Risikodiversifizierung

Die Zinskonditionen werden marktüblich gestaltet, so dass ein positiver Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung aller bei der IBB anfallenden Kosten (Prozesskosten zuzüglich Risiko-, Refinanzierungs- und Eigenkapitalkosten) gewährleistet ist.

Insgesamt rechnet die IBB auf Grundlage von Einschätzungen des Vertriebs und bereits vorliegenden Anfragen mit einem Finanzierungspotential von jährlich bis zu 250 Mio. EUR bei maximaler Einzelallokation von 100 Mio. EUR pro Tranche und Adresse (4 - 5 Fälle).

Aufgrund des öffentlichen Hintergrunds der Unternehmen ist das Risiko für die IBB beschränkt und hätte den positiven Nebeneffekt einer Risikodiversifizierung des IBBPortfolios. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos wird für Unternehmen mit Ratingklasse 1 ein begrenztes, revolvierendes Rahmenlimit durch den IBBKreditausschuss beschlossen. Dieses soll zunächst 500 Mio. EUR betragen.

Finanzierungen von Unternehmen mit höheren Risikoklassen, bei denen das Land zwar mehrheitlicher Gesellschafter ist, eine harte Verflechtung aber nicht gegeben ist, werden innerhalb des Rahmenlimits grundsätzlich nur als Einzelvorlage vom IBB-Kreditausschuss bewilligt.

· Die IBB kann mit dem Produkt Auswirkungen der Kreditkrise auf die langfristige Finanzierung öffentlicher Unternehmen (Knappheit langfristiger Liquidität, Abkehr der Banken aus dem margenschwachen Geschäftsfeld, Verschlechterung der Kreditkonditionen) abfedern und die überhöhte Zinslast für die Berliner Unternehmen reduzieren.

· Berlin Infra ist ein IBB-strategiekonformes, revolvierendes Produkt, das bei nur geringem Risiko kostendeckend wirtschaftet und zu einer Risikodiversifizierung des IBB-Portfolios beiträgt.

· Die IBB erweitert ihr Produktportfolio Wirtschaftsförderung erstmals auf öffentliche Unternehmen und Infrastrukturfinanzierungen zur Unterstützung des Standorts Berlin sowie der Aufgaben des Landes Berlin in der Daseinsvorsorge.

Risiken:

· Die IBB muss sicherstellen, dass sie sich nicht in den Wettbewerb zu den Geschäftsbanken begibt.

· Entsprechende Auflagen bei inneren Kreditverhältnissen/Organkrediten (Aufsichtsratsmandate von Vorstand oder Verwaltungsrat-Vorsitz) müssen beachtet werden.

B. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 Satz 2 IBB-Gesetz

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: Keine unmittelbaren Auswirkungen

D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: keine

E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

Gemäß § 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes wird dem Abgeordnetenhaus hiervon Mitteilung gemacht.