Leitungen und der Schächte dokumentiert.

Insbesondere nach der Wiedervereinigung sind durch Bauarbeiten zahlreiche Schäden an dem Dränagenetz verursacht worden. Die Schäden sind z. B. bei der Herstellung von Hausanschlüssen (Strom, Gas, Wasser, Telefon, usw.), beim Straßenund Wegebau oder bei der Errichtung neuer Gebäude entstanden.

Bei den Untersuchungen wurden sogar Abwasser- und Betoneinleitungen von Privatgrundstücken in das öffentliche Dränagenetz festgestellt.

Die vorhandenen Dränagen haben die allgemein anzusetzende Nutzungsdauer von fünfundzwanzig Jahren bereits deutlich überschritten und sind auch aus diesem Grunde in keinem guten Zustand.

Eine komplette Erneuerung des gesamten Dränagenetzes im öffentlichen Straßenland ist mittelfristig durch das Land Berlin nicht finanzierbar, da bei mittleren Kosten von 1.000 /lfdm Dränageneubau insgesamt 65 Mio erforderlich wären, die nicht zur Verfügung stehen. Derzeit stehen im Landeshaushalt jährlich 0,3 Mio. zur Verfügung.

Den Schwerpunkt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung deshalb in den vergangenen vierzehn Jahren auf die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit des Dränagenetzes gelegt.

Alle Dränageschächte im öffentlichen Straßenland werden jährlich auf Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft und die dabei festgestellten Schäden unverzüglich beseitigt.

Die Dränageleitungen im öffentlichen Straßenland werden in Abständen von fünf Jahren komplett gespült und gereinigt sowie mit der Kamera zur Beweissicherung und Feststellung von Schäden befahren. Die letzte Leitungskontrolle wurde in den Jahren 2005/2006 durchgeführt. Die nächsten planmäßigen Befahrungen sind für die Jahre 2010/2011 und dann weiter in fünfjährigen Abständen vorgesehen.

Die Funktion der vorhandenen Dränagen im öffentlichen Straßenland ist sichergestellt. Zur Aufrechterhaltung der Funktion der Dränagen im öffentlichen Straßenland werden bei Havarien jeweils kurzfristig Reparaturen zur Schadensbeseitigung beauftragt.

Für die Instandhaltung des Dränagenetzes in den oben genannten drei betroffenen Berliner Bezirken wurden seit der Übernahme des Dränagenetzes im Jahre 1995 bereits Ausgaben in Höhe von fast 6 Mio. getätigt: Künftig sollen vorbehaltlich der Finanzierungsmöglichkeiten über die normale Instandhaltung hinaus ganze Haltungen erneuert werden. Die Festlegung der zu erneuernden Haltungen erfolgt zeitnah aufgrund des jeweiligen aktuellen Schadensbildes und besonderer Hinweise durch die Anlieger.

6. Arbeitsgruppen 2008 wurde in dem vom „Schichtenwasser" hauptsächlich betroffenen Bezirk Pankow eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bezirksamt Pankow und der Senatsver