Übernahmeverpflichtung

Sofern die Dienststelle nach Erhalt einer Ausnahme von der Übernahmeverpflichtung bzw. einer Fehlmeldung des ZeP eine freie Stelle über eine Außeneinstellung besetzen möchte, ist ein entsprechender Antrag an die Senatsverwaltung für Finanzen ­ Referat II C ­ zu richten.

Formale Anforderungen an den Ausnahmeantrag:

Um in etwaigen Ausnahmefällen eine sachlich begründete Entscheidung treffen zu können, sind regelmäßig folgende Informationen/Unterlagen erforderlich:

a) Meldung der freien Stelle (Kopie der Stellenmeldung)

b) Ausnahmeerteilung von der Übernahmeverpflichtung von Personalüberhang durch das ZeP bzw. Fehlanzeige:

Die Ausnahme/Fehlanzeige bzw. deren Aktualisierung darf nicht älter als zwölf Wochen sein. Die Ausnahme darf sich nicht nur auf eine oder mehrere namentlich benannte Personalüberhangkräfte beziehen, sondern muss zum Ausdruck bringen, dass sich im Personalüberhang zum Zeitpunkt keine ausreichend geeignete Dienstkraft für das zu besetzende Arbeitsgebiet befindet. Zur Definition siehe meine Ausführungen unter Tz. 3 dieses Schreibens.

c) Begründung der Unabweisbarkeit der Stellenbesetzung:

Es ist darzulegen, weshalb ohne die Stellenbesetzung die Aufgabenerfüllung des Landes Berlin nicht sichergestellt wäre. In diesem Zusammenhang bitte ich unter Angabe der Rechtsgrundlage um Stellungnahme dazu, ob es sich ­ ggf. überwiegend ­ um eine Pflichtaufgabe des Landes Berlin handelt, und wie viele Mitarbeiter/innen mit der Aufgabenerfüllung in der Organisationseinheit insgesamt befasst sind. Des Weiteren ist darzulegen, wie viele Stellen in der Organisationseinheit besetzt bzw. frei sind.

Der Antrag ist auch dahingehend zu begründen, warum die Stellenbesetzung zum beantragten Zeitpunkt unabweisbar erforderlich ist.

d) Darstellung der Ausschlussgründe, weshalb bereits beim Land Berlin beschäftigte Bewerber/innen nicht für die Stellenbesetzung in Frage kommen

Eine Außeneinstellung kommt nur in Betracht soweit das zu besetzende Arbeitsgebiet nicht durch eine Dienstkraft des Landes Berlins wahrgenommen werden kann. Die Stellenbesetzung im Rahmen interner Personalauswahl hat in der Regel das Eintreten in die Überhangprüfung für das dann freiwerdende Arbeitsgebiet zur Folge.

Härtefälle:

Einem Antrag auf eine unbefristete Wochenstundenerhöhung für teilzeitbeschäftigte Dienstkräfte aus sozialen Gründen gemäß SB 2644/05 sind darüber hinaus Begründungen zu den folgenden Sachverhalten beizufügen:

a) Inwiefern rechtfertigt die Aufgabenwahrnehmung eine Ausweitung des Beschäftigungsumfangs?

b) Welche persönlichen Umstände der/des Beschäftigten sprechen für eine Wochenstundenerhöhung aus sozialen Gründen?

c) Würde die/der Beschäftigte bei Ablehnung der Stundenerhöhung einen Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen der öffentlichen Hand haben?

Dem Antrag sind keine Unterlagen über die persönlichen Verhältnisse der Beschäftigten beizufügen. Für die Bearbeitung des Antrages durch mich sind die Beurteilungen und Begründungen der Dienstbehörden ausreichend. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung hinsichtlich der sozialen Gründe sind bei der beantragenden Dienstelle aktenkundig zu machen.

Soweit die Unterlagen vollständig sind, beträgt die Bearbeitungsfrist sechs Wochen ab Eingang des vollständigen Ausnahmeantrages im Referat II C bzw. dem zuständigen Revisionsreferat.

Bei Nichteinhaltung der Frist durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist eine Außeneinstellung im Rahmen des gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz arbeitsrechtlich zulässigen Umfangs bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.

Das vorliegende Rundschreiben gilt mit sofortiger Wirkung und hebt mein Rundschreiben ­ II C - H 5100 - 1/2006 ­ vom 27. September 2006 auf.

Ich bitte das Rundschreiben in eigener Zuständigkeit an Ihre nachgeordneten Bereiche weiterzuleiten.