IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)

Das Land Berlin hat zum 1. Januar 2005 das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), eine Anstalt öffentlichen Rechts, in Nachfolge des Landesbetriebes für Informationstechnik (LIT) errichtet. Zweck der Anstalt ist es, den Stellen des Landes Berlin ein umfassendes Angebot an IT-Anwendungen und IT-Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat das Land Berlin der Anstalt das Eigenkapital des LIT in Höhe von 74 Mio. (Stammkapital von 65 Mio. zuzüglich 9 Mio. Rücklagen) übertragen. Dabei und auch in der Folgezeit hat die für Inneres zuständige Senatsverwaltung die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung nicht geprüft. Auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz wies das ITDZ einen kurzfristigen Kassen- und Guthabenbestand von 37 Mio. aus.

Zu T 69: Mit Senatsbeschluss Nr. 980/97 vom 05.08.1997 wurde der Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) zum 01.01.1998 als Betrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) gegründet. Dabei wurde dem Betrieb das Anlagevermögen des bisherigen Landesamtes für Informationstechnik übertragen, ebenso sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten des bisherigen Landesamtes einschließlich der Sondervereinbarungen, die sich aus der Übertragung von Anlagevermögen ergaben. Die vorhandenen Dienstkräfte des ehemaligen Landesamtes wurden vom Betrieb vollständig übernommen. Bargeld wurde dem Betrieb nicht übergeben.

Das sich rechnerisch in der Bilanz ergebende Eigenkapital wurde aufgeteilt in ein Rücklagekapital in Höhe von 9,85 Mio. DM (5,04 Mio.), das sich an der Höhe des bei der Landeshauptkasse eingeräumten Kreditrahmens orientierte, und einem Restkapital von 124,942 Mio. DM (63,88 Mio.). Darüber hinaus war vorgesehen, das für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes notwendige Rücklagekapital rechtzeitig und in ausreichender Höhe aus dem Jahresüberschuss zu bilden.

Durch Gesetz des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 19.11.2004 wurde das ITDienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) zum 01.01.2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Das ITDZ Berlin trat dabei die Rechtsnachfolge des Landesbetriebes für Informationstechnik (LIT) an und übernahm das dem LIT zugeordnete Vermögen mit allen Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens, ebenso die Rechte und Verpflichtungen aus Vereinbarungen und Verträgen des LIT mit Dritten und aus Vereinbarungen mit Dienststellen des Landes Berlin. Die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse der beim LIT beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gingen auf das ITDZ Berlin über, die beim LIT beschäftigen Beamten wurden vom ITDZ Berlin übernommen.

Die Eröffnungsbilanzen des LIT und des ITDZ Berlin wurden ebenso wie die Jahresabschlüsse von den durch den Rechnungshof ausgewählten und beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften „BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" (BDO) und „KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" (KPMG) geprüft. Bedenken im Hinblick auf die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung wurden dabei nie geäußert.

Die BDO hat in einer gesonderten Stellungnahme zur Frage der Eigenkapitalausstattung des ITDZ Berlin ausdrücklich bestätigt, dass in Anbetracht der Entwicklungen beim ITDZ Berlin nicht von einer überhöhten ungebundenen Eigenkapitalausstattung gesprochen werden kann. Die Eigenkapitalausstattung wurde bereits in der Vergangenheit regelmäßig überprüft.

In den ersten drei Geschäftsjahren hat die Anstalt Jahresüberschüsse von insgesamt 3,7 Mio. erwirtschaftet. Sie erzielte damit in den Geschäftsjahren 2005 bis 2007 eine durchschnittliche Eigenkapitalverzinsung von 1,6 v. H., während das Land Berlin in diesem Zeitraum für seine Kredite einen durchschnittlichen Zinssatz von 3,7 v. H. gezahlt hat.

Zum 31. Dezember 2007 weist die um die Sachverhalte „Sonstige Ausleihungen" und „Baukostenzuschüsse" bereinigte Bilanz des ITDZ ein um 2 Mio. höheres Eigenkapital von 76 Mio. und ein Anlagevermögen von 63 Mio. aus. Den kurzfristigen Vermögenswerten von 59 Mio. (darunter 48 Mio. Kassen- und Guthabenbestände) stehen Verpflichtungen von 46 Mio. (darunter 6 Mio. langfristige Pensionsverpflichtungen) gegenüber. Langfristige Geldanlagen hat die Anstalt nicht getätigt.

Zu T 70: Das ITDZ Berlin unterstützt die Verwaltung beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IT) als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin.

Preise für die Dienste der Anstalt werden nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen in der jeweils geltenden Fassung gebildet. Die durchschnittliche Eigenkapitalverzinsung für die Geschäftsjahre 2005 bis 2007 von 1,6 v. H., die der Rechnungshof anführt, wäre sicherlich für einen „normalen" Investor eine zu geringe Rendite. Höhere Renditen wären jedoch nur über eine entsprechende Preisgestaltung erzielbar, was zu Lasten der Kunden des ITDZ - der Berliner Verwaltung - und damit wiederum zu Lasten des Landes Berlin gehen würden.

Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden die Werte des Anlagevermögens und des Eigenkapitals vom Rechnungshof aus den Jahresabschlüssen des ITDZ Berlin falsch abgeleitet; die vom Rechnungshof angeführten Werte entsprechen nicht den bilanziell eindeutigen Begrifflichkeiten und entsprechend resultierenden Werten des Anlagevermögens und Eigenkapitals.

Der Rechnungshof setzt als Anlagevermögen ausschließlich die Sachanlagen des ITDZ an, womit die immateriellen Vermögensgegenstände und die Finanzanlagen, beides relevante Unterpositionen des Anlagevermögens in der Bilanz des ITDZ, unberücksichtigt bleiben. Diese vom bilanziell vorgegebenen Begriff des Anlagevermögens abweichende Ermittlungsgrundlage wird im Jahresbericht in keiner Weise erläutert und ist damit nicht nachvollziehbar.

Bereits 2007 bestand damit keineswegs der vom Rechnungshof erwähnte Spielraum einer Eigenkapitalreduzierung um 13 Mio..

Die nachfolgend dargestellte Entwicklung macht deutlich, dass in den Folgejahren durch das geplante Investitionsvolumen das Eigenkapital unter das Anlagevermögen sinken wird und somit keinerlei Handlungsgrundlage für die Reduzierung des Eigenkapitals besteht.

Die geplante Entwicklung des Deckungsgrades I (Verhältnis Eigenkapital zu Anlagevermögen) stellt sich im ITDZ wie folgt dar:

(Quelle: Strategische Mehrjahresplanung im Rahmen der Wirtschaftsplanung für 2009, korrigiert um Auswirkungen der am 03.06.2009 vom Verwaltungsrat beschlossenen „Verwendung des Jahresergebnisses 2008").

In Anbetracht dieser Entwicklung kann nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht von einer überhöhten ungebundenen EigenkapitalAusstattung des ITDZ Berlin gesprochen werden, die eine Entnahme von Eigenkapital rechtfertigen würde.

Der Rechnungshof hat der Senatsverwaltung vorgehalten, dass das ITDZ über eine hohe ungebundene Eigenkapitalausstattung verfügt. Zum 31. Dezember 2007 überstieg das Eigenkapital (76 Mio.) den Wert des Anlagevermögens (63 Mio.) um 13 Mio.. Eine Rückführung von Eigenkapital des ITDZ an das Land Berlin in Höhe von 13 Mio. hätte eine jährliche Entlastung des Landeshaushalts um 270 000 (480 000 Zinseinsparung beim Land Berlin abzüglich 210 000 anteilige Eigenkapitalverzinsung beim ITDZ) zur Folge. Der Rechnungshof hat daher die Senatsverwaltung und das ITDZ aufgefordert, eine angemessene Absenkung des Eigenkapitals zugunsten des Landeshaushalts zu prüfen, und die für Unternehmensbeteiligungen zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hierüber unterrichtet.

Zu T 71: Der Rechnungshof stellt die fiktiv durch eine Eigenkapitalreduzierung beim ITDZ entstehende Zinsersparnis beim Land Berlin (bei 3,7 v. H.: 0,48 Mio.) einer ebenfalls fiktiven Eigenkapitalverzinsung beim ITDZ (nach Angaben des Rechnungshofs: 0,27 Mio.) gegenüber. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bewirkt der Verbleib des Eigenkapitals beim ITDZ eine vermutlich mindestens gleich hohe Zinsersparnis durch die dann nicht erforderliche Fremdkapitalaufnahme.

Darüber hinaus hat es der Rechnungshof als unwirtschaftlich beanstandet, dass die Anstalt für langfristige Verpflichtungen Finanzmittel in Form von kurzfristigen Kassen- und Guthabenbeständen mit niedriger Verzinsung vorhält. Er hat der Geschäftsführung des ITDZ empfohlen, zumindest einen den langfristigen Verpflichtungen entsprechenden Teil der Finanzmittel in konservative Anlagen (z. B. Finanzanlagen nach § 1807 BGB) umzuschichten, um so höhere Zinserträge zu erwirtschaften und gleichzeitig fristenkongruente, d. h. eine den Fälligkeitsfristen entsprechende Deckung herzustellen.

Die Geschäftsführung des ITDZ hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, eine zumindest für Teile der Finanzmittel fristenkongruente Anlage zu gewährleisten. Eine Rückführung von Eigenkapital an den Landeshaushalt lehnt sie dagegen ab. Sie befürchtet erhebliche Auswirkungen auf ihre Preisgestaltung, wodurch ihrer Ansicht nach wirtschaftliche Verluste und damit Zuschussbedarf entstehen könnten. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung hat bemerkt, dass sie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen die Auffassung der Geschäftsführung des ITDZ teile, ohne dies im Einzelnen zu begründen.

Der Rechnungshof hält an seiner Forderung fest, die überschüssigen Finanzmittel, die weder die für Inneres zuständige Senatsverwaltung noch das ITDZ bestreiten, an den Landeshaushalt zurückzuführen. Insbesondere wirtschaftliche Verluste infolge einer Eigenkapitalherabsetzung sind jedenfalls dann nicht zu erwarten, wenn das ITDZ bei der Wirtschaftsführung betriebswirtschaftliche Grundsätze einhält.

Der Rechnungshof erwartet, dass die für Inneres zuständige Senatsverwaltung sowie die Senatsverwaltung für Finanzen eine angemessene Herabsetzung des Eigenkapitals und die Rückführung der Mittel in den Landeshaushalt veranlassen. Darüber hinaus erwartet er, dass das ITDZ einen den langfristigen Verpflichtungen entsprechenden Teil der finanziellen Mittel fristenkongruent und wirtschaftlicher anlegt.

Zu T 72 bis 74: Das ITDZ hat Teile seines Bargeldbestandes bereits jetzt längerfristig angelegt. Das ITDZ muss aber nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die jederzeitige Liquidität des Unternehmens gewährleisten. Der Kassenbestand ist saisonalen Schwankungen von bis zu 15 Mio. unterworfen, die sich sowohl aus Vorfinanzierungsnotwendigkeiten als auch aus dem Zahlungsverhalten der Verwaltungskunden ergeben. Der Kassenbestand (einschl. längerfristig angelegter Gelder) betrug Ende Mai 2009 rund 27,9 Mio..