Barrierefreiheit

Bezirke: Köpenick Barrierefreie Umgestaltung eines Bushaltestellenbereiches

Die Bushaltestelle Rathaus Köpenick (Bus 164) entspricht seit der baulichen Neugestaltung des Gesamtbereiches vor dem Köpenicker Rathaus 2004 nicht mehr den vorgegebenen Vorschriften der Haltestellengestaltung für mobilitätsbehinderte Menschen. Es wird vom Beirat für behinderte Menschen in Treptow-Köpenick eine Bordsteinausbildung im Haltestellenbereich von 18 cm Höhe für rollstuhltauglich angesehen. Dies ist in diesem Falle nicht gegeben. Ebenfalls fehlt ein Blindenleitsystem.

Bisherige Forderungen des Beirates für behinderte Menschen in Treptow-Köpenick sowie des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (vgl. 5. und 6. Verstößebericht) führten bislang zu keiner Abhilfe.

Inzwischen wurde vom Baustadtrat von Treptow-Köpenick Herrn Hölmer, zugesagt, in 2010 eine Anpassung an die geltenden Vorschriften im Zuge erneuter Baumaßnahmen in diesem Bereich vorzunehmen.

Lösungsvorschlag:

Es wird entsprechend der Zusage des Baustadtrats die Umgestaltung des Haltestellenbereiches in 2010 durchgeführt.

Stellungnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick, Schreiben der Bezirksbürgermeisterin Frau Gabriele Schöttler vom 06.11.

Im Punkt 2.3.2 wird im Verstößebericht die noch immer nicht realisierte barrierefreie Umgestaltung der Bus- und Tramhaltestelle Luisenhain benannt. Zu diesem Punkt teilte mir der Baustadtrat mit, dass die Umgestaltung des Haltestellenbereiches Luisenhain von ihm so nicht zugesagt worden ist. Seine Zusage bestand darin, die Möglichkeit der Umgestaltung nochmals zu prüfen verbunden mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass selbst im Falle eines grundsätzlich positiven Prüfergebnisses schon allein aus Haushaltsgründen kurz- und mittelfristig keine bauliche Veränderung möglich sein wird. Die zugesagten Leistungen im Sinne der Einrichtung/Nachrüstung von taktilen Leitstreifen werden in 2010 erbracht.

Stellungnahme der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Schreiben des Staatssekretärs Dr. Jens-Peter Heuer vom 19.10.

Auf Nachfrage hat mir die BVG mitgeteilt, dass der BVG die nicht barrierefreie Situation der Bus- und Straßenbahnhaltestelle „Rathaus Köpenick" bekannt sei. Leider seien während der Planungsphase in den Jahren 2002/2003 die Forderungen und Vorschläge der BVG zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle aus Gründen des Denkmalschutzes verworfen worden.

Daher bestanden bis heute von Seiten der BVG keine Planungs- oder Bauabsichten zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Die in dem 8. Verstößebericht erwähnte aktuelle Zusage des Baustadtrates von TreptowKöpenick, im Jahr 2010 eine Umgestaltung vorzunehmen, war der BVG bisher nicht bekannt, wird von der BVG aber ausdrücklich begrüßt. Insofern geht die BVG davon aus, dass sie unverzüglich in die Planungen des Bezirkes einbezogen wird, um die Barrierefreiheit der Bus- und Straßenbahnhaltestelle „Rathaus Köpenick" schnellstmöglich herzustellen.

3. Schlussbemerkung

Auch der achte Verstößebericht zeigt ebenso wie die vorangegangenen, dass die Umsetzung des Benachteiligungsverbots und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung einen schwierigen gesellschaftlichen Prozess darstellen, der noch lange nicht abgeschlossen ist. Alle Verwaltungen sind aufgerufen, diesen Prozess mit noch mehr Nachdruck tatkräftig zu unterstützen.

Martin Marquard, 23. November 2009

Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung 2008/2009 gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz ­ LGBG) vom 17. Mai 1999 in der Fassung vom 03. Juli 2009

Teil II Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung über seine Tätigkeit in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis zum 31.