Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Jugendamtes

Dies beinhaltet u.U. auch organisatorische Regelungen. Beispielhaft sei hier die „Ausführungsvorschrift über eine am sozialen Raum orientierte Organisation der Berliner Jugendämter (AV - Org Jugenämter) vom 15. September 2006 genannt. Weiter sei auf das Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Jugendamtes" hingewiesen, aus dessen Abschlussbericht Empfehlungen zu einer weiteren Vereinheitlichung der Berliner Jugendämter zu entnehmen sind.

Senatsverwaltung für Finanzen

Die Senatsverwaltung für Finanzen arbeitet am landesweiten Projekt zur Einführung eines einheitlichen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems für die Berliner Verwaltung (Federführung bei SenInnSport) in den Teilprojekten Organisationsberatung und Schulungsangebot mit.

Im Bereich der Steuerverwaltung arbeiten der Bund und alle Länder eng zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden gemeinsame Strategien und Maßnahmen erarbeitet, z. B. zur weiteren Verbesserung der Bürgerorientierung (Ausbau der Onlineangebote, ganzheitliche Fallbearbeitung), die auch im Kontext zu den Zielen des VGG stehen.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz s. Antwort zu 1.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Der Auf- und Ausbau eines Benchmarking des Personalmanagements aller Senatsund Bezirksverwaltungen wurde im Berichtszeitraum fortgeführt. Träger ist eine behördenübergreifende Mentorengruppe unter Leitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Das Vorgehen wird mit dem Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung abgestimmt. Das dem Benchmarking innewohnende „Lernen vom jeweils Besten" beinhaltet eine Übernahme der jeweils erfolgreichen Strukturen und Prozesse durch andere und damit deren stärkere Angleichung. Darüber hinaus wurden dem Personalmanagement landesweit einheitliche Ziele und Indikatoren zugrunde gelegt (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 11).

Der Senat hatte am 26.02.2008 das Achte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Das Gesetz, das die Ämterstrukturen der Bezirke ab der nächsten Wahlperiode vereinheitlicht, wurde vom Parlament am 16.10.2008 verabschiedet.

Am 19.02.2009 hat das Abgeordnetenhaus den Senat und die Bezirke aufgefordert, die einheitlichen Ämterstrukturen mit einer nachhaltigen Verfahrensmodernisierung zu verbinden. In dem Beschluss wird auch verlangt, für alle Bezirke verbindliche einheitliche Verfahren zu entwickeln. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Antrag in den Ausschussberatungen ausdrücklich unterstützt. Der Senat wird den Beschluss im Zusammenwirken mit den Bezirken umsetzen.

Auf dem Gebiet des Personalmanagements wurde bei/durch SenIntArbSoz die Einheitlichkeit in der Berliner Verwaltung mit folgenden Maßnahmen vorangebracht:

· Behördenübergreifendes Führungskräftenachwuchs-Qualifizierungsprogramm „KompetenzPLUS" (K+) wurde zwischenzeitlich in vier Behörden (ab 2010 in fünf Behörden) initiiert

· Verbindliche flächendeckende Einführung des landesweiten Basisanforderungsprofils einschließlich einer Qualitätskontrolle (im Rahmen der Erstellung)

· Teilnahme der Personalentwicklungsberaterin in der behördenübergreifenden AG AV BVVD zur Evaluierung der Beurteilungsvorschriften

· Zahlreiche behördenübergreifende Kontakte mit Austausch zu „Best Practice" im Rahmen von Führungskräftezirkeln, Netzwerken und Expertenpools (z. B. Moderatorenpool, Beobachterpool bei gruppenbezogenen Auswahlverfahren).

In zwei Bereichen (Schwerbehindertenanerkennungsverfahren, Badegewässertelefon) ist das LAGeSo in das Vorhaben des „Berlin­Telefons" und damit perspektivisch auch einer bundesweit einheitlichen Behördennummer involviert. Die Voruntersuchungen sind abgeschlossen; der Betrieb des Badegewässertelefons läuft, Anfang September startet der Echtbetrieb im Schwerbehindertenanerkennungsverfahren.

Senatsverwaltung für Justiz:

Die Senatsverwaltung für Justiz ist mit anderen Senatsverwaltungen im Wesentlichen gleichartig organisiert. Eine Veränderung erscheint nicht erforderlich.

Im Bereich vergleichbarer nachgeordneter Einrichtungen wird auf möglichst einheitliche Strukturen und Verfahrensweisen Wert gelegt. Auch hier ist kein Änderungsbedarf erkennbar.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung SenStadt arbeitet aktiv an der Herstellung der Vergleichbarkeit von Personal-und ITStellen mit.

Bei der Einführung der elektronischen Baugenehmigung in den Bauaufsichten der Bezirke wurden auf Initiative von SenStadt einheitliche Geschäftsprozesse vereinbart und vom RdB bestätigt.

Eine Rahmenzielvereinbarung zum Vermessungswesen, die insbes. die Qualität bezirklicher Vermessungsleistungen festschreibt, wurde unter Vermittlung von SenStadt fortgeschrieben (vgl. Frage 8). Bericht zur Umsetzung des VGG zum Stand 30. Juni 2009

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Insbesondere der Aufbau eines elektronischen Verfahrens im Zusammenhang mit der Einrichtung des „Einheitlichen Ansprechpartners (EA)" im Rahmen der Umsetzung der EU-DLR wird für Bürgerinnen und Bürger sowie Dienstleistungsunternehmen zur Schaffung einheitlicher Verfahren sowie (auch elektronisch unterstützter) Serviceangebote führen. Damit ist eine Stärkung der Kundenorientierung verbunden.

7. Stand bei Ziel-, Service- und Projektvereinbarungen

a) Welche Initiativen hat der Senat ergriffen, um das Instrument der Ziel-,Serviceund Projektvereinbarungen gemäß § 2a VGG auch in den Verwaltungen einzuführen, die nach dem Bericht zur Umsetzung des VGG 2008 dieses bisher kaum oder nicht angewendet haben?

b) Wurden dort inzwischen Zielvereinbarungen eingeführt? Wenn nicht, welche Gründe führen die betreffenden Verwaltungen aktuell an, warum sie keine oder kaum Zielvereinbarungen abschließen?

zu c) Die Leistungs- und Finanzziele werden nach den spezifischen Anforderungen der Projekte definiert.