Gleichstellung

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Grundstückszufahrten im Nahbereich des Kreisels werden nicht durch eine textliche Festsetzung ausgeschlossen, um eine ggf. nur in diesem Abschnitt mögliche, notwendige Zufahrt nicht von vornherein grundsätzlich auszuschließen. Im Regelfall wird das Tiefbauamt mit dem Hinweis auf die Nähe zum Kreisel keine Zufahrt genehmigen, kann aber bei begründetem Bedarf ausnahmsweise eine Zufahrt ermöglichen.

Das Wohngebiet Am Landschaftspark und das vorhandene Kleinsiedlungsgebiet an der Straße am Flugplatz werden über den Eisenhutweg an den Ortsteil Adlershof bzw. die Rudower Chaussee angebunden.

Die Aufteilung der Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplans, um die Gemeinde nicht unnötig zu binden (TF Nr.14), aber sie soll im Folgenden zur Erläuterung dargestellt werden:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurf XV-58ba wird der Eisenhutweg mit unterschiedlichen Breiten festgesetzt.

Der Eisenhutweg ist zwischen Stubenrauchstraße und dem Kreisverkehrsplatz in einer Breite von 25,00 m als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet, aber nicht in dieser Breite ausgebaut. Er ist als örtliche Straßenverbindung (Stufe III) klassifiziert. Der Abschnitt des Eisenhutweges zwischen Stubenrauchstraße und Akeleiweg hat derzeit eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m. Auf der Nordseite befindet sich ein befestigter Gehweg in einer Breite von ca. 3,00 m, der auch (inoffiziell) als Radweg genutzt wird. Zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn wurde ein Grünstreifen angelegt, der mit Bäumen bestanden ist. An die südliche Fahrbahngrenze schließen sich unbefestigte Bereiche an, die nahtlos in die Schäferwiesen übergehen. Bei diesen ca. 7,50 m breiten Flächen handelt es sich um gewidmetes Straßenland. Diesen Abschnitt des Eisenhutweges wird das Bezirksamt Treptow ausbauen. Aufgrund der zu erhaltenden Baumreihe auf der nördlichen Straßenseite wird dieser Abschnitt des Eisenhutweges ein asymmetrisches Straßenprofil erhalten: 4,80 m Geh-/Baumstreifen, 1,60 m Radweg, 5,25 m Park/-Baumstreifen (mit Längsparkern), 6,50 m Fahrbahn, 2,75 m Park-/Baumstreifen, 1,60 m Radweg und 2,50 m Gehweg. Innerhalb des Bebauungsplans wird dieser Abschnitt des Eisenhutweges mit 25,00 m Breite entsprechend dem gewidmeten Straßenland als öffentlicher Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Der Abschnitt zwischen Akeleiweg und dem Kreisverkehrsplatz soll in einer Breite von 24,25 m festgesetzt werden. Das bereits realisierte symmetrische Straßenprofil setzt sich aus je 2,50 m Gehweg, 1,60 m Radweg, 2,75 m Park-/Baumstreifen sowie 6,50 m Fahrbahn zusammen. Es wird durch einen 4,05 m breiten begrünten Seitenstreifen auf der Südseite ergänzt, in dem sich Kabelanlagen von Vattenfall befinden. Westlich des Einmündungsbereichs Akeleiweg findet die Anpassung an das 25 m-Profil statt. Der 0,75 m breite Streifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen Akeleiweg und Kreisverkehrsplatz, der derzeit noch als Straßenland gewidmet ist, soll als Teil des Mischgebiets MI 1 festgesetzt werden, da er als öffentliche Straßenverkehrsfläche nicht mehr benötigt wird.

Der östliche Abschnitt des Eisenhutweges zwischen Kreisverkehrsplatz und Rudower Chaussee ist bis auf den direkt an den Kreisverkehrsplatz angrenzenden und im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XV-58ba liegenden ca. 30 m langen Abschnitt in einer Breite von 20,20 m festgesetzt (Bebauungsplan XV-53b) und auch ausgebaut. Dementsprechend soll auch der Abschnitt im Geltungsbereich in einer Breite von 20,20 m festgesetzt werden.

Die Kreisverkehrsanlage hat einen Radius von 30 m für Innenfläche und Fahrbahn sowie einen Außenradius von 44,00 m. Die Entscheidung zugunsten eines Kreisverkehres wurde getroffen, da dieser die größte Leistungsfähigkeit besitzt, die geringste Wartezeiten für alle Kfz-Ströme bietet, alle einmündenden Straßen gleichberechtigt anbindet und eine gute Erschließungsmöglichkeit der angrenzenden Baufelder bietet.

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Die von Nordwest nach Südost verlaufende Straße am Flugplatz knickte ursprünglich in Höhe des Grundstückes Nr. 37a nach Osten ab. Dieses Teilstück ist als Straßenverkehrsfläche bereits entwidmet und rückgebaut worden. Der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Abschnitt der Straße am Flugplatz ist bereits fertig gestellt. Die Straße am Flugplatz wurde in einer Breite von 20,20 m ausgebaut. Die Straße hat zwei Richtungsfahrbahnen mit einer Breite von je 3,25 m. Flankiert werden die Fahrspuren beidseitig durch Park-, Grün- und Schutzstreifen (2,75 m), Radweg (1,60 m) und Gehweg (2,50 m). Durch den Kreisverkehr wurde die Straße am Flugplatz an den Eisenhutweg und an den Segelfliegerdamm angebunden. Damit übernimmt die Straße die Funktion einer örtlichen Straßenverbindung.

Der Akeleiweg hat als Anliegerstraße eine Breite von 16 m. Der im Geltungsbereich liegende Abschnitt des Akeleiweges wird im Bestand festgesetzt. Am Akeleiweg wurden nur Anschlussmaßnahmen im Kreuzungsbereich Eisenhutweg realisiert. Die verkehrliche Anbindung des Akeleiweges an den Eisenhutweg erfolgt als asymmetrisch ausgebaute Grundstücksüberfahrt.

Die verkehrsplanerische Untersuchung für das Entwicklungsgebiet Johannisthal/Adlershof hatte insbesondere die Anpassung des Gesamterschließungskonzeptes an die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungstendenzen zum Ziel. Die Untersuchung prognostiziert für 2015 auf dem Eisenhutweg eine Verkehrsbelastung von 10.500 Kfz/h und auf der Straße am Flugplatz eine Belastung von 3.100 Kfz/h. Für beide Straßen wurde entsprechend der erwarteten Verkehrsbelastung eine konventionelle Entwässerung erforderlich.

II.3.11 Immissionsschutz

Aufgrund der vorgesehenen Wohn- und Mischgebietsentwicklung sind ausgehend von den beabsichtigten Gebietsnutzungen keine besonderen Lärmbelastungen für die Umgebung, vorrangig für die nördlich und westlich angrenzende Wohnnutzung zu verzeichnen. Maßgebliche Immissionsquellen in der näheren Umgebung stellen die geplante Sondergebiets- und Gewerbenutzung im südlich angrenzenden Bebauungsplan XV-58bb sowie der Verkehrslärm auf dem Eisenhutweg und der BAB A 113 dar. Die Durchbindung der Straße am Flugplatz führt bei der prognostizierten geringen Verkehrsmenge zu keinen erheblichen Lärmbelastungen für die angrenzenden Wohngebiete.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XV-58bb wurde für die geplanten Sondergebietsund Gewerbenutzungen eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis wurden Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt, um die empfindlichen Wohnnutzungen in der Umgebung, also auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-58ba zu schützen. Durch festgesetzte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel für die Gewerbegebiete und entsprechende Lärmkontingente für das Sondergebiet können die Richtwerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für die bestehenden Wohngebiete östlich der Straße am Flugplatz eingehalten werden. Zusammen mit der Ausweisung der Mischgebiete entlang des Eisenhutweges können die entsprechenden Werte auch für die geplanten Wohngebiete östlich der Straße am Flugplatz eingehalten werden.

