Frage 6 In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen mit den Banken über den Abschluss des langfristigen

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Antwort zu Frage 5:

Die EU-Kommission hat am 13. Mai 2009 beschlossen, dass die Finanzierungsmaßnahmen der FBS-Gesellschafter mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind. Dieser Beschluss erfolgte ohne Auflagen.

Frage 6:

In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen mit den Banken über den Abschluss des langfristigen Finanzierungskonzeptes?

Antwort zu Frage 6:

Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Die BBI-Kredite bestehen aus drei Paketen: Erstens einem Kreditvertrag mit der KfW-IPEX-Bank, der ILB, der IBB, der Landesbank Berlin, der Norddeutschen Landesbank, der DZ Bank sowie der Berliner Volksbank über eine Summe von 1,4 Mrd. mit einer Laufzeit von zehn Jahren, zweitens einem Kreditvertrag mit der EIB über ein Volumen von 400 Mio. und einer Laufzeit von 25 Jahren sowie drittens einem weiteren Kreditvertrag mit der EIB über ein Volumen von 600 Mio. und ebenfalls mit einer Laufzeit von 25 Jahren.

Frage 7: Inwieweit gibt es innerhalb des Gesellschafterkreises Überlegungen private Investoren an der Flughafengesellschaft zu beteiligen?

Antwort zu Frage 7: Innerhalb des Gesellschafterkreises gibt es keine Überlegungen, private Investoren an der Flughafengesellschaft zu beteiligen. Alle drei Gesellschafter (Bund, Brandenburg und Berlin) haben vielmehr zugunsten der Kredit gebenden Banken eine sogen. Beständigkeitserklärung abgegeben, wonach die genannten Gesellschafter ihre Anteile an der Flughafengesellschaft bis mindestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme des Flughafens BBI halten werden. Sollte danach ein Gesellschafter seine Anteile veräußern wollen, hat er das Vorkaufsrecht der anderen Gesellschafter zu beachten.

Frage 8:

Wie sieht der aktuelle Rahmenterminplan der Flughafengesellschaft für die Errichtung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International aus? (Bitte detaillierte Darstellung des geplanten Bauablaufes und der Fertigstellungstermine von allen Bauabschnitten, z. B. Fluggastterminal, Piers, Start- und Landebahnen, Vorfeldnutzungen) Antwort zu Frage 8:

Der Rahmenterminplan des neuen Flughafen Berlin Brandenburg International gliedert sich nach den Organisationsstrukturen des Bauherren in:

· Übergeordnete Maßnahmen

· Hochbau

· Tiefbau U:\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen Word\Drs 2500\d16-2562.doc Seite 4 von 17

· Technische Infrastruktur

· Schiene

· Planung

· Planung und Erschließung Drittinvest sowie die

· Inbetriebnahme BBI

Als oberste Priorität gilt die Sicherstellung des Inbetriebnahmetermins des Flughafens BBI am 30.10.2011. Da nicht beabsichtigt ist, Teile des Flughafens BBI vor diesem Termin in Betrieb zu nehmen, sind auch die geplanten Teilfertigstellungstermine lediglich Bestandteil der unternehmerischen Steuerung der FBS und daher betriebsintern. Wie jeder Rahmenterminplan wird auch dieser entsprechend den baubetrieblichen Notwendigkeiten kontinuierlich fortgeschrieben. Der Aufsichtsrat der FBS kontrolliert laufend, ob das ambitionierte, aber auch realistische Ziel der Betriebsaufnahme des Flughafens BBI am 30.10.2011 zu halten ist. Zur Zeit gibt es keine Hinweise darauf, dass der geplante Inbetriebnahmetermin verschoben werden muss.

Frage 9:

Welche Bauabschnitte sind zum jetzigen Zeitpunkt aktuell in der Ausführung? Zu welchem Grad sind diese bereits fertig gestellt und welche Bauabschnitte wurden bereits abgeschlossen?

Antwort zu Frage 9:

Der aktuelle Status der Bauabschnitte und der Baufortschritt sind erkennbar an der Auflistung und dem Leistungsstand der Generalunternehmer-Verträge.

In der Ausführung befinden sich derzeit die Leistungen zu

· der Errichtung des Fluggastterminals (GU I) Gepäckförderanlage, Rohbau, Stahlbau, Fassade/Dach und Technische Gebäudeausrüstung

· den luftseitigen Flächenbauwerken (GU II),

· der technischen Ausrüstung der Luftbetriebsflächen (GU III)

· dem Gewässerausbau (GU V),

· den privaten Straßen (GU VII),

· der Ver- und Entsorgung Leitungsnetze (GU XI),

· der Ver- und Entsorgung Kabelnetze (GU XII)

· den Energieerzeugungsanlagen (GU XIII) im Contracting sowie

· dem Rohbau Tunnel/Bahnhof.

Bereits abgeschlossen sind die Leistungen zu

· den vorgezogenen Maßnahmen Rollbahnanschlüsse (GU IV),

· dem Rohbau Bauwerk BW 262 (Fremdinvest) sowie annähernd fertig gestellt die Leistungen

· der öffentlichen Straßen ­ Anbindung L75 & B76a (GU VI) und die Leistungen

· der Baufeldfreimachung,

· der Baustelleneinrichtung und

· der Leitungsumverlegung.

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Zurzeit beginnen

· die Ausführungsleistungen für den Rohbau / Baugrube der betriebsspezifischen Gebäude z. B. der Feuerwachen und

· der technische und bauliche Ausbau des Fluggastterminals (z. B. der Aufzüge und Fahrtreppen und der Starkstromleitungen).

Diese Leistungen sind bereits beauftragt worden und befinden sich in der Baustelleneinrichtung bzw. Werk- und Montageplanung.

Frage 10:

Für wann ist die Fertigstellung der Baumaßnahmen und zu welchem Zeitpunkt ist der Betriebsbeginn und die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg International geplant?

Antwort zu Frage 10:

Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist nach Rahmenterminplan wie folgt geplant:

· Hauptbaumaßnahmen: 30.04.

· alle betriebsnotwendigen Baumaßnahmen: 28.10.

· Abnahmen der betriebsnotwendigen Baumaßnahmen: 28.10.

· Probebetrieb des Flughafens: Sommer 2011 bis 28.10.

· Inbetriebnahme der technischen Systeme des Flughafens: 04.10.2011 bis 28.10.

· Inbetriebnahme des Flughafens: 30.10.

Frage 11:

Mit welchen vertraglichen Regelungen wird die Fertigstellung des Gesamtvorhabens im kalkulierten Kostenrahmen zum geplanten Betriebsbeginn sichergestellt?

Antwort zu Frage 11:

In den Verträgen mit den Unternehmen werden zur Sicherstellung des Bauablaufes und der Fertigstellung des Flughafens zum geplanten Betriebsbeginn folgende Regelungen vertraglich vereinbart:

· Vereinbarung des Rahmenablaufes sowie eines Bauablaufplanes der spezifischen Leistungen als Vertragsanlage in den Einzelverträgen der Auftragnehmer

· Pönalisierung von Fertigstellungs- und Zwischenterminen (Schnittstellentermine zu Dritten) / Vertragsstrafen bei nicht eingehaltenen, vertraglichen Meilensteinen

· Vereinbarung einer unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft und einer MängelBürgschaft mit den Unternehmen

· regelmäßige wöchentliche Berichterstattung in Form von Bautagesberichten

· Verpflichtung, den benötigten Ortbeton von einem durch die FBS beauftragten Lieferanten zu beziehen.