Darlehen

7. Einzelne Berichte aus den Tätigkeitsbereichen

Sozialwesen

Wie in den Jahren zuvor gingen beim Petitionsausschuss die meisten Eingaben in dem Arbeitsgebiet „Sozialwesen" ein. Die Beschwerden in diesem Bereich nahmen noch einmal um rund 10 % zu, wobei es eine Steigerung bei den Sozialämtern der Bezirke und eine Abnahme bei den Berliner JobCentern gab.

Beschwerdestatistik über die JobCenter

Aufgrund der immer noch zahlreichen und massiven Beschwerden über die Berliner JobCenter beschloss der Ausschuss erneut, hierzu eine gesonderte Erfolgsstatistik zu erstellen. Abweichend vom Berichtszeitraum wurde diese Statistik ­ wie im Vorjahr ­ für ein Jahr (vom 14.11.2008 bis 13.11.2009) aufgestellt, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen. Wahlperiode Drucksache 16/3053

Im Vergleich zum Vorjahr ist festzustellen, dass die Erfolgsstatistik des Ausschusses in diesem Bereich wieder überdurchschnittlich gut ausfiel und sich im Durchschnitt sogar noch einmal leicht verbessert hat, auch wenn die Eingaben, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger über die JobCenter beschwert haben, um rund 10% zurückgegangen sind.

Einen erheblichen Rückgang an Eingaben gab es erfreulicherweise im JobCenter Treptow-Köpenick. Möglicherweise haben hierzu auch die Gespräche, die Ausschussmitglieder im JobCenter geführt haben, beigetragen. In Spandau stieg die Anzahl der Eingaben zwar an, die Erfolgsquote des Ausschusses fiel aber im Berichtszeitraum erheblich ab, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem JobCenter inzwischen besser gearbeitet wird. Das im Vorjahreszeitraum besonders auffällige JobCenter Steglitz-Zehlendorf ist leider auch im neuen Berichtszeitraum wieder „schlechtester" Bezirk geworden. Ähnlich sieht es in Neukölln aus. Der Ausschuss hat daher beschlossen, sich in den nächsten Monaten in einigen JobCentern vor Ort über die Situation ein Bild zu machen und Gespräche mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern zu führen.

Unzumutbare Bearbeitungszeiten bei den JobCentern

Auch in diesem Berichtsjahr beschwerten sich wieder zahlreiche Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ­ Zweites Buch ­ (SGB II) über die unangemessen langen Bearbeitungszeiten bei den JobCentern. Besonders auffällig war dabei der folgende Fall:

Eine Tempelhofer Bürgerin hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma erhalten. Da bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 65 Stunden im Monat ein unter der Einkommensgrenze nach dem SGB II liegendes Gehalt zu erwarten war, beantragte sie umgehend ergänzende Leistungen. Erst nach drei bzw. fünf Monaten forderte das JobCenter Tempelhof-Schöneberg weitere erforderliche Unterlagen von der Petentin an, die diese jeweils unverzüglich einreichte. Nachdem sie dann weitere drei Monate geduldig, aber leider ergebnislos, gewartet hatte, wandte sie sich Hilfe suchend an den Petitionsausschuss.

Das JobCenter prüfte daraufhin die Ansprüche der Petentin seit der Beschäftigungsaufnahme und erteilte ihr nach einer unzumutbaren Wartezeit von zehn Monaten nach Antragstellung die entsprechenden Bescheide. Wie so oft verwies das JobCenter darauf, dass sich in Einzelfällen bedauerlicherweise Bearbeitungsverzögerungen aufgrund eines hohen Antragsaufkommens in den Leistungsstellen des JobCenters nicht immer vermeiden lassen. Der Ausschuss schloss die Eingabe mit dem Hinweis an die Petentin ab, sich erneut an ihn zu wenden, sollte ihr Weiterbewilligungsantrag wieder nur zögerlich bearbeitet werden.

Vielleicht sollte es öfter Dienstunterricht geben!

Eine Pankower Bürgerin, die ergänzend zu ihrem Arbeitseinkommen Leistungen nach dem SGB II benötigte, hatte trotz mehrmaliger Anrufe und Schreiben keinen Bescheid erhalten, obwohl ihre Unterlagen beim zuständigen JobCenter seit mehreren Wochen vollständig vorlagen.

Aufgrund der Petition bearbeitete das JobCenter Pankow den Antrag unverzüglich und entschuldigte sich bei der Petentin für die Versäumnisse. Gleichzeitig nahm das JobCenter die Beschwerde zum Anlass, die Beschäftigten des entsprechenden Leistungsbereiches im Rahmen von Dienstunterricht erneut auf die zeitnahe und qualifizierte Bearbeitung der Kundenanliegen hinzuweisen. Diese Vorgehensweise wurde vom Ausschuss sehr begrüßt. Er hofft, dass sich damit ähnliche Probleme künftig verringern.

Gewährung einer Mietkaution als Darlehen

Ein Neuköllner erwerbsloser Hilfebedürftiger bewohnte eine Wohnung, für die Kosten der Unterkunft und Heizung von insgesamt rund 370,00 zu entrichten waren. Da er sich in seinem Wohnumfeld nicht mehr wohlfühlte, suchte und fand er schließlich eine andere Wohnung zu einer Gesamtmiete von 300,00.

Er beantragte beim JobCenter die Zustimmung zum Umzug und die Gewährung der Mietkaution als Darlehen. Weitere Kosten machte er nicht geltend. Das JobCenter lehnte den Antrag ab mit dem Hinweis, dass der Umzug nicht erforderlich war, weil er zuvor mit einer ausreichenden Wohnung versorgt war.

Gemäß § 22 Abs. 2 SGB II müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft die Zusicherung des zuständigen JobCenters zu den Aufwendungen für die andere Wohnung einholen. Der Leistungsträger ist zur Zusicherung nur verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Die Notwendigkeit eines Umzuges kann z. B. bei unzumutbar beengten Wohnverhältnissen vorliegen.

Der Ausschuss hält diese Regelung für richtig und vertritt die Auffassung, dass sie von den Berliner JobCentern konsequent eingehalten werden soll. Er vermochte jedoch im vorliegenden Einzelfall die Entscheidung des JobCenters, die auch im Widerspruchsverfahren bestätigt worden war, nicht zu akzeptieren und verwies noch einmal eindringlich darauf, dass die Gesamtmiete für die neue Wohnung erheblich geringer war als die Kosten der bisherigen Wohnung und der Petent darüber hinaus nur die Bewilligung eines Darlehens beantragt hatte.

Im Ergebnis entschied das JobCenter zur Freude des Ausschusses, dem Petenten die beantragte Mietkaution zur Anmietung seiner neuen Wohnung zu bewilligen und den Ablehnungs- bzw. den Widerspruchsbescheid aufzuheben. So hatten die Bemühungen des Ausschusses zum Erfolg geführt, der Petent konnte die Mietkaution begleichen, und darüber hinaus konnten jährlich über 800,00 an Steuermitteln eingespart werden.