Weitere Regelungsbedürfnisse gibt es in Zukunft hinsichtlich der mitgliedsstaatlichen Regelung auf europarechtlicher Ebene

Weitere Regelungsbedürfnisse gibt es in Zukunft hinsichtlich der mitgliedsstaatlichen Regelung auf europarechtlicher Ebene. Auch das ist etwas, was immer mehr in den Fokus rundfunkpolitischer Themen der Bundesrepublik kommen wird. Wir werden auch noch einmal über die Umsetzung der Beihilfeklage vor der Europäischen Kommission reden müssen.

Ein letzter Teil, der uns schon sehr tief einblickend im letzten Medienausschuss vorgetragen wurde, ist eine Reform der Medienaufsicht. Frau Kollegin Stahmann hat das schon angesprochen und für sich eine mögliche Antwort darauf gefunden, wie weit man die Medienaufsicht der Länder in einer Medienaufsicht des Bundes bündeln kann. Da gibt es noch unterschiedliche Sichtweisen. Darüber bin ich mir auch noch nicht ganz klar, was die Antwort für die SPDFraktion ist. Wichtig ist nur, dass man unterhalb von Fusion auch weiter Kooperation vorantreibt.

Da ist Bremen mit Niedersachsen auf einem guten Weg, sodass man sich allein schon durch die Größe zwar nicht auf Augenhöhe miteinander unterhält, aber man kooperiert in bestimmten Bereichen. Das ist wichtig. Nicht so sehr die Fusionsgedanken stehen im Vordergrund, sodass ich mir das vorstellen könnte, Frau Kollegin Stahmann, was die Direktoren der Landesmedienanstalten ins Gespräch gebracht haben, bestimmte Kompetenz auf Bundesebene mit ihrer Zuständigkeit in ihren Ländern.

Sie haben angesprochen, dass in Schleswig-Holstein und Hamburg die Fusion noch nicht vonstatten gegangen ist. Ich habe einen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 15. Februar, wonach nun doch am 1. März die Fusion auch materiell beschlossen werden soll. Aber es zeigt sich zumindest, dass es da einen langen Diskussionsprozess gab, der natürlich damit endete, dass jeder seine Interessen auf seine Landeshoheit gesehen gewahrt haben möchte.

Da haben wir zum Beispiel mit der Nord-Media etwas geschaffen, wo wir sehr gut mit Niedersachsen kooperieren bei Eigenständigkeit der Länder und der eigenen Möglichkeit noch kleinerer kultureller Filmförderung für Bremen. Es zeigt sich für mich, dass man bei Reformen von Medienordnungen und Landesmedienanstalten nicht so sehr gleich davon sprechen muss, alles auf Bundesebene zu fusionieren.

Aber, und das ist ein wichtiges Indiz, man muss versuchen, bundesweite Kompetenz zu bündeln, dass es Zulassungs- und andere Probleme gibt, ist klar, so dass man die Kompetenz in einer Kommission der Anstalten organisiert, wer auch immer dann dafür zuständig ist.

Wir als SPD-Fraktion empfehlen dem Parlament, dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass wir uns in der neuen Legislaturperiode auch sehr zeitnah über die Gebührenmodelle unterhalten müssen. Der zehnte und elfte Staatsvertrag werden materielle Inhalte haben über Akzeptanz und Gebührenhöhe für das öffentlich-rechtliche System im dualen System. ­ Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Abg. Strohmann (CDU): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Stahmann, ich wollte jetzt noch einmal auf Ihre Ausführungen zu den Landesmedienanstalten kommen! Da war ein Widerspruch in Ihrer Rede, und darauf möchte ich ganz kurz hinweisen.

Sie können nicht alles haben. Sie können jetzt nicht eine Bundesfusion aller Landesmedienanstalten haben, um die Sachkompetenz zu bündeln, um die Medienkontrolle besser zu koordinieren auf der einen Seite, aber gleichzeitig auch die landespolitischen Aufgaben der Landesmedienanstalten, das ist ja sehr unterschiedlich in einigen Bundesländern, auch noch haben. Das wird nicht funktionieren. Eines muss uns klar sein, das Medienrecht ist nach wie vor ureigenes Landesrecht. Bei jedem Schritt, und das müssen wir uns auch hier als Selbstverständnis für ein Landesparlament noch einmal vor Augen führen, würden wir weitere Kompetenzen abgeben.

Ich glaube auch, dass eine geballte Fusion oder eine verändern würde. Da würde ich doch auch eher dahin tendieren, was Herr Schildt angesprochen hat, dass man über Kooperation und Aufgabenverteilung spricht. Für die Landesmedienanstalten gab es ja auch Gründe. Früher konnte man zum Beispiel hier in Bremen den WDR oder den Bayerischen Rundfunk gar nicht empfangen. Mit der Digitalisierung können jetzt auch Aufgaben der einzelnen Landesmedienanstalten aufgeteilt werden. Der eine macht das, der andere macht das. In einem Gremium wird das zusammengeführt und dann gegebenenfalls bearbeitet, weil wir nicht alles haben können. Wir müssen aufpassen auf unsere eigenständigen bremischen Interessen, die wir haben. Sie sprachen den Bürgerrundfunk an, ich nenne da auch noch die Filmförderung, sie ist gerade für Bremen auch wirtschaftspolitisch ein wichtiger Bestandteil.

(Abg. Frau Stahmann [Bündnis 90/Die Grünen]: Das kann der Senat doch in seinem Haushalt machen!)

Das kann der Senat im Haushalt machen. Natürlich, man kann das alles machen. Nur, Sie wissen doch, wie es läuft. Man muss dabei auch immer realistisch bleiben. Gut, als Opposition kann man alles fordern, aber wir haben die Aufgabe als Regierungskoalition, auch objektiv an das, was geht und möglich ist, zu denken. Eines ist doch klar, gerade Bereiche wie die kulturelle Filmförderung oder auch die Filmförderung über die Nord-Media würden doch zusammenbrechen, wenn es dann nur noch über den Haushalt finanziert würde. Das wären doch die ersten Punkte, die gestrichen werden.

Sie wären doch die Ersten, die in der Opposition darauf hinweisen, in die Kindergärten regnet es hinein, und so ein paar Kulturheinis machen da Videoprojekte. Sie wären doch die Ersten, die das fordern würden. Man könnte noch nicht einmal etwas dagegen sagen, weil es eigentlich richtig ist.

(Abg. Frau Emigholz [SPD]: Das habe ich jetzt aber nicht gehört!)

Ich sage nur, eine Gesellschaft, die sich eine kulturelle Filmförderung nicht leisten kann, ist auch eine kranke Gesellschaft. ­ Was haben Sie nicht gehört?

(Zuruf der Abg. Frau Emigholz [SPD]) Nein, ich habe auch nicht gesagt, dass ich das fordere! Drehen Sie mir hier nicht das Wort im Mund herum! Dann hören Sie bitte zu, Frau Emigholz, oder Sie können das im Protokoll auch gleich noch einmal nachlesen!

Deswegen, glaube ich, müssen wir da ganz sensibel herangehen. Fusion ist auch immer ein Begriff, bei dem man ganz vorsichtig sein muss. Länder wie Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein und Hamburg können fusionieren, aber Niedersachsen und Bremen, ich meine, das ist ein bisschen lächerlich, wenn wir da von einer Fusion sprechen. Niedersachsen könnte uns dann von den Größenordnungen und auch von den finanziellen Spielräumen her, die da in Niedersachsen sind, noch als größere Stadt mit einverleiben. Deswegen ist da noch einmal aufzupassen, wie da die Diskussion weitergeht. ­ Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU) Präsident Weber: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Abg. Frau Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal eine Minute nutzen, um auf die Ausführungen von Herrn Strohmann einzugehen. Herr Strohmann, ich finde das ziemlich windig, jetzt hier Kindergärten auszuspielen gegen Formen der Medienaufsicht. Das hat an dieser Stelle nichts miteinander zu tun.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Erstens, finde ich, kann man sich auch in einem Landesparlament nicht davon wegstehlen, wenn wir hier darüber reden, wie der Jugendschutz überhaupt noch erfüllt werden kann und ob wir überhaupt noch die rechtlichen Möglichkeiten haben, das als Landesparlament zu kontrollieren. Diese haben wir nicht, und dem müssen wir uns stellen. Das sagen auch die Direktoren der Landesmedienanstalten. Herr Schildt hat einen Weg aufgezeigt, wie man sich auch damit auseinandersetzen kann. Aber jetzt per se zu sagen, wir müssen hier schön auf unser Bundesland Bremen aufpassen, (Abg. Strohmann [CDU]: Das habe ich gar nicht gesagt!) ist immer richtig für eine Regierung. Aber ich sage, wir müssen auch im Blick haben, dass Versprechen, die wir auch mit Gesetzen geben, dass wir sagen, wir schauen auf den Jugendschutz, wir passen auf, dass keine gewaltverherrlichenden Angebote über die Medien verbreitet werden, eingelöst werden. Da können wir doch nicht einfach Gesetze beschließen, die wir letztendlich nicht einhalten können. Das ist auch Aufgabe von Politik zu sagen, wie wir Sachen besser regeln und mit den Kompetenzen des Bundes auch bessere Regelungen an dieser Stelle erreichen können.

Filmförderung, Herr Strohmann, das möchte ich jetzt abschließend im letzten Satz sagen, gehört für mich in den Haushalt hinein. Dass die Landesmedienanstalt sich dort organisiert, ist super. Aber das ist doch eine Aufgabe, die wirklich in den Haushalt hineinkommt, von der das Bundesland Bremen profitiert. Da können Sie nicht sagen, dass man jetzt Gebühren finanziert, und das sind die Landesmedienanstalten, und die Filmförderung dadurch durch die Hintertür betreibt. Da bringen Sie sich selbst in Teufels Küche. ­ Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen ­ Abg. Strohmann [CDU]: Wir werden es sehen!) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Schulte.

