Hauptstadtregion Berlin und Brandenburg

Gemeinsame Planung für die Hauptstadtregion Berlin und Brandenburg sind auf vielfältige Weise miteinander verflochten. Als Grundlage für die gemeinsame Entwicklung in den nächsten Jahren haben beide Länder ein neues„Leitbild für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" erarbeitet, das einen Orientierungsrahmen auch für die Landesplanung setzt (s. Kap. 3.1). Gemeinsame Hauptstadtregion Berlin und Brandenburg bilden zusammen eine Metropolregion in der Mitte des erweiterten Europäischen Wirtschaftsraumes. Die Bundeshauptstadt bildet den Kern der Metropolregion und bedeutet für diesen Raum ein Alleinstellungsmerkmal im Kreis der elf europäischen Metropolregionen in Deutschland. Das wird durch die Bezeichnung„Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" hervorgehoben.

Gezieltes planerisches Handeln erfordert detaillierte Kenntnisse über gegenwärtige räumliche Strukturen und zukünftige Entwicklungen.

Die notwendigen umfassenden Informationen zu allen raumbedeutsamen Politikfeldern werden durch die laufende Raumbeobachtung im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg frühzeitig bereitgestellt und in regelmäßig vorgelegten gemeinsamen Raumordnungsberichten aufbereitet.

Gemeinsamer Raumordnungsbericht 2008 (ROB 2008)

Im Raumordnungsbericht 2008 dokumentieren Berlin und Brandenburg ihre intensive Zusammenarbeit und die enge Verflechtung beider Länder. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung informiert damit turnusgemäß über die räumliche Entwicklung im gemeinsamen Planungsraum, über den Stand und die absehbare Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur und über die durchgeführten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Der Raumordnungsbericht enthält zusammenfassende Querschnittsinformationen, mit den Schwerpunkten Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Bevölkerungsentwicklung, Verkehr, Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Infrastruktur. Er gibt zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der EU-Osterweiterung.

Um die Wettbewerbsposition der Metropolregion zu verbessern, haben beide Länder politische Weichenstellungen in Richtung „Stärken stärken" vorgenommen und sich gemeinsam als deutsche Hauptstadtregion aufgestellt. Der Bericht stellt die Grundzüge dieser neuen Politik vor und beschreibt die wesentlichen administrativen, strukturellen, demografischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in der Region.

Querschnittsinformationen des Raumordnungsberichts zur Bevölkerungsentwicklung 2002 bis 2006 (oben) und zu regionalen Wirtschaftsschwerpunkten (unten)

Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über alle die Instrumente der Raumordnung und Landesplanung beider Länder. Insbesondere wird die Zielsetzung des modifizierten Zentrensystems aus Metropole, Oberzentren und Mittelzentren für die räumliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre erläutert.

Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) Stärken stärken

Mit dem Ziel einer ausgewogenen Entwicklung betreiben Berlin und Brandenburg auf der Grundlage des 1995 beschlossenen Landesplanungsvertrages eine gemeinsame Raumordnung und Landesplanung. Das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm (LEPro) legt dafür die Grundsätze und Ziele fest und bildet als übergeordneter Rahmen die Grundlage für alle nachfolgenden Planungsebenen. Es wird ergänzt durch gemeinsame Landesentwicklungspläne für sachliche oder räumliche Teilbereiche. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie Haushaltskonsolidierung, demografischem Wandel und unterschiedlicher Bevölkerungsentwicklung in den Teilräumen der Hauptstadtregion sowie veränderter Planungsziele („Stärken stärken") ist die Gemeinsame Landesplanung 2006-2009 neu ausgerichtet worden. Die neu gestaltete Gemeinsame Landesplanung trifft Festlegungen für eine geordnete gesamträumliche Entwicklung und räumt zugleich Gestaltungsspielräume für die nachfolgenden Planungen ein. Sie bindet die Hauptstadtregion in die nationalen und internationalen Verflechtungen ein und regt regionale Akteure zur eigenverantwortlichen Gestaltung von Handlungsräumen an.

Wachstum fördern

Im Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007), das am 1. Februar 2008 als Gesetz in Kraft getreten ist, werden die programmatischen Aussagen des informellen Leitbildes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf Raumordnungsebene umgesetzt. In Grundsätzen der Raumordnung werden die polyzentrale, nachhaltige Entwicklung des Gesamtraumes unter Nutzung der besonderen Potenziale der Bundeshauptstadt Berlin sowie die Stärkung der Teilräume durch Konzentration der Entwicklung in leistungsfähigen Wachstumskernen verankert. Künftig soll Wachstum vor allem in räumlichen und sektoralen Schwerpunkten gefördert werden. Damit wird das Konzept der„dezentralen Konzentration" abgelöst, das darauf abzielte, durch Förderung strukturschwacher Gebiete eine gleichmäßige Entwicklung aller Teilräume zu erreichen ­ ein Anspruch, der vor dem Hintergrund eines schwachen Wirtschaftswachstums und rückläufiger Haushaltsmittel nicht eingelöst werden konnte. An die Stelle des Interessenausgleichs zwischen Teilräumen tritt jetzt die Unterstützung des Wachstums im Gesamtraum. Diesem Leitbild folgt auch die Wirtschafts- und Strukturpolitik beider Länder.

Zentrale Orte als Anker im Raum

Weitere Grundsätze des LEPro beziehen sich auf die Festlegung leistungsfähiger zentraler Orte, den Schutz der Kulturlandschaft, die Konzentration der Siedlungsentwicklung auf mit öffentlichenVerkehrsmitteln gut erreichbare Standorte der Innenentwicklung, insbesondere in den zentralen Orten, auf den Freiraumschutz und auf eine leistungsfähige, umwelt-, sozial- und gesundheitsverträglicheVerkehrsinfrastruktur.

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)

Ein weiteres Element der Neuausrichtung der gemeinsamen Landesplanung ist die Zusammenführung der drei bisherigen Landesentwicklungspläne LEP I ­ Zentrale Orte, LEP e.V. ­ Landesentwicklungsplan für den engerenVerflechtungsraum und LEP GR ­ Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum/ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum zu einem integrierten Gesamtplan: Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ist im Mai 2009 als Rechtsverordnung in beiden Ländern in Kraft getreten.

Der LEP B-B legt u.a. einen„Gestaltungsraum Siedlung" (rotes Punktraster) sowie die zentralen Orte fest (Ausschnitt Kernraum Berlin) Seine raumordnerischen Ziele und Grundsätze sollen als räumliche und inhaltliche Konkretisierungen des LEPro 2007 Entwicklungen insbesondere dort ermöglichen, woVerkehrsgunst, wirtschaftliche Dynamik und Bevölkerungskonzentration guteVoraussetzungen bilden.

Konzentrierte Siedlungsentwicklung in der Metropolregion

Dazu werden neben der Metropole Berlin die Ober- und Mittelzentren des Gesamtraums neu festgelegt und ihnen bestimmte Funktionen zugeordnet. Die Siedlungsentwicklung soll auf diese Zentren sowie auf einen neu definierten„Gestaltungsraum Siedlung" orientiert werden, der vom Berliner Kernraum ausgehend entlang der Achsen der Schienenverkehrsmittel die Städte und Gemeinden des Verflechtungsbereichs erfasst. Zwischen den Achsen soll bis in das Berliner Stadtgebiet hineingreifend ein Freiraumverbund erhalten und entwickelt werden. Die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel soll auf die zentralen Orte sowie innerhalb des Gestaltungsraums auf festgelegte„städtische Kernbereiche" konzentriert werden.

In Berlin sind dies die ausgewiesenen übergeordneten städtischen Zentren sowie eine Reihe von Zentrumsbereichen in der Innenstadt.

Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)

Bereits vor der umfassenden Überarbeitung der landesplanerischen Grundlagen wurde 2006 mit dem Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) eine wichtige planerische Voraussetzung für den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) am Standort Schönefeld geschaffen. Der Plan legt die Entwicklung dieses Flughafens zum alleinigen nationalen und internationalen Luftverkehrsanschluss der beiden Länder als Ziel der Raumordnung fest und sichert damit das zurzeit wichtigste Infrastrukturprojekt der Hauptstadtregion landesplanerisch ab. Daneben trifft er begleitende landesplanerische Festlegungen zur Sicherung der Flughafenfläche sowie zu Trassen und Korridoren der Verkehrsanbindung und definiert eine Planungszone zur Siedlungs- und Bauhöhenbeschränkung.

Innerhalb der„Planungszone Siedlungsbeschränkung", die auch Teile des Berliner Bezirks Treptow-Köpenick umfasst, sind Wohnungsbau und die Entwicklung anderer lärmempfindlicher Nutzungen nur unter eng gefassten Voraussetzungen möglich. Die Bauleitplanung ist an dieses Ziel der Raumordnung gebunden. Im Rahmen des 2007 abgeschlossenen FNP-Änderungsverfahrens„Gewerbeflächenentwicklung Gateway BBI" ist die Planungszone Siedlungsbeschränkung entsprechend den Festlegungen des LEP FS nachrichtlich im Berliner Flächennutzungsplan angepasst worden.

Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) in der Fassung vom 30. Mai 2006 definiert die raumordnerischen Ziele der Standortentwicklung

Entwicklung des Flughafenumfeldes gemeinsam steuern

Der Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) ist das größte Infrastrukturprojekt der Länder Berlin und Brandenburg und Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Darin hat man sich auf ein räumlich-strukturelles Leitbild für die Flughafenregion und ihre Teilräume sowie auf eine Flächenkulisse für die weitere Siedlungsentwicklung, vor allem für Gewerbe und Wohnen, verständigt. Weiterhin enthält das Konzept Vorschläge für einen interkommunalen Vorteils-/ Nachteilsausgleich und zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums.

Masterplan Gateway BBI mit Verdeutlichung der tripolaren Entwicklung;

1. Airport City, 2. BBI Business Park, 3. Schönefeld-Waltersdorf Interkommunaler Masterplan Gateway BBI

Für die großen Entwicklungsflächen im östlichen Flughafenumfeld beiderseits der Landesgrenze wurde in intensiver kommunaler Zusammenarbeit der Stadt Berlin und der Gemeinde Schönefeld gemeinsam mit der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH und weiteren am Flughafenausbau beteiligten Institutionen der länderüberübergreifende „Masterplan Gateway BBI" erarbeitet. Als informelle städtebauliche Planung formuliert er ein Konzept für die Entwicklung des Flughafenumfeldes und zur städtebaulichen Anbindung desTerminal-Bereichs.

Er bündelt die unterschiedlichen Raumansprüche, gleicht sie mit den aktuellenVerkehrs- und Erschließungskonzepten ab und zeigt in einem funktional, wirtschaftlich und gestalterisch anspruchsvollen Gesamtbild einen Rahmen für die geordnete städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung über Gemeindegrenzen hinweg auf.

Tripolare Entwicklung

Im Flughafenumfeld sollen sich überwiegend gewerbliche Nutzungen, insbesondere flughafenaffine Unternehmen ansiedeln. Der Plan sieht eine schrittweise Erschließung und Besiedlung vor, die von drei Entwicklungspolen ausgeht: Terminal und Airport-City, Business-Park BBI auf Berliner Stadtgebiet und Schönefeld-Waltersdorf im Landkreis Dahme-Spreewald. Der Masterplan ist eine wichtige gemeindeübergreifende Grundlage für die Integration des neuen Hauptstadtflughafens in die Metropolregion Berlin-Brandenburg.

12.Dezember 2006 / December 12th 2006

Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.Untersagt Gemeinsames Strukturkonzept Flufhafenumfeld BBI (GSK FU BBI, 2008) 2.