Einrichtung eines Sozialdienstes beim ZeP
Bei der Leitung des ZeP wird ein betrieblicher Sozialdienst eingerichtet, der mittels moderner arbeitspsychologischer Methoden spezifischen Überhangkräften Hilfe zur Selbsthilfe anbieten soll und damit den Vermittlungsbereich unterstützen wird. Die Besetzung der beiden Stellen wird im Gesamtstellenrahmen des ZeP ausgeglichen.
Zu 5.: Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten und des Geltungsbereichs des Stellenpools
Bewerbung von Überhangkräften bei Zuwendungsempfängern
Das ZeP hat bereits eine Reihe von Zuwendungsempfängern akquiriert, bei denen Personalüberhangkräfte im Wege der Personalgestellung (Abordnung gegen Personalkostenerstattung) im Einsatz sind. Ein dauerhafter Wechsel der Überhangkräfte zum freien Träger ist im Rahmen des jeweiligen Stellenangebots jederzeit möglich und wird vom ZeP aktiv unterstützt. Allerdings birgt der Arbeitgeberwechsel für die Überhangkräfte in der Regel Besitzstandsverluste, insbesondere hinsichtlich Einkommen und Kündigungsschutz und wird daher nur in Einzelfällen tatsächlich realisiert.
Abgabe von Verwaltungspersonal aus landeseigenen Betrieben an das ZeP
Eine Abgabe von überzähligem Personal aus landeseigenen Betrieben an das ZeP ist bisher gesetzlich nicht vorgesehen, da das ZeP gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 StPG allein Dienstbehörde und Personalstelle für die Personalüberhangkräfte der Berliner Verwaltung im Sinne von § 2 AZG ist. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird vom Senat nicht angestrebt. Ziel des Personalüberhangmanagements ist es, den Personalüberhang der Berliner Verwaltung möglichst bald abzubauen. Eine Übernahme von Personalüberhang der Beteiligungsunternehmen in die Berliner Verwaltung würde eher zu einer Vergrößerung des Personalbestands und des überhangs führen.
Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen nicht den Ausbau des Stellenpools zu einem Dienstleistungszentrum für die Beteiligungsunternehmen, sondern für die Überhangkräfte vor. Soweit ein Bedarf an Personalüberhangmanagement der Beteiligungsunternehmen im Verwaltungsbereich und ggf. auch in anderen Berufsgruppen besteht, könnte das ZeP die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin beim Aufbau eines eigenen Personalüberhangmanagements unterstützen. Um Transparenz über den in den Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin vorhandenen Personalüberhang im Verwaltungsbereich zu gewinnen, hat die Senatsverwaltung für Finanzen eine Abfrage unter den relevanten Beteiligungsunternehmen eingeleitet.
Zu 6.: Erstattung von Personalkosten in Übergangseinsätzen und Abordnungen
Bei Abordnungen von Überhangkräften mit dem Ziel der Versetzung auf vorhandene Stellen wird regelmäßig eine Personalkostenerstattung vereinbart, die allerdings nicht zu 100% erfolgt, da der Abordnungszeitraum auch der gegenseitigen Erprobung dient und Einarbeitungszeiträume und Qualifizierungserfordernisse einzuberechnen sind.
Bei befristeten Abordnungen (z.B. Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen) findet regelmäßig eine vollständige Personalkostenerstattung statt.
Übergangseinsätze wurden bisher in der Regel ohne Personalkostenerstattungen besetzt. Künftig soll regelmäßig über eine Personalkostenerstattung verhandelt werden. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das Verhandlungsziel einer möglichst weitgehenden Kostenerstattung mit dem Gebot der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers bzw. Dienstherren ZeP in Einklang zu bringen ist.
Qualifizierungseinsätze werden regelmäßig ohne Personalkostenerstattungen durchgeführt.
Für schwer vermittelbare Dienstkräfte bietet das ZeP so genannte Beschäftigungseinsätze an, für die grundsätzlich keine Personalkostenerstattung eingefordert werden kann.
Im betriebswirtschaftlichen Ergebnis hat das ZeP im Jahr 2009 Einnahmen aus Personalkostenerstattungen im Umfang von 24,8 Mio. Euro erwirtschaftet. Davon wurden 8,2 Mio. erstattet aus Einsätzen von Überhangpersonal in den Job-Centern und aus Einsätzen und Gestellungen von Überhangkräften in Einrichtungen außerhalb des unmittelbaren Landesdienstes (Nachweis in Einnahmetiteln 23608 und 28107 im Kapitel 2809). Weiterhin erstatteten die Dienststellen insgesamt 16,6 Mio. im Rahmen der befristeten Besetzung von Stellen mit Überhangpersonal als Vertretungskräfte in Sonderurlaubs- oder Krankheitsfällen. Diese Erstattungen flossen als Rückläufe in die Personalausgabenansätze des Kapitels 2809 ein.
Die originären Erfolge des ZeP werden aber in erster Linie an den Vermittlungszahlen gemessen. Hier weist das ZeP in 2009 insgesamt einen Personalüberhangabbau von 1.651 Beschäftigten auf. Damit haben seit Gründung des ZeP bei 9.636 Zuversetzungen insgesamt 6.841 Beschäftigte das ZeP wieder verlassen. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 71%. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung.