Hartz

Ungleichbehandlung von Kindern beenden - Kinderzuschlagsempfänger in den Berechtigtenkreis für den Berlinpass aufnehmen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Ungleichbehandlung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu beenden, indem auch Familien, die Kinderzuschlagsempfänger sind, mit in den Berechtigtenkreis für den Berlinpass aufgenommen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist unverzüglich über die Umsetzung zu berichten.

Begründung: Familien, die ein Mindestbruttoeinkommen von 900 Euro (Alleinerziehende 600 Euro) bzw. ein Höchstbruttoeinkommen von unter 1.339 Euro aus Erwerbstätigkeit erzielen, haben einen Anspruch auf Kinderzuschlag.

Der Kinderzuschlag ­ 140 Euro pro Kind ­ soll zusammen mit anderem Einkommen und/oder Vermögen der Familie und evtl. zustehendem Wohngeld ausreichen, um den Bedarf der gesamten Familie sicherzustellen, so dass kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld besteht. Das bringt den Familien wieder mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit.

Gleichzeitig gehen diesen Familien aber alle Vergünstigungen verloren, die z.B. Hartz-IV-Familien genießen, wie z. B. Zuschuss zu Klassenfahrten, Ermäßigung im ÖPNV, erleichterter Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten und vieles andere mehr. Dieser Umstand bedeutet für die kinderzuschlagsberechtigten Familien einen herben Einschnitt in das monatliche Familienbudget, wenn auch sie ihren Kindern den Zugang zu diesen Angeboten ermöglichen wollen.

Da das bei den knappen familiären finanziellen Ressourcen, insbesondere der Kinderzuschlagsberechtigten mit Mindesteinkommen, nahezu unmöglich ist, sind diese Kinder gegenüber anderen, die Vergünstigungen in Anspruch nehmen dürfen, benachteiligt. Aus diesem Grund sind die Familien, die Kinderzuschlagsempfänger sind, mit in den Berechtigtenkreis für den Berlinpass mit aufzunehmen.

Berlin, den 01. September 2009

Henkel Hoffmann Demirbüken-Wegner und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU