Aktualisierung des Flächennutzungsplans durch Änderungsverfahren

Entwicklung der städtischen Zentren, die städtebauliche Integration von großflächigen Einzelhandels- und Freizeitangeboten und die Gewährleistung der wohnungsnahen Versorgung eine Herausforderung dar, die auch im Rahmen der Flächennutzungsplanung bewältigt werden muss. Dabei gewinnen bezirkliche Zentrenkonzepte an Bedeutung.

Aktualisierung des Flächennutzungsplans durch Änderungsverfahren:

Vielfältige Änderungsanlässe:

Durch die Konzentration auf die Grundzüge der Planung und die eher moderaten Entwicklungsannahmen hat sich der Flächennutzungsplan grundsätzlich als stabiler Rahmen für die räumliche Entwicklung Berlins bewährt. Auch unter den heutigen Rahmenbedingungen tragen seine gesamtstädtisch angelegten Leitbilder der geplanten Stadtstruktur weiter.

Gleichwohl ist Flächennutzungsplanung eine dynamische Planungsaufgabe, die neben einer langfristigen Flächenvorsorge auch aktuelle Entwicklungen berücksichtigen muss und einer kontinuierlichen Konkretisierung und Weiterentwicklung bedarf. Um die gesamtstädtische Steuerungsfunktion zu gewährleisten und einen raumstrukturellen, planungsrechtlich abgesicherten Rahmen für (konkrete Investitions-) Entscheidungen zu bilden, ist der Plan deshalb durch Änderungsverfahren ständig zu aktualisieren. Dabei wird gleichzeitig die Integrationsfähigkeit abweichender teilräumlicher Planungsziele in das räumliche und strukturelle Gefüge der Gesamtstadt überprüft, abgewogen und soweit erforderlich parlamentarisch durch das Abgeordnetenhaus bestätigt.

Gesamtstädtische Steuerung Anhand aktueller informeller Planungen (Strukturkonzepte, Planwerke, Stadtentwicklungspläne) erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Flächenmonitoring eine kontinuierliche Überprüfung des FNP-Nutzungskonzepts. Diese Planungen bilden als Element der vorbereitenden Bauleitplanung auf der Ebene der Hauptverwaltung auch den informellen Hintergrund für aus gesamtstädtischer Sicht erforderlichen Einzeländerungen des FNP. Rückkoppelungen aus der bezirklichen Planung erfolgen im Gegenstromprinzip über die Bereichsentwicklungsplanung, die Bebauungspläne und im Einzelfall über besondere Vorhaben.

Durch die stetige Fortschreibung des FNP im Netz von informeller und formeller Planung ist Flächennutzungsplanung ein Prozess, durch den der Plan sich ändernden teilräumlichen und strukturellen Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst wird. Die Planaktualität, die Steuerungsfähigkeit auf gesamtstädtischer Ebene und die parlamentarische Einbindung werden damit gewährleistet.

Inhaltliche Schwerpunkte der in den letzten Jahren abgeschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplans waren neben der Stärkung der Innenentwicklung und der Weiterentwicklung des Zentrenkonzeptes, die Vorbereitung attraktiver, insbesondere gartenbezogener Wohnstandorte, die Umnutzung nicht mehr erforderlicher Infrastrukturflächen, die Förderung von Arbeitsplätzen, die Sicherung von Grün- und Freiflächen sowie die Förderung eines nachhaltigen Verkehrssystems.

Für eine Vielzahl von Änderungsverfahren war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung bedeutsamer Investitionsprojekte der Anlass.

Durch die Novellierung des BauGB 2007 wurde die zwischenzeitlich eingeführte Pflicht zur Überprüfung der Flächennutzungspläne nach 15 Jahren aufgehoben, bevor sie wirksam werden konnte. Eine Überprüfung erfolgt in der Berliner Praxis weiterhin fortlaufend bei städtebaulichem Erfordernis im Zusammenhang mit den Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan.

