Studiengang

2. Gemeinsame Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst

Im Land Berlin sind im April 2009 die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, zu der auch der Fachbereich Polizeivollzugsdienst gehört, und die Fachhochschule für Wirtschaft zusammengeführt worden; sie bilden seitdem die Hochschule für Wirtschaft und Recht.

Vor dem Hintergrund dieser Neustrukturierung und der zuvor im Oktober 2007 erfolgten Einführung eines Bachelor-Studienganges für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg konnten aktuell keine Fortschritte hinsichtlich einer Zusammenführung der Ausbildungs- und Studiengänge für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst erreicht werden.

XI. Justiz

1. Vereinheitlichung der richterrechtlichen Vorschriften

Die in den letzten Jahren erfolgte Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte legt auch eine Vereinheitlichung der richterrechtlichen Vorschriften nahe. Entwürfe für sachlich gleichlautende Richtergesetze in beiden Ländern waren bereits Gegenstand einer Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte sowie der Verbände sowohl in Brandenburg als auch in Berlin. Die Gesetzgebungsverfahren sollen im Jahr 2010 abgeschlossen werden.

2. Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern

Die Tätigkeit der Dolmetscher und Übersetzer hat im Rahmen von Gerichtsverfahren eine große Bedeutung. Die Gewährleistung einer richtigen Sprachmittlung gehört zum verfassungsrechtlichen Gebot des rechtlichen Gehörs. Die Senatsverwaltung für Justiz und das Ministerium der Justiz haben in Berlin und Brandenburg nahezu gleichlautende Anforderungen an die allgemeine Beeidigung der Dolmetscher und Ermächtigung der Übersetzer erarbeitet. Damit wird zugleich die Grundlage für ein Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis in einem bundesweiten Justizportal geschaffen.

Das brandenburgische Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern ist am 1. September 2009 in Kraft getreten; in Berlin befindet sich der entsprechende Gesetzentwurf noch in der parlamentarischen Beratung.

3. Justizvollzug Berlin und Brandenburg streben auch weiterhin einheitliche gesetzliche Grundlagen an und haben nach den Jugendstrafvollzugsgesetzen in einer aus elf Ländern bestehenden Arbeitsgruppe einen abgestimmten Gesetzentwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes erarbeitet. Die daraus resultierenden Ländergesetze werden in Berlin und Brandenburg voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Zur weiteren Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen werden beide Länder in einer weiteren länderübergreifenden Arbeitsgruppe den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes erarbeiten.

Zum 1. Januar 2009 ist in beiden Ländern eine in wesentlichen Teilen inhaltsgleiche Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes an Justizvollzugsanstalten in Kraft getreten. Die Ziele und Grundlagen der Ausbildung der Anwärter und Anwärterinnen des allgemeinen Vollzugsdienstes sind damit erstmals für Berlin und Brandenburg gemeinsam und in gleicher Weise definiert.

Berlin und Brandenburg bereiten ferner derzeit einen Staatsvertrag vor, der die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering als Berliner Anstalt im Land Brandenburg ermöglicht und regelt. Ein zwischen den Justizverwaltungen der Länder abgestimmter Vertragsentwurf liegt vor. Die Ratifikation des Staatsvertrages soll im Jahr 2010 erfolgen.

4. Informationstechnologie

Auch im Bereich der Informationstechnologie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Justizverwaltungen fruchtbar. Anfang des Jahres konstituierte sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Justiz beider Länder, die den Auftrag erhielt, ein IT-Leitverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg zu ermitteln, das die bislang unterschiedlichen Verfahren ablösen soll. Die Zielsetzung erschöpft sich aber nicht nur in der Auswahl eines von beiden Ländern einzusetzenden Verfahrens. Auch die Einführung und der Betrieb sollen im größtmöglichen Umfang gemeinsam erfolgen. Die Arbeitsgruppe hat inzwischen das in mehreren Ländern bereits eingesetzte Fachverfahren forumSTAR als geeignet befunden. Derzeit werden die Voraussetzungen für eine gemeinsame Einführung und einen gemeinsamen Betrieb geschaffen.

XII. Kultur

1. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

Im Anschluss an den im Jahr 2007 aufgestellten Masterplan für ein Sonderinvestitionsprogramm für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten haben die Träger der Stiftung (Bund, Berlin und Brandenburg) am 18. August 2009 eine Finanzierungsvereinbarung zum Abbau des Investitionsstaus bei der Bauunterhaltung der Liegenschaften unterzeichnet. Bis 2017 sollen 155 Mio. Euro zur Sanierung u.a. der Schlösser und Gärten Babelsberg und Charlottenburg eingesetzt werden. Berlin beteiligt sich daran mit 24,5 und Brandenburg mit 53 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde das Finanzierungsabkommen für die Betriebsausgaben der Stiftung für den Zeitraum 2009-2012 geschlossen.

2. Gedenkstätten

Die Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten haben 2009 ein gemeinsames Internetportal zur NS-Geschichte gestartet, das über die Arbeit der Gedenkstätten, deren pädagogische Angebote und regelmäßig über Veranstaltungen informiert.

Die Berliner NS-Gedenkstätten und die Gedenkstätte Sachsenhausen arbeiten, unterstützt durch eine vom Bund finanzierte gemeinsame Geschäftsstelle, ab 2009 in einer „Ständigen Konferenz der NS-Gedenkstätten im Raum Berlin" zusammen. Der Vorsitz wechselt jährlich und wird zunächst durch den Leiter des Hauses der Wannseekonferenz wahrgenommen.

Das am 26. Juni 2009 im Haus der Wannseekonferenz stattgefundene 6. „Forum zur zeitgeschichtlichen Bildung" der Arbeitskreise der Berlin-Brandenburgischen Gedenkstätten, der zeitgeschichtlichen Museen und der Opferverbände stand unter dem Thema „Kooperationsmöglichkeiten von Gedenkstätten und Schulen beim mittleren Schulabschluss (MSA) und der 5. Prüfungskomponente beim Abitur".

Das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam und die Stiftung Berliner Mauer haben im August 2009 ihr vom Bund finanziertes und langjähriges gemeinsames Dokumentationsprojekt „Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989" vorgestellt. Das biografische Handbuch dokumentiert die Biografien von 136 Todesopfern an der Berliner

Mauer, ihre Hintergründe und Zusammenhänge. Zudem können die Besucher der Gedenkstätte Berliner Mauer die 136 Biografien, ergänzt um zahlreiche Wort-, Bild-, Tonund Filmdokumente zur juristischen Aufarbeitung über ein interaktives Terminal abrufen. Im Internet sind die biografischen Texte zu den Todesopfern auf der Internetseite www.chronikder-mauer.de unter der Rubrik „Opfer der Mauer" abrufbar.

Die Technische Universität Cottbus, das Militärgeschichtliche Forschungsamt, das Institut für Zeitgeschichte und die Stiftung Berliner Mauer stellten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz im Frühjahr 2009 im Rahmen eines Symposiums in der Akademie der Künste den 1. Band ihres gemeinsamen interdisziplinären Forschungsprojektes zur Geschichte der Berliner Mauer vor.

Im Rahmen der Jahresthemen zum 20. Jahrestag des Mauerfalls 2009 haben Berlin und Brandenburg ihre Projekte miteinander koordiniert und auf den jeweiligen Internetangeboten miteinander verlinkt.