Einnahmen sind durch die Veräußerung der Mischgebietsflächen

Straße am Flugplatz von der Melli-Beese-Straße bis zum Kreisverkehrsplatz sowie den Ausbau des Eisenhutweges zwischen Akeleiweg und der Rudower Chaussee.

Auf gleiche Weise (90 % GRW-Mittel) soll der westliche Abschnitt des Eisenhutweges zwischen Akeleiweg und Stubenrauchstraße finanziert und durch das Tiefbauamt des Bezirkes Treptow-Köpenick bis September 2011 realisiert werden. Der Eigenanteil von 10 v.H. wird durch den Bezirk bereitgestellt.

Einnahmen sind durch die Veräußerung der Mischgebietsflächen in derzeit nicht quantifizierbarer Höhe zu erwarten.

Die Ausgaben für die Finanzierung der Beräumung, der Aufschüttung sowie der nicht aus Fördermitteln finanzierten Teilsummen des Straßenbaus, des Bebauungsplanverfahrens und die Einnahmen wurden bzw. werden zu Lasten bzw. zu Gunsten des Treuhandvermögens des Entwicklungsträgers realisiert.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen Keine G. Flächenmäßige Auswirkungen

Der Bebauungsplan umfasst einen Geltungsbereich von 4,236 ha davon Mischgebiet 2,23 ha Allgemeines Wohngebiet 0,32 ha Gewerbegebiet 0,006 ha Verkehrsfläche 1,68 ha H. Auswirkungen auf die Umwelt

Die ermittelten Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Wasser werden durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen entweder vermieden, ausgeglichen oder soweit gemindert, so dass es keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt gibt.

Der sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergebende Kompensationsbedarf kann durch die Festsetzung der für die Entwicklungsmaßnahme Berlin Johannisthal / Adlershof üblichen ökologischen Standards für Baugebiete im Geltungsbereich vollständig kompensiert werden. Der Eingriff in den geschützten Baumbestand ist durch umfangreiche Baumpflanzungen mit erhöhten Pflanzqualitäten in den Baugebieten weitgehend ausgleichbar.

Die sich durch einen Teilverlust von Habitaten ergebenden Beeinträchtigungen für besonders streng geschützte Tierarten (Artenschutzanforderungen gemäß § 42 BNatSchG), betreffen ausschließlich verbreitet vorkommende europäische Vogelarten und sind durch geeignete Schutzmaßnahmen -wie die Durchführung von Gehölzrodungsmaßnahmen außerhalb der maßgeblichen Brutzeit- zu vermeiden bzw. erheblich zu reduzieren.

Die Festsetzung der Versickerung von Niederschlagswasser ermöglicht auch unter den Rahmenbedingungen der Verordnung für das Wasserschutzgebiet eine Regenwasserversickerung in einem Umfang, durch den die Versickerungsleistung und damit die Grundwasserneubildung gegenüber dem Status-quo- nicht verschlechtert wird.

Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen (Monitoring) sind zum einen zur Einhaltung der besonderen Schutzgebietsbelange im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Wasserschutzgebiet, Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an eine schadlose Versickerung von Regenwasser) und zum anderen aufgrund des Artenschutzrechts und der Eingriffskompensation notwendig.