Seit der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans vom 8. Januar 2004 sind bis Oktober 2009 48Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und 9 Anpassungen imWege der Berichtigung wirksam geworden.Weitere 22 Änderungen befinden sich imVerfahren. 111 Änderungsverfahren wurden bereits in dem Zeitraum zwischen dem Beschluss über den Flächennutzungsplan vom Juni 1994 und der Neubekanntmachung im Januar 2004 abgeschlossen, davon 40 vor und 71 nach der Neubekanntmachung vom Oktober 1998.

Die weiterhin hohe Anzahl der Änderungsverfahren ist Zeichen der kontinuierlichen Anpassung an sich ändernde teilräumliche und strukturelle Rahmenbedingungen. Etwa die Hälfte der Änderungen bezog sich dabei auf mehr als eine Teilfläche oder Nutzung; die Anzahl der Planänderungen ist daher erheblich größer als die der Änderungsverfahren. Das Erfordernis größerer Umstrukturierungen geht jedoch zurück: nur noch knapp ein Viertel der seit Januar 2004 abgeschlossenen Änderungsverfahren umfasste Flächen in einem Umfang von mehr als 20 ha. Damit hat sich trotz der Vielzahl kleinteiliger Überarbeitungserfordernisse die Stabilität der grundsätzlichen räumlichen Strukturen, die sich im Flächennutzungsplan abbilden, weiterhin bestätigt.

Die seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans im Juni 1994 abgeschlossenen FNP-Änderungen bezogen sich auf eine Fläche von zusammen rund 3.500 ha, davon etwa 1000 ha seit 2004; das entspricht knapp 4% des Stadtgebietes. Häufig handelte es sich dabei um Verschiebungen innerhalb einer Flächenkategorie (z.B. zwischen unterschiedlichen Typen von Wohnbauflächen oder zwischen Landwirtschaft und Grünflächen). Nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Änderungen hatte eine über das örtliche Umfeld hinausgehende stadtstrukturelle Relevanz. 22 Änderungen befinden sich derzeit im Verfahren. Aus den unterschiedlichsten Gründen ­ veränderter Bedarf, ungeklärte Rahmenbedingungen, Rückzug eines Investors

­ konnten einige schon seit längerem anhängige Verfahren noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Einzelne Verfahren wurden auch eingestellt.

Zeitungsanzeige FNP-Änderung Verfahrenswege

Bei der Durchführung der Änderungsverfahren kommen verschiedene Verfahrenstypen zur Anwendung. Dabei wird jeweils das Verfahren gewählt, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und der Komplexität der Thematik angemessen ist. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Doppelarbeit zu vermeiden, sind bei Änderungen des Flächennutzungsplans die Möglichkeiten des BauGB und des AGBauGB hinsichtlich einer Verkürzung und Vereinfachung der Verfahren auszuschöpfen, ohne inhaltliche Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit einzuschränken. In Teilbereichen, in denen Bebauungspläne aufgestellt werden, wird ein Parallelverfahren angestrebt.

Bis zur Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 waren Anpassungen des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung nach § 246 Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 27. Juli 2001 in Verbindung mit § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB möglich. Derartige Berichtigungen des Flächennutzungsplans erfolgten für bis zu dieser Novellierung eingeleitete Verfahren seit der Neubekanntmachung im Januar 2004 insgesamt neunmal. Die mit der Novellierung des BauGB 2007 durch den neuen § 13a bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung wieder eingeführte Möglichkeit der Berichtigung kam bisher erst in zwei Änderungsverfahren zur Anwendung, die noch nicht abgeschlossen sind (s. Kap. 5.3.2). Knapp 60% der seit der letzten Neubekanntmachung abgeschlossenen Änderungsverfahren wurden im Standard-Verfahren durchgeführt, 20% im vereinfachten Verfahren und 20% im Wege der Berichtigung. 18 der 48 abgeschlossenen Änderungsverfahren wurden parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt.

ZügigesVerfahrensmanagement

Durch ein effektives Verfahrensmanagement konnte in Berlin eine durchschnittliche Bearbeitungszeit pro FNP-Änderung von unter 2 Jahren erreicht werden, was verglichen mit anderen deutschen Großstädten einen sehr zügigen Planungs- und Entscheidungsprozess darstellt. Durch Nutzung der FNP-Planreife können Vorhaben sogar noch schneller ermöglicht werden. Bei vereinfachten FNP-Änderungen, bei denen aufgrund der geringeren Bedeutung oder einer geringeren Komplexität der Planung auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und auf eine abschließende parlamentarische Beratung verzichtet werden kann, ist die Bearbeitungszeit sogar auf ca. 1 Jahr gesenkt worden. Damit wurde in Berlin eine effektive stadtentwicklungsplanerische Steuerung und Unterstützung dringender Vorhaben und Investitionen über die Bauleitplanung erreicht.

Bündelung von Einzeländerungen sowie Verfahrensschritten

Die Erfahrungen aus der FNP-Verfahrenspraxis der letzten Jahre haben gezeigt, dass durch dieVerfahrensbündelungen und die konzentrierte Aufbereitung der Materialien für die Bürger und die beteiligten Planungsträger trotz der zügigenVerfahrensführung eine hoheTransparenz der Planungsprozesse erreicht wurde. Die Arbeit mit standardisierten Unterlagen ermöglicht zudem eine zielgerichtete Beteiligung der Öffentlichkeit an der vorbereitenden Bauleitplanung, gestattet aber ebenso eine effektive Aufbereitung für dieVerwaltung. Auch die in Vorbereitung jeder Phase der Bürgerbeteiligung gebündelt durchgeführten Sitzungen mit den Planungsträgern, auf denen abschließende Entscheidungen getroffen werden, haben sich bewährt.

Neubekanntmachung und Neudruck des FNP in regelmäßigen Abständen Einmal pro Legislaturperiode wird der Flächennutzungsplan in Form eines Neudrucks der Planzeichnung, der den aktuellen Stand der Flächennutzungsplanung wiedergibt, neu bekannt gemacht. Der Neudruck berücksichtigt zwischenzeitlich abgeschlossene FNP-Änderungen und Anpassungen im Wege der Berichtigung und aktualisiert die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke. Damit bleiben Pla nungstransparenz und Übersichtlichkeit für die am Planungsprozess beteiligten Verwaltungen sowie für Bürger und Investoren gewahrt.

Die Fassung der letzten Neubekanntmachung vom Januar 2004 (ABl. S. 95) soll durch eine Neubekanntmachung 2009 ersetzt werden. Der Erläuterungsbericht sowie die Erläuterungspläne in der Fassung vom 1. Juli 1994 gelten im Zusammenhang mit den Erläuterungen/Begründungen der jeweiligen Einzeländerungen fort.

Neben der Aufnahme von 57 wirksamen FNP-Änderungen und Anpassungen im Wege der Berichtigung wird in der Neubekanntmachung 2009 u.a. die Planungszone Siedlungsbeschränkung des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung nachrichtlich übernommen, werden die Abgrenzungen der Landschafts-, Naturund Wasserschutzgebiete aktualisiert, die nachrichtliche Übernahme Weltkulturerbe wird ergänzt und die Vermerke von schadstoffbelasteten Böden werden aktualisiert.

In Verbindung mit dem Neudruck wird auch dieser FNP-Bericht dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, der die Weiterentwicklung der Flächennutzungsplanung während der Berichtsperiode hier vor dem Hintergrund der aktuellen Stadtentwicklungsplanung, der zwischenzeitlichen teilräumlichen Planungen und der sich verändernden äußeren Rahmenbedingungen zusammengefasst darstellt, bewertet und reflektiert.

Im Zusammenhang mit der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans 2009 erfolgte die Übertragung der Plangrafik auf die bundeseinheitliche topographische Grundlage ATKIS (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem) und damit auch auf das neue einheitliche Koordinatenbezugssystem ETRS89

(Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989), das damit das nur für Berlin gültige Lagesystem Soldner ablöst. Gleichzeitig soll die Kompatibilität mit dem Datenaustauschformat XPlan GML gewährleistet werden. Dieses bundesweit standardisierte Datenformat unterstützt den Austausch horizontaler (interkommunale) und vertikaler (Gemeinde ­ Kreis ­ Fachplaner) Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse, die Etablierung von Diensten (Abfrage, Monitoring, Berichtswesen), die Visualisierung von Bauleitplänen in unterschiedlichen Programmanwendungen sowie die Etablierung von elektronischen Beteiligungsplattformen. Auf der Basis der Planzeichenverordnung (PlanzV) wird dafür eine in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich zur Anwendung kommende ePlanzV zunächst als Signaturmodell entwickelt.

Planung ist eines der Modellvorhaben im Rahmen der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE).

Aktuelle Informationen im Internet

Im Rahmen des Internetauftritts der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird der Flächennutzungsplan seit Ende 1999 im Netz präsentiert: (www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp)

Damit ist es möglich, sich im Internet über Inhalt und Ziele der Flächennutzungsplanung zu informieren und online Einblick in die Plandarstellungen zu nehmen. Das Informationsangebot umfasst umfangreiche Erläuterungen zur Aufgabe der Flächennutzungsplanung, zur Öffentlichkeitsbeteiligung, zu den textlichen Darstellungen, zum Verhältnis zwischen FNP und Landschaftsprogramm sowie zu den Grundsätzen für die Entwicklung von Bebauungsplänen. Seit Anfang 2007 stehen die Informationen auch in englischer Sprache zur Verfügung; damit wird dem zunehmenden internationalen Interesse an Berliner Planungsthemen Rechnung getragen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Änderungen des Flächennutzungsplans direkt über das Internet zu äußern. Dazu steht das gleiche Informationsmaterial wie in der zeitgleich stattfindenden Ausstellung zur Verfügung.

Zusätzlich sind alle seit Januar 2004 (Neubekanntmachung) wirksam gewordenen FNP-Änderungen in Form von Änderungsblättern im Netz einsehbar und können bei Bedarf ausgedruckt werden. Darüber hinaus können auch die FNP-Änderungen, die in die vorangegangenen Neubekanntmachungen 1994 bis 1998 und 1998 bis 2004 aufgenommen wurden, eingesehen werden. Die FNP-Berichte von 1999 und 2004, die in Verbindung mit der jeweiligen Neubekanntmachung erstellt wurden und einen zusammenfassenden Überblick über den zu diesen Zeitpunkten aktuellen Stand der Flächennutzungsplanung geben, stehen zum Download bereit.

Als zusätzliche Information wird neben dem Stand der letzten Neubekanntmachung (Neudruck der Planzeichnung) eine aktuelle Arbeitskarte im Internet angeboten, die auch alle seitdem wirksam gewordenen FNP-Änderungen enthält und ständig fortgeschrieben wird. Ebenfalls neu im Netz ist eine ausführliche Erläuterung der Darstellungssystematik und der Legende des Flächennutzungsplans verfügbar, außerdem eine Zusammenstellung historischer Pläne zur Entwicklung der Berliner Flächennutzung.

Umsetzung der Planungsziele durch Bebauungspläne

Neue Ausführungsvorschriften erhöhen dieTransparenz

Der Entwicklungsrahmen für die verbindliche Bauleitplanung und der Darstellungsumfang des Flächennutzungsplans werden in den Ausführungsvorschriften zum Flächennutzungsplan (AV ­ FNP) näher erläutert. Diese sind ein wichtiges Hilfsmittel für die Bezirke und Planungsträger bei der Beurteilung von FNP-Darstellungen. Die in den AV ebenfalls enthaltenen Verfahrensregelungen zu Änderungen des Flächennutzungsplans dienen der effektiven Ausgestaltung der Verwaltungspraxis, insbesondere in der Verknüpfung mit Bebauungsplänen. Die Ausführungsvorschriften sollen die Anwendungssicherheit und Transparenz bei der Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem Flächennutzungsplan erhöhen. Sie dienen insofern der Klarstellung der Ausführungen im Erläuterungsbericht, die unverändert Gültigkeit haben. Aufgrund der getrennten Zuständigkeiten für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung werden FNP-Änderungsverfahren, die mit der Aufstellung von bezirklichen Bebauungsplänen gekoppelt sind, anhand der für die Berliner Verwaltungspraxis relevanten Regelfälle erläutert.