Bedingt durch den Autobahnbau ist trotz der geplanten Gewerbe- und Sondergebietsentwicklung, bezogen auf die Verkehrslärmbelastung für den Eisenhutweg und die einmündenden Straßen, eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens zu verzeichnen. In der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan XV-58bb wurde nachgewiesen, dass der vorhabenbezogene Verkehr die Verkehrslärmbelastung im Eisenhutweg kaum wahrnehmbar erhöht, so dass insgesamt auch vom Kfz-Verkehr keine erheblichen Belastungen zu erwarten sind.

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III. Auswirkungen des Bebauungsplans III.1 Allgemeines

Der gesamte Bereich des Bebauungsplans XV-58ba ist Teil des Geltungsbereiches der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof, die dem Entwicklungsträger Adlershof Projekt GmbH gemäß § 167 BauGB übertragen worden ist. Der Träger hat die Maßnahme vorzubereiten und durchzuführen. Das betrifft unter anderem Grunderwerb, Ordnungsmaßnahmen, Anlage der technischen Infrastruktur und der öffentlichen Grünflächen.

III.2 Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

Für den Vollzug der Planung mussten die für öffentliche Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen vom Entwicklungsträger erworben werden, sofern sich diese nicht schon im Eigentum des Landes Berlin befanden. An die Stelle der Erhebung von Erschließungsbeiträgen tritt im Entwicklungsbereich die Begleichung der Kosten durch die Wiederveräußerung der Grundstücke oder die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den Fällen, in denen der Entwicklungsträger von der Ausübung des Grunderwerbsrechtes absieht.

Der sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XV-58ba befindliche Abschnitt der Straße am Flugplatz und der Abschnitt des Eisenhutweges zwischen Akeleiweg und Kreisverkehrsanlage ist Teil des Erschließungsprojektes E6010. Dieses umfasst den Südabschnitt der Straße am Flugplatz von der Wolfgang-Harlan-Straße bis zur Kreisverkehrsanlage sowie den Abschnitt des Eisenhutweges zwischen Akeleiweg und Rudower Chaussee.

Die Straßenabschnitte im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XV-58ba sind nur ein Teil des Erschließungsprojektes. Die Finanzierung dieser überörtlich bedeutsamen Verkehrsverbindung erfolgt aus Bundes- und Landesmitteln. Mit dem Bau der Straßen ist im Sommer 2005 begonnen worden, die Fertigstellung erfolgte Anfang 2008. Für das Projekt sind bisher Kosten in Höhe von ca. 7,5 Mio. verausgabt worden. Davon wurden 90 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) gefördert.

Für den Ausbau des westlichen Abschnitts des Eisenhutweges zwischen Akeleiweg und Stubenrauchstraße werden Kosten von insgesamt 3,5 Mio. veranschlagt. Auch diese Straßenbaumaßnahme soll zu 90 % aus GA-Mitteln gefördert werden. Die Baumaßnahme wird durch das Tiefbauamt des Bezirkes Treptow-Köpenick (10 % Eigenanteil) durchgeführt.

Mit dem Bau wurde im Oktober 2008 begonnen. Die Fertigstellung ist für September 2011 vorgesehen.

Altlasten werden im Zuge der Bauausführung gegebenenfalls entsorgt. Eine über den Erkundungsaufwand hinaus gehende Übernahme der Sanierungskosten durch das Land Berlin ist nicht vorgesehen.

Die Ausgaben wurden bzw. werden, soweit nicht anders benannt, aus dem Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers finanziert.

III.3 Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung und die Arbeitsstätten Nachteilige Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der im Gebiet wohnenden oder arbeitenden Bevölkerung liegen nicht vor.

Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter

Der Senat hat in seiner Sitzung am 8. März 2005 beschlossen, dass für alle Senatsvorlagen eine Überprüfung ihrer Auswirkungen auf beide Geschlechter vorzunehmen ist (Beschluss Nr. 2437/05).