VorgabePrüfauftrag. Die Attraktivität der Verbindungsqualität zu den bezirklichen Zentren soll gesichert und weiter verbessert

NVP Eckpunkte 2010 - 2014

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ­ Abt. VII Seite 21 steigehäufigkeit wurde bislang auf in der Regel maximal zwei Umsteigevorgänge begrenzt, ohne weitere Differenzierung nach Zentren und Funktionen. Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Haupt- und besonderen Stadtteilzentren in der Regel bereits mit maximal einmaligem Umsteigen erreicht werden können.

Vorgabe/Prüfauftrag:

Die Attraktivität der Verbindungsqualität zu den (bezirklichen) Zentren soll gesichert und weiter verbessert werden.

Es ist daher zu prüfen, inwieweit die bestehenden Standards für Umsteigehäufigkeiten zu Haupt- und Stadtteilzentren den Anforderungen der Fahrgäste entsprechen bzw. ob diese angepasst werden müssen. In Frage kommen insbesondere mögliche Standards zur Vorgabe von Direktverbindungen oder eine Reduzierung auf maximal einmaliges Umsteigen.

Funktionale und Attraktivitätsgesichtspunkte, die Anforderungen aufgrund der zunehmenden Zahl älterer Fahrgäste sowie von Fahrgästen mit Einschränkungen und Behinderungen sowie die wirtschaftliche Optimierung der vorhandenen Netzstruktur sind dabei besonders zu beachten.

Verbindungsqualität auf weiteren Verkehrsbeziehungen

Für wichtige Ziele wie Krankenhäuser, Schulen und andere Nachfrageschwerpunkte haben sich pauschale Standards im Rahmen der Aufstellung des NVP 2006-2009 als ungeeignet herausgestellt, da diese nicht die Spezifika der jeweiligen Einrichtungen (z.B. Spezialisierung auf bestimmte Fachrichtungen) abbilden können. Innerhalb der Bezirke ist die Erreichbarkeit solcher Einrichtungen daher grundsätzlich an den vergleichbaren Standards für die Erreichbarkeit der Zentren zu orientieren. Analog gilt dies für die Umsteigehäufigkeit.

Vorgabe/Prüfauftrag:

Es soll sicher gestellt werden, dass das ÖPNV-Angebot den zunehmenden polyzentralen Verflechtungen im Stadtgebiet entspricht.

Daher ist zu prüfen, ob für wichtige tangentiale Verbindungen außerhalb des S-BahnRings Verbindungsstandards definiert werden können.

Unabhängig von der eventuellen Festlegung von Standards ist die Angebotsentwicklung in den einzelnen tangentialen Verkehrskorridoren besonders zu prüfen, wobei ein Schwerpunkt auf der integrierten Entwicklung von Infrastruktur und Angebot liegen soll.

Qualitative Standards

Die Qualitätsstandards bauen auf den Standards des derzeit gültigen NVP 2006-2009 auf und berücksichtigen die vertraglichen Rahmenbedingungen. Sie sind die Basis für die laufende Steuerung und gegebenenfalls nötige Verbesserung der Qualität des erbrachten Angebots.

Um eine unmittelbarer Wirksamkeit der Qualitätsstandards für den einzelnen Kunden sicherzustellen, betreibt der Aufgabenträger in Zusammenarbeit mit den VerkehrsunternehNVP Eckpunkte 2010 - 2014

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ­ Abt. VII Seite 22 men die Schaffung von angemessenen und einheitlichen Fahrgastrechten, die unternehmensübergreifend im VBB gelten sollen.

Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Anschlusssicherung Pünktlichkeit

Die derzeit gültigen Verkehrsverträge sehen unterschiedliche Festlegungen zur Pünktlichkeit von Bussen und Bahnen vor. Die ausgefallenen Leistungen werden auf Basis des betrieblichen Fahrplans ermittelt. Grundsätzlich werden ausgefallene Leistungsmengen nicht bezahlt.

Anschlüsse und Anschlusssicherung Wesentliche Kriterien der ÖPNV-Qualität sind die Wartezeit und die Sicherstellung von Anschlüssen. Bislang sind die entsprechenden Standards noch nicht verbindlich.

