Gesetz

Folge ging es um die deutsche Frage in der Zeit von der Luxemburg-LiebknechtDemonstration im Januar 1988 bis zur Friedlichen Revolution, um die DDR-Opposition und die nationale Frage vom Fall der Mauer bis zum Zentralen Runden Tisch und schließlich um die deutsche Frage zwischen Rundem Tisch und Volkskammerwahl. In einem abschließenden Vortrag behandelte Prof. Dr. Richard Schröder die politische Gestaltung des Einigungsprozesses.

Renommierte Wissenschaftler wie die Professoren Eckhard Jesse (Chemnitz), Rainer Eckert (Leipzig), Christoph Kleßmann (Potsdam), Werner Müller (Rostock), Bernd Stöver (Potsdam), Hermann Weber (Mannheim) und Andreas Wirsching (Augsburg) gaben sich das Mikrofon ebenso in die Hand wie die früheren Akteure Norbert Gansel, Stephan Hilsberg, Karl-Heinz Hornhues, Rainer Eppelmann, Karl Wilhelm Fricke, Erich Loest, Lothar de Maizière, Ehrhart Neubert, Gerd Poppe, Ulrike Poppe und Klaus Schütz. Weitere Wissenschaftler und Zeitzeugen fanden sich unter den mehr als 150 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, wobei die Plätze nicht ausreichten, um alle Interessierten zuzulassen. Durch die Tagung konnte eine Reihe offener Fragen erstmals artikuliert und in vielen Fällen auch geklärt werden. Die Tagung hat daher auch ihren schriftlichen Niederschlag gefunden. Das geschah in Kooperation mit den Mitveranstaltern (vgl. Punkt 5.1.).

Ausstellung

Die Ausstellung „Selbstbehauptung, Widerstand und Verfolgung. Die sozialistische Jugend Deutschlands ­ Die FALKEN in Berlin 1945 bis 1961" wurde mit einem Begleitfilm und einem Katalog realisiert (Schriftenreihe, Bd. 28). Im Mai 2007 wurde die Ausstellung im Berliner Abgeordnetenhaus der Öffentlichkeit präsentiert. Danach wanderte sie für einige Monate nach Erfurt, wo sie die Thüringer Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen zeigte. Im April 2008 folgte eine Präsentation im Rathaus Mitte in Berlin. Danach ging die Ausstellung in die Gedenkstätte Bautzen, die sie vom Mai bis August 2008 zeigte. Im Anschluss wanderte sie bis November 2008 ins Archiv der Arbeiterjugendbewegung in Oer-Erkenschwick (Nordrhein-Westfalen).

Im Berichtszeitraum wurde die Ausstellung bis Ende Januar in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gezeigt. Dann folgte bis April 2009 ihre Präsentation in Op34 penheim (Rheinland-Pfalz). Das Interesse vor Ort war sehr groß; und der Begleitfilm wurde gezeigt. Es fand zudem ein Zeitzeugengespräch mit FALKEN aus Berlin und dem Rheinland statt. Im November und Dezember 2009 wurde die Ausstellung schließlich von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn gezeigt. Zu dieser Zeit fand dort die Jahrestagung des Vereins „Gegen Vergessen. Für Demokratie" statt, so dass auch aus dieser Vereinigung viele Interessierte Bekanntschaft mit der Ausstellung machen konnten. Die Ausstellung stellte 2009 wieder ein wichtiges Hilfsmittel bei der Öffentlichkeitsarbeit des Landesbeauftragten dar. Das Interesse ist mittlerweile auch in den alten Bundesländern groß.

Für 2010 liegen weitere Anfragen zur Präsentation der Ausstellung vor. Das gilt zunächst für das Berliner Umland. So möchte der Kreis Oberhavel die Ausstellung in Oranienburg zeigen. Dazu wird eine Kooperation mit der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Kommunistischen Diktatur in Brandenburg angestrebt. Das gilt auch für eine nachfolgende Präsentation in Potsdam. Aber auch aus dem Westen der Republik liegen weitere Anfragen vor ­ so von der Industriegewerkschaft Metall aus Frankfurt am Main ­, die nach Möglichkeit realisiert werden sollen.

6. Ausblick

Durch das 20. Jubiläum der Friedlichen Revolution von 1989/90 hat das vom Landesbeauftragten in vielfältiger Weise bearbeitete Themenspektrum in der breiten Öffentlichkeit eine Aufmerksamkeit erfahren, die so bisher nicht zu verzeichnen war. In diesem Zusammenhang hat sich auch erwiesen, dass insbesondere unter den Heranwachsenden (aber auch unter vielen anderen Bevölkerungsgruppen) bei entsprechenden Angeboten durchaus ein Interesse besteht, sich mit der SED-Diktatur auseinanderzusetzen. Die in zahlreichen Studien zu Recht beklagten Wissensmängel sind damit keineswegs behoben, vielmehr hat sich gezeigt, dass es nach wie vor an adäquaten Materialien mangelt. Hier sieht der Landesbeauftragte dringenden Handlungsbedarf und wird sich auch zukünftig aktiv in die notwendigen Entwicklungen einbringen.

Entgegen anders lautenden Prognosen ist das Interesse an den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in den vergangenen Jahren nicht gesunken. Im Gegenteil.

Allein 2009 gingen bei der Bundesbeauftragten mehr als 100.000 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Akteneinsicht ein. Dies entspricht einer Steigerung von 17,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch das Interesse von Wissenschaftlern und Journalisten befindet sich nach wie vor auf hohem Niveau. Gleiches gilt für die Anzahl der Anträge auf Akteneinsicht zum Zwecke der Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung. Parallel dazu hat auch der daraus resultierende Beratungsbedarf 2009 nicht nachgelassen. Dies ist auch für die kommenden Jahre nicht zu erwarten, daher wird der Landesbeauftragte hierin auch in der Zukunft einen zentralen Bereich seiner Tätigkeit sehen.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren einige Regelungen getroffen ­ wie etwa das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ­, die dazu beitragen, die oftmals prekäre Situation von Opfern der SED-Diktatur zu entschärfen. Gleichwohl sind hier noch zahlreiche Probleme offen. Nach wie vor haben viele Betroffene aus unterschiedlichen Beweggründen noch keinen Antrag auf Rehabilitierung gestellt. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze unterliegen jedoch einer Frist, die am 31. Dezember 2011 endet. Nach derzeit geltendem Recht ist nach diesem Zeitpunkt eine Antragstellung auf Rehabilitierung nicht mehr möglich. Deshalb ist die Entfristung dieser Gesetze dringend notwendig. Der Landesbeauftragte weist nachdrücklich darauf hin, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Nicht zuletzt sind Verbesserungen der Rahmenbedingungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden erforderlich. Um diese zu erreichen, wären aus Sicht des Landesbeauftragten die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass sie an Formulierungen im Bundesentschädigungsgesetz anknüpfen und eine gesetzliche Tatsachenvermutung festschreiben. In diesen wie in weiteren relevanten Fragen steht der Landesbeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung, um sachverständige Auskünfte zu erteilen.