Jugendamt

3 weisung für HzE (Zuweisungsmodell / Höhe des Plafonds) einschließlich Basiskorrektur vorgegeben worden. Für die Aufstellung des Haushaltsplans für 2012/2013 ist es nach Auffassung des Senats weiterhin notwendig, auf Grundlage der Analyseergebnisse 2008 bis 2010 im Rahmen des Fachcontrollings HzE das Zuweisungsverfahren zu überprüfen und bis Dezember 2010 ein produktorientiertes Zuweisungsmodell auf der Grundlage konkreter, objektivierbarer und anreizkompatibler Kriterien zu entwickeln. Diese Maßnahmen sollen zu einer Steigerung der Effizienz und Effektivität der Hilfen und besseren produktbezogenen Kosten- und Mengensteuerung in diesem Bereich führen.

Auch die Basiskorrektur 2010 für die Hilfen zur Erziehung ist an die im o.g. Beschluss genannten Voraussetzungen geknüpft.

Aufgrund der komplexen Beschlussinhalte, den daraufhin zu treffenden Vereinbarungen zwischen Senat und Bezirken sowie der engen Terminsetzung kann zum gesetzten Termin nur über den Umsetzungsstand informiert werden. Voraussetzungen für den Aufbau eines standardisierten Fach- und Finanzcontrollings HzE auf gesamtstädtischer Ebene sind insbesondere:

· Die Verständigung zwischen Senat und Bezirken zu den (strategischen) Zielen des Fachcontrollings HzE.

· Die Festlegungen von Steuerungszielen, Maßnahmen und Auswertungsprozessen.

· Die Verständigung auf eine berlineinheitliche (unterjährige) Datenbasis (IFFC /ISBJ) bzw. auf einen quartalsweise zu erstellenden Kennzahlenvergleich auf Grundlage der Fachverfahren.

· Die Qualifizierung der Datenbasis (Einführung und einheitlicher Betrieb von ISBJ-Jugendhilfe in allen Bezirken und darauf aufbauend IFFC) zum 01.01.2011.

· Die Definition eines Steuerungskreislaufes (Beteiligung, Organisation und Verfahren).

· Die Sicherstellung der Möglichkeit eines Einsatzes der ggf. erwirtschafteten HzE-Mittel für gezielte Präventionsmaßnahmen (z.B. im Vorfeld HzE / Fallunspezifische Arbeit) als Anreizkomponente.

Verständigung der Beteiligten Zwischenzeitlich sind von den beteiligten Senatsverwaltungen unter Einbeziehung der für Jugend zuständigen Stadträte bereits folgende Verständigungen erzielt worden:

· Das gesamtstädtische Fachcontrolling HzE wird auf Dauer angelegt.

· Die eingerichtete AG Fachcontrolling HzE erarbeitet Rahmenbedingungen für ein berlineinheitliches Fach- und Finanzcontrolling HzE.

· Die AG Fachcontrolling HzE hat sich auf den Abschluss von Zielvereinbarungen geeinigt und legt bis zum 18.9.2009 den Vereinbarungspartnern einen Entwurf vor.

- 4 · Die für Jugend und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen und die Bezirke haben sich auf eine Projektstruktur für das Fachcontrolling HzE verständigt.

Die Geschäftsstelle wird bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt (Lenkungsgruppe: AG Fachcontrolling HzE ­ Stadträte / SenBildWiss /SenFin; Projektgruppe: Jugendamtsleitungen / Fach/Controller Bezirke, Fachebene SenBildWiss und SenFin).

· Die für Jugend zuständigen Stadträte haben gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Jugendamtsleitungen als ständige Ansprechpartner/-innen für das Fachcontrolling HzE benannt und sichern die Beteiligung / Mitarbeit aller Bezirke /Jugendämter im Rahmen der Projektorganisation zu.

· Im Bezirk erfolgt eine analoge Unterlegung der Projektstruktur. Die laufende Rückkopplung / Kommunikation über Verabredungen / Ergebnisse erfolgt im Rahmen der bestehenden Gremienstruktur.

· Die Qualifizierung der Datenbasis (IFFC, ProSozJ, E&D/ISBJ) mit dem Ziel einer unterjährigen Auswertung hat Priorität.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 31.7.09 an die Finanzstadträte/-innen klargestellt, dass die im o.g. Beschluss unter Personal enthaltenen Erhöhungsbeträge für Personal für die Jahre 2010 und 2011 bzw. die Einrichtung von zwei Stellen für das Fallkostencontrolling der Transferausgaben auch den HzEBereich umfassen sollen, um die notwendigen Ressourcen im Jugendamt sicher zu stellen.

Grundsätze des Fachcontrollings

Es besteht Einvernehmen darüber, dass ein standardisiertes Fachcontrolling HzE sich nicht nur auf die Darstellung und Auswertung der Fall- und Ausgabezahlen sowie der KLR-Daten HzE beschränken kann, sondern auf Grundlage definierter Ziele und Annahmen kennzahlenunterlegte Zusammenhänge herstellt und die Ergebnisse anhand von Indikatoren bewertet.

Das Fachcontrolling HzE ist nach Auffassung des Senats funktional eine Unterstützung der Steuerungsaufgaben der Leitung des Jugendamtes durch Fakten- und Methodenwissen, durch Förderung von adäquaten Kommunikationsprozessen und durch die zielorientierte Verwendung dieses Wissens. Jugendhilfeplanung, individuelle Hilfeplanung und Controlling sind integrierte Bestandteile eines Regelkreislaufes, der fachliche Qualität, Kosteneffizienz und optimale Ressourcenallokation gleichberechtigt berücksichtigt und gegenseitige Abhängigkeiten zwischen diesen Parametern erkennt und zur Auswertung bringt. Steuerung in komplexen Systemen basiert auf Kommunikation und Diskurs. Lineare Steuerungsimpulse und Setzungen wirken erfahrungsgemäß nicht nachhaltig.

Daher ist die Verständigung zwischen Senat und Bezirken zu den (strategischen) Zielen des Fachcontrollings HzE, zu den dazu erforderlichen Ressourcen, zu der Organisation der Prozesse und zum Gesamtverfahren grundlegend für den Aufbau und die Verstetigung eines Fachcontrollings HzE auf gesamtstädtischer Ebene.

- 5 Ziele Folgende Ziele zur Steigerung der Effizienz und Effektivität im Rahmen der produktbezogenen Kosten- und Mengensteuerung in diesem Bereich sind aufgrund der fachlichen Analysen und Prozesse bereits jetzt als steuerungsrelevant identifiziert worden und sollen in die Zielvereinbarung zwischen Senatsverwaltung und Bezirken aufgenommen und im Einzelnen unterlegt werden: Aufbau eines gesamtstädtischen Fachcontrolling-Verfahrens HzE Generierung von HzE-steuerungsrelevanten Rahmendaten Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt Stärkung von Alternativen zur HzE im Sozialraum.

Der Senat wird das Abgeordnetenhaus termin- bzw. anlassbezogen über den Arbeitsstand zum Fach- und Finanzcontrolling HzE, erstmals im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Basiskorrektur 2009, informieren und die Zielvereinbarung mit den Bezirken nach Abschluss vorlegen.

Es wird gebeten, einer Fristverlängerung bis Ende April 2010 zuzustimmen.

Berlin, den 29. September 2009

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Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Prof. Dr. E.