Kapitalgesellschaft

Einer gesetzlichen Regelung über die Unterschutzstellung des Flughafens Tempelhof unter Denkmalschutz und über die Verpflichtung des Landes Berlin, sich bei der UNESCO intensiv für die Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe einzusetzen, bedarf es nicht. Das Hauptgebäude und das Vorfeld stehen bereits heute unter Denkmalschutz.

Ein generelles Verbot für Mitglieder des Senats, Nebentätigkeiten auszuüben und Mitglied eines Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrat zu sein oder ein Unternehmen zu führen, ist nicht sinnvoll. Die Regelungen des Senatorengesetzes sind ausreichend.

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SenG dürfen die Mitglieder des Senats neben ihrem Amt keine Beschäftigung berufsmäßig ausüben. Die Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Hochschule kann der Senat nach § 6 Abs. 3 SenG gestatten. Die Zugehörigkeit zu einem Organ oder Gremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens kann der Senat nach § 6 Abs. 2 SenG zulassen, wenn die Wahl oder Entsendung im öffentlichen Interesse liegt. Die Zulassung ist dem Abgeordnetenhaus mitzuteilen. Ein generelles Verbot für Mitglieder des Senats, Mitglied eines Vorstandes, Aufsichts- oder Verwaltungsrats zu sein und ein Unternehmen zu führen, wird der vom Senat wahrzunehmende Verantwortung für öffentliche Unternehmen und für Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, nicht gerecht.

Die Bezüge der Mitglieder des Senats sind nach § 11 SenG, für den Präsidenten des Abgeordnetenhauses nach § 6 LAbgG ohnehin gesetzlich bestimmt und öffentlich.

Für eine weitergehende Offenlegung der Einkünfte besteht keine Notwendigkeit.

Eine verschuldensunabhängige Haftung der Mitglieder des Senats ist angesichts ihrer von Verfassung wegen wahrzunehmenden Verantwortung für bestimmte Entscheidungen und der damit verbundenen Risiken nicht sachgerecht.

6. Auswirkungen auf die Kosten der Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung ergeben sich durch die Entscheidung des Senats nicht.

7. Auf die folgenden Anlagen wird verwiesen:

a) Antrag auf Volksbegehren

b) Muster des Unterschriftsbogens

c) Übersicht über das Ergebnis der Überprüfung der Unterstützungsunterschriften

d) zitierte Rechtsvorschriften Berlin, den 16. Juni 2009

Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Dr. Ehrhart Körting Reg. Bürgermeister Senator für Inneres und Sport Unterschriftsliste für die Zustimmung zum Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik Träger: Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de, c/o Volker Perplies, Röbellweg 91A, 13125 Berlin (Bögen ­ auch teilausgefüllte ­ bitte hierher einsenden) Inhalt (Erläuterungen siehe Rückseite): §1 Denkmalschutz. Der Zentralflughafen Berlin Tempelhof steht als Denkmal von nationalem und internationalem Rang in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz. Er ist als Flughafen authentisch zu erhalten.

§2 Weltkulturerbe. Das Land Berlin setzt sich bei der UNESCO intensiv für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe ein.

§3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan. Das gesamte Gelände des Flughafens Tempelhof ist dauerhaft als Flughafen gewidmet. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld wird auf den Stand FNP 1984 zurückgeführt. Eine Entwidmung oder Umnutzung ist unzulässig. Tempelhof ist insbesondere als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen zu nutzen.

§4 Verbot der fremden Bebauung Auf dem Gelände sind ausschließlich flugbetriebsbezogene Bauten zulässig. Auf die Umgebung sind die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes analog anzuwenden.

§5 Informationsfreiheit, insbesondere bei öffentlichen Unternehmen Jeder hat das Recht jederzeit, kostenfrei und vollständig Einblick in die Akten von Behörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu nehmen. Ausnahmen sind nur zulässig zum Schutz von Gesundheits- und Steuerdaten, sowie personenbezogenen Daten in begründetem Fall.

Wer ohne Rechtsgrund sein Recht aus dem Informationsfreiheitsgesetz von Berlin ausübt und mit Informationen, die er aus diesem Recht erlangt, sich oder einem Dritten einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft oder dieses will (Datenhandel), begeht eine Straftat. Die Mindeststrafe beträgt sechs Monate Freiheitsstrafe. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe ist ausgeschlossen.

§6 Verbot von Vorstands- und Aufsichtsratsposten. Die Mitglieder des Senats dürfen keine Nebentätigkeit ausüben. Sie dürfen nicht Mitglied eines Vorstands, Aufsichts- oder Verwaltungsrates sein und kein Unternehmen führen.

§7 Offenlegung von Einkünften. Die Mitglieder des Senats und der Präsident des Abgeordnetenhauses haben ihre aktuellen und bis zu drei Jahre zurückliegenden Einkünfte, Unternehmensbeteiligungen, Mitgliedschaften, Vergünstigungen sowie sonstige relevante Angaben die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, offen zu legen.

§8 Haftung und Strafverfolgung. Die Mitglieder des Senats haften für von ihnen verursachte Schäden. Die Regelungen zur Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften sind analog anzuwenden.

Für Ermittlungen gegen Mitglieder des Senats ist die Bundesanwaltschaft zuständig.

Wichtiger Hinweis: Unterschriftsberechtigt sind nur Personen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sind, d.h. alle Deutschen, die 16 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen, machen die Unterstützung ungültig. Das gleiche gilt bei Eintragungen, die einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten.

