Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen den berlinpass erhalten

Ausstellung des „berlinpasses"

Seit 2. Januar 2009 können Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, den „berlinpass" erhalten. Mit dem Pass können sie Ermäßigungen bei Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten erhalten und die ermäßigte Monatskarte bei der BVG/S-Bahn erwerben. Die Bürgerämter der Bezirke stellen den „berlinpass" aus. Für die Ausstellung muss der Betroffene den aktuellen Bescheid des zuständigen JobCenters bzw. des Sozialamtes, ein aktuelles Foto und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Erfreulicherweise erreichten den Petitionsausschuss nur wenige Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausstellung des „berlinpasses".

Einem Petenten war die Ausstellung jedoch verwehrt worden, da sein Personalausweis schon mehrere Monate abgelaufen war. Im Besitz eines gültigen Reisepasses war er ebenfalls nicht.

Da auch keine Befreiung von der Ausweispflicht für ihn vorlag, konnte das Bürgeramt ihm den „berlinpass" nicht ausstellen. Der Ausschuss vermochte die Entscheidung daher nicht zu beanstanden und empfahl dem Petenten, sich umgehend um die Ausstellung eines Personaldokuments zu kümmern.

Hilfe in allen Lebenslagen

Eine alleinerziehende zweifache Mutter sandte dem Petitionsausschuss per E-Mail mehrere Hilferufe. Sie räumte selbst ein, mit der Erziehung und Betreuung ihrer beiden schwierigen Kinder überfordert zu sein und große Ängste zu haben. Weiter teilte sie mit, dass ihre Söhne nach dem Umzug in einen anderen Berliner Bezirk bereits seit mehreren Monaten nicht zur Schule gegangen waren, da sie nicht in der Lage war, die erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Sie bat daher den Petitionsausschuss um Unterstützung bei ihren finanziellen und persönlichen Problemen.

Der Petitionsausschuss erreichte mit zahlreichen langen Telefonaten und Schreiben, dass der sehr engagierte Schulleiter die Söhne der Petentin in die nunmehr zuständige Grundschule aufnahm, obwohl noch nicht alle formalen Voraussetzungen erfüllt waren. Des Weiteren erreichte der Ausschuss, dass das zuständige bezirkliche Jugendamt innerhalb relativ kurzer Zeit Kontakt zu der Familie aufnahm und schließlich eine Familienhilfe einsetzte, die die Petentin nun bei der Klärung ihrer aktuellen finanziellen Schwierigkeiten und den anderen Problemen unterstützt. Schließlich empfahl der Ausschuss der Petentin dringend, regelmäßig Kontakt zu ihrem Familienhelfer und dem Schulleiter zu suchen und beim eventuellen Auftreten von weiteren Problemen diese unverzüglich anzusprechen. Er hofft, dass die Familie mit der Unterstützung durch Jugendamt und Schule nun auf einem guten Weg ist.

7.1.10 Ein besonderes Dankschreiben

Eine Petentin, die durch Irrtümer des JobCenters Neukölln in sehr große Aufregung versetzt worden war, bedankte sich mit einem sehr ergreifenden Schreiben für die erfolgreiche Hilfe des Ausschusses.

Es habe sie sehr glücklich gemacht und ihr neuen Mut für die Zukunft gegeben, dass sich das erste Mal in ihrem Leben Menschen für ihr Recht eingesetzt hätten.

Sie bedanke sich für die außergewöhnliche Arbeit, die der Ausschuss vollbringe, und dafür, dass er viel Gutes für die anderen, die vielleicht keine Hoffnung mehr haben, erreichen könne. Sie wünsche dem Ausschuss für seine Tätigkeit nur das Beste.

Diese gefühlvollen Worte werden den Ausschuss in seiner weiteren Arbeit bestärken.

Unerträglich lange Dauer der Wohngeldverfahren

Der Petitionsausschuss musste sich bereits im letzten Berichtszeitraum bis Ende des Jahres 2008 wiederholt mit Eingaben befassen, in denen die unerträglich lange Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen beklagt wurde. Im Rahmen seiner Ermittlungen stellte er fest, dass mehrere Bezirksämter wegen Arbeitsüberlastung nicht in der Lage waren, über Wohngeldanträge zeitgerecht zu entscheiden. Die lange Dauer der Antragsbearbeitung wurde erheblich durch reduzierte Personalausstattungen beeinflusst. Die Bezirksämter berichteten seinerzeit, bereits Maßnahmen eingeleitet zu haben, um der Notlage entgegenzuwirken. Vorsorglich war aber auch bereits darauf hingewiesen worden, dass es durch das ab 1. Januar 2009 geltende leistungsverbesserte Wohngeldgesetz zu einer erheblichen Flut von neuen Wohngeldanträgen kommen werde und hierdurch die Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen wieder negativ beeinflusst werden könnte. Diese Befürchtung hat sich leider mehr als bestätigt.

