Den Vormarsch der Wildschweine in die Stadt stoppen, Stadtjäger unterstützen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Um Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum zu begrenzen und zu vermindern, wird der Senat aufgefordert, verstärkte Aktivitäten zur Begrenzung der Auswirkungen der Wildschweinplage in Berlin zu entwickeln.

Dabei sind in einem ersten Schritt Maßnahmen zu ergreifen, um den Stadtjägern eine bessere Wahrnehmung ihrer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe zu ermöglichen.

1. Die Stadtjäger müssen für ihre Tätigkeit und den von ihnen betriebenen Aufwand kostendeckend entschädigt werden.

2. Für den Sonderfall der Bejagung von Wildschweinen in der Stadt sind Möglichkeiten zu eröffnen, die Bejagung zu vereinfachen, beispielsweise dadurch, dass in besiedelten Gebieten auch mit Licht gejagt werden darf.

3. Damit in Zukunft weniger Unfälle durch „Wildschwein-MenschKonfrontationen" stattfinden, ist die Anzahl der Stadtjäger zu erhöhen.

4. Der Senat wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Bezirken die Bürgerinnen und Bürger über die Bejagungsmöglichkeiten im Stadtgebiet aufzuklären und in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit den Bezirken dafür zu sorgen, dass den Grundstückseigentümern in von der Wildschweinplage betroffenen Gebieten unaufgefordert Zustimmungserklärungen für die Bejagung auf ihrem Grundstück zugesendet werden.

Begründung:

Immer mehr Wildschweine verlassen die Berliner Wälder und ziehen ins Stadtgebiet. Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird der Bestand von Wildschweinen in Berlin auf 6.000 Tiere geschätzt. Diese haben ihre Scheu gegenüber den Menschen über die Jahre verloren, haben sich mittlerweile an vielen Orten in der Stadt angesiedelt und sind somit zu einer ernst zu nehmenden Plage geworden.

In der Stadt verwüsten sie private Grundstücke und öffentliche Grünanlagen. Sie graben private Gärten und öffentliche Parkanlagen genauso um wie Spiel- und

Sportplätze. Sie beschädigen Müllsäcke und gefährden den Verkehr. Von April 2007 bis April 2008 kam es allein zu 50 Verkehrsunfällen im Berliner Stadtgebiet, bei denen Wildschweine verwickelt und getötet wurden. Nicht zuletzt bringen die Wildschweine, die in die Stadt eindringen, die Berliner gegeneinander auf: Tierschützer attackieren Jäger, Gärtner beschimpfen Nachbarn.

Seit nunmehr neun Jahren beauftragt die Jagdbehörde private Jäger mit der Beratung von Bürgern, die Fragen zu Wildschweinen haben. Diese so genannten Stadtjäger sind auch zuständig für die Entsorgung von Wildtieren und die Tötung von Wildschweinen außerhalb der Jagdbezirke und in befriedeten Bezirken wie beispielsweise öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, aber auch in Wohnsiedlungen oder auf Straßen. In Berlin gibt es derzeit 32

Stadtjäger, die über eine lokal beschränkte und zumeist auf ein Jahr befristete Jagderlaubnis verfügen.

Bisher werden Stadtjäger ausschließlich ehrenamtlich beschäftigt. Die Zahlung einer einheitlich festgelegten Aufwandsentschädigung sieht der Berliner Senat nicht vor. Zwar wird den Stadtjägern das getötete Wild überlassen, doch ist dies häufig nur noch als Hundefutter oder gar nicht mehr verwertbar. Dennoch muss der Stadtjäger einer Fülle verschiedener bürokratischer Auflagen entsprechen, bevor er eine Gestattung zur Jagdausübung von den Berliner Forsten erhält. So hat er mindestens 36 Monate Jagdpraxis, eine Jagdhaftpflichtversicherung und eine jährliche Fortbildung von 10 Stunden nachzuweisen.

Die Bejagung in besiedelten Gebieten ist ein Sonderfall, für den besondere Regelungen getroffen werden müssen. Um die Gefährdung von Menschen zu vermeiden, sollten deshalb Wege gefunden werden, in diesen Sonderfällen auch mit Licht jagen zu können, auch wenn dies allgemein für die Jagd, da unwaidmännnisch, nicht zugelassen ist.

Der Einsatz der Stadtjäger hängt von der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers ab und muss vorher beim örtlichen Polizeiabschnitt und dem zuständigen Forstamt angezeigt werden. Die Zustimmung zur Bejagung auf einem Grundstück kann mit einem formlosen Antrag des Eigentümers an die Berliner Forsten erfolgen, die anschließend einen Stadtjäger einschalten. Verweigert der Eigentümer eine Bejagung, kann der Stadtjäger nicht tätig werden. Die betroffenen Grundstücksbesitzer wissen aber oft nicht, wie sie den Antrag konkret stellen sollen. Deshalb ist es notwendig, dass sie explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.