Fachhochschule

Die durchschnittlich an Professorinnen gezahlten Berufungsleistungsbezüge liegen an einzelnen Hochschulen unter, an anderen wiederum über dem Durchschnittswert aller begünstigten Personen. Eine verallgemeinerungsfähige Tendenz ist hierbei nicht erkennbar.

Wie die obige Tabelle zeigt, wird im Bereich der Berufungsleistungsbezüge von der Möglichkeit der Gewährung von Einmalzahlungen kaum (ein Fall) Gebrauch gemacht.

(2) Unbefristete Berufungsleistungsbezüge im Einzelnen

Bei den unbefristeten Berufungsleistungsbezügen, die wegen der Zahl der Begünstigten derzeit die vorrangige Rolle unter den Leistungsbezügen spielen, liegt die Spanne der monatlich durchschnittlich gewährten Beträge im Jahr 2008 bei den Professorinnen und Professoren in Ämtern der Besoldungsgruppe W 2 zwischen 305 Euro an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (der niedrigste Betrag an einer Universität ist mit 620 Euro an der Charite-Universitätsmedizin Berlin zu verzeichnen) und 2.150 Euro an der Technischen Universität Berlin (der höchste Durchschnitt an einer Fachhochschule wurde mit 585 Euro an der „Alice-Salomon" Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin gezahlt). Die durchschnittlichen Bezüge der Frauen in Ämtern der Besoldungsgruppe W 2 bewegen sich zwischen 200 Euro an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (nunmehr: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und 2.139 Euro an der Freien Universität Berlin. Erwähnenswert erscheint die Tatsache, dass sich unter den insgesamt vier an der Technischen Universität Berlin begünstigten Personen auf der Besoldungsgruppe W 2 zugeordneten Professuren drei Frauen befanden, denen durchschnittlich unbefristete Berufungsleistungsbezüge in Höhe von monatlich 2.023 Euro gezahlt wurden.

Bei den Professuren der Besoldungsgruppe W 3 sind an den Universitäten monatliche Durchschnittsbeträge zwischen 1.347 Euro an der Freien Universität Berlin und 1.772 Euro an der Technischen Universität Berlin gewährt worden. Der unter den Frauen ermittelte Durchschnitt lag bei der Freien Universität Berlin sogar bei monatlich 1.882 Euro, bei der Technischen Universität Berlin bei 2.107 Euro und damit an beiden Hochschulen nicht unerheblich über dem Gesamtdurchschnitt der jeweiligen

Hochschule. Einzig an der Humboldt-Universität zu Berlin lag der den Frauen in Ämtern der Besoldungsgruppe W 3 durchschnittlich gewährte Betrag mit 1.287 Euro unter dem Gesamtdurchschnitt von 1.571 Euro.

(3) Befristete Berufungsleistungsbezüge im Einzelnen

Die monatlichen Durchschnittsbeträge bei den befristeten Berufungsleistungsbezügen liegen im Jahr 2008 zwischen 70 Euro und 1.500 Euro, bei den Professorinnen zwischen 91 Euro und 1.500 Euro. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass derselben Person nebeneinander sowohl unbefristete als auch befristete Berufungsleistungsbezüge als auch solche in der Form der Einmalzahlung gewährt werden können.

(4) Betrachtung der Fächergruppen

Im Vergleich der Fächergruppen ist für die Universitäten festzustellen, dass bei den Professuren der Besoldungsgruppe W 2 im Gesamtdurchschnitt der Universitäten die Geistes- und Sozialwissenschaften bei den unbefristet gewährten Berufungsleistungsbezügen mit 910 Euro deutlich hinter den Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften mit 1.760 Euro und Ingenieurwissenschaften mit 2.529 Euro zurückbleiben.

Bei der Besoldungsgruppe W 3 hingegen liegen die Geisteswissenschaften bei den unbefristeten Berufungsleistungsbezügen ­ wiederum im Gesamtdurchschnitt der Universitäten ­ mit 1.729 Euro an der Spitze, gefolgt von den Ingenieurwissenschaften mit 1.563 Euro und schließlich der Fächergruppe Mathematik/Naturwissenschaften mit 1.360 Euro.

(5) Zwischenresümee Anhand der starken Auffächerung und Bandbreiten lässt sich feststellen, dass die Hochschulen von den ihnen gewährten Gestaltungsspielräumen Gebrauch machen.

Dabei dürfte es regelmäßig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig sein, ob, welche Art von Berufungsleistungsbezügen und in welcher Höhe diese gewährt werden. Eine starre Grenze zwischen den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 beispielsweise lässt sich der Höhe nach nicht erkennen. Immerhin ist der höchste Durchschnittsbetrag für unbefristete Berufungsleistungsbezüge in der Besoldungsgruppe W 2 (Technische Universität Berlin) gemeldet worden.

Dass bei allen Hochschularten im Jahre 2008 mehr unbefristete als befristete Leistungsbezüge vergeben worden sind, spricht für ein ausgeprägtes Interesse der Professorinnen und Professoren an einer dauerhaften finanziellen Absicherung, wie es auch von den Hochschulen berichtet wird. Durch eine geschickte Kombination aus unbefristeten und befristeten Berufungsleistungsbezügen können die Hochschulen verhindern, dass Leistungsanreize dadurch verloren gehen, dass sämtliche Berufungsleistungsbezüge von Anfang an unbefristet gewährt werden.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei den hier vorliegenden kleineren Fallzahlen besondere Einzelfälle bereits zu deutlichen Ausschlägen führen können. Insofern ist der für den Bereich der Ingenieurwissenschaften angegebene Betrag von 2.529 Euro dadurch zu relativieren, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt.

b) Der Anteil der durch Berufungsleistungsbezüge Begünstigten an den Rufannahmen

Von den 183 im Jahr 2008 berufenen Professorinnen und Professoren wurde mit 158

Personen die Gewährung von Berufungsleistungsbezügen vereinbart. Das sind 86 %. Umgekehrt erhielten mit 25 Personen etwa 14 % keine entsprechende Zusage (im Jahr 2007 waren es noch fast 15 %, 2006 17 % und 2005 sogar 25 %).-Universitätsmedizin Berlin und fünf zu den Kunsthochschulen. Aus der Fächergruppe Mathematik/Naturwissenschaften haben im Jahr 2008 alle Neuberufenen Berufungsleistungsbezüge erhalten.

Im Jahr 2008 wurden 52 der insgesamt 63 neuberufenen Frauen Berufungsleistungsbezüge zugebilligt (ein Jahr zuvor betraf dies 33 der 43 Rufannahmen). Somit ist der Anteil der begünstigten Frauen, bezogen auf alle neuberufenen Professorinnen, in den Jahren 2007 und 2008 auf 77 % bzw. 83 % gestiegen (2005: 64 %, 2006: 75 %). Er liegt aber insgesamt nach wie vor unter dem entsprechenden Wert der begünstigten Männer (2007: 89 %, 2008: 88 %). Allerdings kommt in dieser zusammengefassten Berechnung nicht zum Ausdruck, dass an einigen Hochschulen alle Frauen, die im Jahr 2008 einen Ruf auf eine Professur (W 2 oder W 3) angenommen haben, auch Berufungsleistungsbezüge erhielten. Das sind Freie Universität Berlin, HumboldtUniversität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Beuth-Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und die ehemalige Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (nunmehr Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin). In den Fächergruppen „Mathematik/Naturwissenschaften" und „Ingenieurwissenschaften"