Bereits kurz nach Inkrafttreten der Wohngeldnovelle machte der Ausschuss von seinem Selbstbefassungsrecht Gebrauch und erbat von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung regelmäßige Angaben der Bezirke über die monatlichen Antragszahlen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen.

Nach Auswertung der Zahlen durch den Ausschuss und anhand eingehender Eingaben war festzustellen, dass die Antragsteller teilweise wieder etliche Monate bis zum Erhalt eines Bescheides warten mussten und die Anzahl nicht bearbeiteter Anträge ständig zunahm. Dies hielt der Ausschuss für alles andere als hinnehmbar, da die Antragsteller auf diesen monatlichen Zuschuss zur Miete angewiesen sind, um ihren regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Unter Hinweis darauf, dass aus seiner Sicht eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen - als Zwischenziel längstens acht Wochen - angemessen wäre, bat er die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um eingehende und umfassende Prüfung der seitens des Senats und der Bezirke bestehenden Möglichkeiten zur Beschleunigung der Antragsverfahren. Im Gegensatz zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hielt der Ausschuss die daraufhin Mitte Juni 2009 aufgezeigten Maßnahmen für nicht ausreichend, um die Bearbeitungszeiten sowie die -

Antragsrückstände kontinuierlich zu reduzieren. Die ihm übermittelten Statistiken ließen nur in wenigen Bezirken auf eine absehbare Normalisierung der Bearbeitungszeiten hoffen.

Um die Problematik wirkungsvoll aufzugreifen, lud der Ausschuss zum 8. September 2009 zu einer Anhörung ein, an der die zuständigen Bezirksstadträtinnen der Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg, die Staatssekretärin für Bauen und Wohnen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) sowie der Geschäftsführer vom Berliner Mieterverein e.V. teilnahmen. Der Bezirk Pankow ließ sich entschuldigen.

Der Ausschuss hatte diese Bezirke für die Anhörung ausgewählt, weil nach seinen Berechnungen, die er im Vorfeld der Anhörung auf der Grundlage der ihm von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellten Zahlen vorgenommen hatte, die durchschnittliche Bearbeitungszeit im März bis Juni 2009 hier zwischen 4,6 und 6,4 Monaten betrug. Dabei schwankte die Anzahl der bearbeiteten Anträge je Mitarbeiter in den Bezirken deutlich.

Bei allen Teilnehmern der Anhörung herrschte Einvernehmen darüber, dass die zu verzeichnenden Bearbeitungszeiten inakzeptabel sind. Die Bezirksstadträtinnen wiesen darauf hin, dass nach Mittelkürzungen im Zuge der Hartz IV-Reform, die ab 2005 weniger Wohngeldberechtigte zur Folge hatte, erhebliche Personaleinsparungen im Wohngeldbereich erforderlich geworden seien. Zeitgleich hätten sich Bearbeitungsrückstände angehäuft, so dass schon im Jahr 2007 und nochmals im Jahr 2008 an den Senator für Finanzen herangetreten und auf fehlendes und nicht finanzierbares Personal im Wohngeldbereich hingewiesen worden sei. Die Interventionen hätten im Hinblick auf die nach der Wohngeldnovelle zu erwartenden hohen Antragszahlen zu einer Aufstockung der Finanzmittel geführt, die aus Sicht der Bezirke jedoch weiterhin nicht zur Finanzierung des erforderlichen qualifizierten Personals ausreichend sei. Gefordert werde eine angemessene Budgetierung dauerhafter Personalstellen durch den Finanzsenator. Der temporäre Einsatz von zusätzlichem Personal werde wegen der Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung und der komplexen Rechtsmaterie kritisch gesehen, ebenso die vorübergehende Zuweisung von Personalüberhangkräften durch das Zentrale Personalüberhangmanagement (ZeP). Für notwendig erachtet werde auch eine einheitliche Organisationsstruktur der Bezirke. Diese wird ab 2012 vorliegen, wenn in allen Bezirken die Bürgerämter für Wohngeldzahlungen zuständig sind. Auf eine künftig einheitliche automatisierte Statistik, die, wie die Anhörung ergab, bislang nicht existiert hatte, hatten sich die Bezirksstadträte bereits im Vorfeld verständigt.

Die Staatssekretärin für Bauen und Wohnen verwies auf die Stellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Informationsträger in dieser bezirkseigenen Angelegenheit, in der die fachliche Zuständigkeit und Organisation der Arbeitsabläufe dem jeweiligen Bezirk obliege. Der deutlich erweiterte Berechtigtenkreis von Wohngeldempfängern durch die Wohngeldnovelle sei im Vorfeld in Bezirksstadträtesitzungen besprochen und vorbereitet worden. Die geänderte Software habe die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - bis auf wenige Spezialkonstellationen - schon kurz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember 2008 zur Verfügung stellen können.

An die schwierige Situation der Betroffenen erinnerte der Geschäftsführer vom Berliner Mieterverein e.V. und beklagte die für Wohngeldempfänger fehlende Lobby.