Gesetz zur Abschaffung des Grundwasserentnahmeentgeltes

Das Grundwasserentnahmeentgelt in Berlin ist mit 31 Cent/m³ mit Abstand das höchste in Deutschland. In anderen Bundesländern beträgt das Grundwasserentnahmeentgelt mit 1-5 Cent/m³ einen Bruchteil des Berliner Entgeltes, so in Hamburg 5,5 Cent/m³, in Sachsen 1,5 Cent/m³, in Hessen wurde es bereits ganz abgeschafft.

Gemäß § 13 a Absatz 1 Berliner Wassergesetz wird das Ziel verfolgt, das Grundwasserentnahmeentgelt „zum Schutz der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder zur Beseitigung von Schäden an diesem" zu verwenden.

Dieses Ziel bildet sich aber in der Realität nicht ab. So sind die im Doppelhaushalt 2010/11 eingestellten Mittel für diese Aufgaben von rund 7 Mio. bei weitem geringer als die Einnahmen des Grundwasserentnahmeentgeltes, die mit 52,6 Mio. Euro jährlich angegeben werden und nicht mit dem entsprechenden Einnahmetitel korrespondieren. Darauf hat auch Herr Staatssekretär Dr. Benjamin Hoff (SenGesUmV) im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 hingewiesen. Gemäß seiner Aussage im Inhaltsprotokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am 7. September 2009 gebe es keine Zweckgebundenheit des Grundwasserentnahmeentgelts, sondern dieses werde auf Grundlage von § 13 a Berliner Wassergesetz mit den entsprechenden 0,31 Euro pro m3 erhoben. Damit sind die Einnahmen des Grundwasserentnahmeentgeltes faktisch ein reiner Einnahmetitel. Für die Beseitigung von Schäden ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Verursacher verantwortlich.

Auch auf eine Steuerwirkung durch das Grundwasserentnahmeentgelt kann nicht abgestellt werden, da durch den Anschluss- und Benutzungszwang für Wasser im Berliner-Betriebe-Gesetz das Grundwasser zu 98% durch die Berliner Wasserbetriebe entgeltpflichtig entnommen und anschließend auf die Wassergebühren umlegt wird. Die übrigen 2% entgeltpflichtigen Grundwassers werden von der Bauwirtschaft sowie einzelnen Nutzern, die wie die Berliner Brauereien von dem Anschluss- und Benutzungszwang befreit sind, entnommen.

Vor dem Hintergrund, dass das Grundwasserentnahmeentgelt zu nicht unerheblichen Belastungen für alle Berliner führt, soll das Grundwasserentnahmenentgelt in den nächsten 10 Jahren schrittweise um jährlich 10 Prozent abgesenkt werden. Damit stehen innerhalb der nächsten 10 Jahre ausreichend Haushaltsmittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (wie die dauerhafte Verbesserung der Gewässergüte) zur Verfügung.

Mit der stufenweisen Abschaffung werden Privathaushalte und Wirtschaft in den kommenden Jahren finanziell entlastet.