Diese Unterschriftsliste und die Eintragungen dürfen nur zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung durch das Bezirksamt verwendet werden. Erläuterungen zum Volksbegehren Hinweis: Einwohner des Bezirks Tempelhof-Schöneberg sollten zusätzlich noch für den laufenden Bürgerentscheid unterschreiben (anderes Formular).

Das Volksbegehren umfasst zwei Themenbereiche:

A. Erhalt des Flughafens Tempelhof als Denkmal und Weltkulturerbe

B. Behebung demokratischer Missstände, insbesondere durch mehr Transparenz

Beide Themen behandeln wir zusammen, denn das Verhalten des Senats zu Tempelhof hat gezeigt, dass es gerade die enge Verflechtung von wirtschaftlichen und politischen Interessen ist, die Berlin schadet.

Thilo Sarrazin ist nicht nur Finanzsenator, er hat derzeit noch über 40 offizielle Nebentätigkeiten. Klaus Wowereit ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft und Regierender Bürgermeister. Kein Mensch kann gleichzeitig die Interessen Berlins und die eines Unternehmens wahrnehmen.

Das Volksbegehren macht demokratische Selbstverständlichkeiten zum Gesetz.

Die Punkte im Detail Teil A - Erhalt als Denkmal und Weltkulturerbe §1 Denkmalschutz

Wir wollen erreichen, dass der seit Jahrzehnten bestehende Denkmalschutz für den Flughafen Tempelhof, dem ersten Verkehrsflughafen der Welt, erhalten bleibt und auf das gesamte Gelände ausgedehnt wird. Die Flughafenanlage soll in ihrer Gesamtheit authentisch erhalten werden.

§2 Weltkulturerbe Tempelhof ist ein technisches und historisches Denkmal der Weltgeschichte. In Tempelhof wurde mit der Luftbrücke der Grundstein für ein neues, freies Deutschland und Europa nach dem 2. Weltkrieg gelegt.

Diesem historischen Ort gebührt der Status eines Weltkulturerbes, gemäß der UNESCO Welterbekonvention. Dies soll den dauerhaften Erhalt sicherstellen.

§3 Widmung als Flughafen, Flächennutzungsplan

Um einen funktionstüchtigen Erhalt sicher zu stellen muss Tempelhof als Flughafen gewidmet bleiben. Die vom Senat verfügte Entwidmung wird daher untersagt bzw. rückgängig gemacht und im Flächennutzungsplan abgesichert.

Die schwerpunktmäßige Nutzung als Regierungs- und Rettungsflughafen stellt eine wirtschaftliche Basis bereit und schließt jede Gefährdung für den Flughafen BBI aus.

§4 Verbot der fremden Bebauung

Die vom Senat beabsichtigte Bebauung des Flughafens würde das Denkmal Flughafen unwiederbringlich zerstören. Auf dem Gelände und in der Umgebung sollen daher nur solche Baumaßnahmen zulässig sein, die zum Flughafendenkmal passen.

Teil B ­ Mehr politische Transparenz §5 Informationsfreiheit, insbesondere bei öffentlichen Unternehmen

Durch ein allgemeines und kostenfreies Recht auf Akteneinsicht kann sich jeder Bürger über die Vorgänge in Behörden und öffentlichen Unternehmen informieren und sich vor fehlerhaften bzw. willkürlichen Entscheidungen schützen.

Die entsprechende EU-Verordnung wurde bisher in Berlin nur unzureichend umgesetzt.

Sie hat in den skandinavischen Ländern zu einem massiven Rückgang der Korruption geführt.

§6 Verbot von Vorstands- und Aufsichtsratsposten

Durch ein Verbot von Nebentätigkeiten, Vorstands- und Aufsichtsratsmandaten soll die notwendige Neutralität der Regierung gewahrt bleiben. Diese Regelung entspricht dem Artikel 66 Grundgesetz.

§7 Offenlegung von Einkünften

Die Mitglieder des Senats und der Präsident des Abgeordnetenhauses müssen Ihre Einkünfte und Beteiligungen offen legen, um mögliche Interessenkonflikte deutlich zu machen. Dies entspricht der bestehenden Pflicht für Bundestagsabgeordnete.

§8 Haftung und Strafverfolgung Senatsmitglieder sollen wie jeder Bürger oder Manager für die von ihnen verursachten Schäden geradestehen. Damit strafrechtliche Ermittlungen nicht an Berliner Diensthierarchien scheitern, wird die Zuständigkeit dafür an die Bundesanwaltschaft übertragen.

Wie verbindlich ist dieses Volksbegehren?

Bei einer erfolgreichen Abstimmung als Volksentscheid erlangt dieses Volksbegehren Gesetzeskraft und ist für den Senat verbindlich. In dieser ersten Runde sind dazu mindestens 20.000 Unterschriften erforderlich.

Wer steht hinter dem Volksbegehren?

Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de ist ein parteiunabhängiges Bündnis von engagierten Bürgern und Freunden des Flughafens Tempelhof. Das Verhalten des Berliner Senats unter Klaus Wowereit erfüllt uns mit großer Empörung und hat uns veranlasst, diesem mit demokratischen Mitteln entgegen zu treten.

Wir verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen damit.

Weitere Informationen, Formularvorlagen und eine Liste der Sammelstellen erhalten Sie auf der Internetseite: www.volksentscheid-berlin.de oder per Telefon unter: (0178) 135 2316

Bitte senden Sie dieses Formular, auch teilweise ausgefüllt zurück. Geben Sie es zur Unterschrift an Freunde, Bekannte und Kollegen. Legen Sie leere Formulare in Geschäften, Arztpraxen, Firmen aus und sammeln sie in Vereinen und Elternabenden.