Die technischen Systeme der Verkehrsunternehmen zur Anschlusssicherung sind weiterzuentwickeln. Insbesondere soll an den wichtigsten Anschlusspunkten schrittweise eine unternehmensübergreifende Abstimmung und Anschlusssicherung ermöglicht werden. Bei der Anschlusssicherung sind Schwerpunkte zu setzen, insbesondere in Gebieten und zu Zeiten mit geringen Takten.

Die Verkehrsunternehmen müssen im Störungsfall die Fahrgäste in geeigneter Weise über Dauer und Art der Störung sowie mögliche Alternativen informieren.

Berücksichtigt werden außerdem Verfrühungen um mehr als 1 Minute.

Beim Bus ist laut Verkehrsvertrag abhängig von der Messmethodik noch eine Reduzierung um 2% zu erwarten.

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Vorgabe/Prüfauftrag:

Um die Qualität des ÖPNV gezielter an den Bedürfnissen der Fahrgäste zu orientieren, sollen die derzeitigen Sollwerte zur Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit überprüft werden.

Dabei ist die jeweils verwendete Messmethodik zu hinterfragen und zu untersuchen, welche Möglichkeiten für deren Optimierung bestehen. Hierbei sollen auch die Erfahrungen aus dem Vertragscontrolling berücksichtigt werden. Sofern entsprechender Bedarf entsteht, sind die Sollwerte anzupassen.

Zu prüfen ist weiterhin, ob die bisherigen Festlegungen zu definierten Anschlusspunkten ausgeweitet und um weitere, ggf. tageszeitlich differenzierte, wichtige Knotenpunkte des Berliner ÖPNV-Netzes ergänzt werden können.

Unabhängig davon sind Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Anschlusssicherung im NVP zu prüfen und entsprechend ihrer voraussichtlichen Wirksamkeit zu bewerten.

Sicherheit Entscheidendes Qualitätsmerkmal für die Kundenzufriedenheit und die Bereitschaft zur Nutzung des ÖPNV ist die Sicherheit vor Kriminalität in den Fahrzeugen, an Bahnhöfen und Haltestellen. Ausweislich der Kriminalitätsstatistik ist diese besser als anderenorts im öffentlichen Raum in Berlin. Maßgeblich ist jedoch das subjektive Sicherheitsempfinden.

Im Vergleich stimmen objektive und subjektiv empfundene Sicherheit häufig nicht überein; viele Fahrgäste und potentielle Kunden empfinden den Berliner ÖPNV zunehmend als unsicher. Dies gilt insbesondere für Frauen, ältere Fahrgäste sowie Selten- und Nichtnutzer. Image und Akzeptanzprobleme sowie Nicht-Nutzung des ÖPNV sind die Folge.

Vorgabe/Prüfauftrag:

Zur Gewährleistung und weiteren Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit ist die Präsenz von Service- und Sicherheitskräften in Verbindung mit notwendigen technischen Einrichtungen vorzusehen. Wo auf Bahnhofspersonal verzichtet wird, müssen Notruf- und Informationssäulen für die Fahrgäste leicht ersichtlich und erreichbar angeboten werden. Im NVP sind ­ soweit möglich ­ Nutzen und Kosten der jeweiligen Maßnahmen abzuschätzen und abzuwägen.

Fragen der Sicherheit des Fahr- und Servicepersonals der Verkehrsunternehmen liegen außerhalb der Aufgabenstellung des NVP und werden im Rahmen der AG ÖPNVPrävention, eingesetzt durch das Lenkungsgremium ÖPNV, bestehend aus Vertretern der Sicherheitsabteilungen der Verkehrsunternehmen und der Polizei, diskutiert.

Für die Fahrgäste ist die Sicherheit auf den Zu- und Abwegen zu Haltestellen und Bahnhöfen von ebenso großer Bedeutung. Da dieser Bereich nicht in die Zuständigkeit des Aufgabenträgers fällt, können im NVP hierfür keine Vorgaben gesetzt werden.