Staatsrat Schulte: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich auf die Debatte im Oktober beziehen. Aber auch schon da war es so, dass der Blick ein ganzes Stück mehr in die Zukunft ging und weniger auf den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerichtet war. Ich will das aber trotzdem einmal aufnehmen und sagen, dieser Staatsvertrag ist schon ein Stück Vereinfachung, Vereinheitlichung. Das ist nicht nur eine Frage von Medienpolitik, das ist vielleicht sogar auch ein Stück Wirtschaftspolitik, wie weit man Rahmenbedingungen schafft für die Umsetzung von neuen Techniken.

Wir werden bald über viele weitere Punkte reden müssen, über neue Medienstaatsverträge. Das ist angesprochen worden. Das liegt daran, dass wir eben so einen Veränderungsdruck haben aus den technischen Entwicklungen.

Ich will eine Bemerkung von Frau Stahmann noch einmal aufnehmen, die gesagt hat, die Fernsehgewohnheiten verändern sich auch. Es ist heute für mich eher normal, sich bei Clipfish oder zu bewegen als im normalen Programmschema. Ich will auch als Gremienmitglied einer öffentlich-rechtlichen Anstalt sagen, man muss nicht nur zu denen gehen, man kann zum Beispiel auch auf die Internetseite des ZDF gehen, und zwar in die Mediathek. Dort gibt es übrigens nicht nur die heute-Nachrichten von gestern Abend zu sehen, die wahrscheinlich nur noch mäßigen Unterhaltungswert haben, sondern man kann sich zum Beispiel Telenovelas ansehen und nicht nur die aktuelle Fassung, sondern Wochen zurück.

Ich habe mir sagen lassen, man könne Wege zum Glück dort in einem Umfang abrufen, dass man mehrere Wochen damit beschäftigt sei, das anzuschauen.

Ich will das jetzt gar nicht karikieren, sondern wirklich deutlich machen, das ist eine Entwicklung, die wir auch in den öffentlich-rechtlichen Systemen haben. Ich sage das übrigens, weil ich den Eindruck habe, dass auf den Tribünen heute mehr Leute sitzen, die Clipfish und nutzen, als hier unten.

Ich würde gern auch für die öffentlich-rechtlichen Medien ein Stück werben und deutlich machen, dass man da auch so etwas haben kann. Beim ZDF wird es zur Funkausstellung ein Angebot geben, dass man jeweils eine Woche lang das Fernsehprogramm nachträglich abrufen kann, jedenfalls soweit die Rechte da sind. Das werden etwa 50 Prozent des Fernsehangebots sein.

Aber noch einmal zum Thema Rundfunkstaatsverträge! Wir werden in diesem Jahr intensive Diskussionen über mindestens drei große Komplexe haben, die sich dann im zehnten, elften, vielleicht auch zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag niederschlagen werden. Das ist erstens die Umsetzung der Vereinbarung, die wir mit der EU getroffen haben zur Erledigung des EU-Auskunftersuchens, ein wichtiges Thema, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland auch langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen.

Wir werden zweitens, genau der Punkt, über den hier im Ansatz diskutiert worden ist, die Frage der Neuregelung der Medienaufsicht ein Stück diskutieren. Wir konzentrieren uns dabei aber im Moment auf die Frage der bundesweiten Zuständigkeiten, weil wir es im ersten Schritt für erforderlich halten, da einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, zum Beispiel, ein ganz akutes Thema, DVB-H, auf gut Deutsch Handyfernsehen. Hier ist es ganz wichtig, dass wir einheitliche Rahmenbedingungen auch für diejenigen schaffen, die sich dort wirtschaftlich engagieren wollen und so auch Geschäftsmodelle realisieren wollen.

Das wird eines der nächsten wichtigen Themen sein, und dann warten wir alle gemeinsam mit Spannung natürlich darauf, was das Bundesverfassungsgericht sagen wird zur Klage hinsichtlich der Gebühren im Zusammenhang mit dem Auftrag, den die Ministerpräsidenten ja auch gegeben haben. Auch das wird sich möglicherweise in Veränderungen niederschlagen. Insofern kann man, glaube ich, für den Bereich der Medienpolitik sagen, für Themen ist im nächsten Jahr und nicht nur im nächsten Jahr vor allem aufgrund der technischen Entwicklung gut gesorgt.

Ich kann vonseiten des Senats und der Senatskanzlei anbieten und versprechen, dass wir weiter versuchen werden, wie bisher intensiv im Ausschuss zu informieren, begleitend zu den Diskussionen, die wir auf Bundesebene haben, und insoweit auch dann versuchen, Sie gut in den Diskussionsprozess einzubeziehen. ­ Danke schön!

(Beifall bei der SPD) Präsident Weber: Meine Damen und Herren, wir haben keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die Mitteilung des Senats, Neunter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, ist erledigt durch die Drucksache 16/1218.

Ich lasse nun als Erstes über das Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Pressegesetzes in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Pressegesetzes mit der Drucksachen-Nummer 16/1218 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)