Ausbildung

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2010

Der Rechnungshof erwartet, dass die Bezirksämter

· bestehende Kostensenkungspotenziale bei der Fernwärmeversorgung des von ihnen verwalteten Gebäudebestands ausschöpfen, indem sie, soweit nicht geschehen, die jeweils vertraglich vereinbarte vorzuhaltende Wärmeleistung aller fernwärmeversorgten Gebäude kurzfristig überprüfen und an einen verminderten Wärmebedarf anpassen, sowie

· durch verbindliche Regelungen im Rahmen eines Energiemanagements sicherstellen, dass im Zuge energetischer Sanierungen oder nachhaltiger Nutzungsänderungen in ihren fernwärmeversorgten Gebäuden die notwendig vorzuhaltenden Wärmeleistungen umgehend ermittelt und die vertraglich vereinbarten Leistungswerte entsprechend angepasst werden.

2. Einnahmeverluste wegen nicht ordnungsgemäßer Haushalts- und Wirtschaftsführung in den bezirklichen Musikschulen

Die unzulässige Gewährung von Entgeltermäßigungen und die nicht fristgerechte Bearbeitung von Mahnvorgängen an bezirklichen Musikschulen hat Einnahmeverluste des Landes Berlin von mindestens 149 000 verursacht.

Hauptaufgabe der bezirklichen Musikschulen ist es, Unterricht in Grund-, Instrumental- und Vokalfächern sowie in Ensemble- und Ergänzungsfächern zu erteilen. Daneben bieten sie u. a. eine studienvorbereitende Ausbildung an und organisieren öffentliche Konzerte der Musikschüler. Für die Teilnahme am Unterricht ist ein Entgelt zu zahlen, das nach sozialen Gesichtspunkten ermäßigt werden kann. Die für die Unterrichts-, Kursoder Nutzungsverträge zu zahlenden Entgelte sind in den Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV-MSE) geregelt.

Die AV-MSE sehen unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltermäßigungen vor. Danach können u. a. Ermäßigungen für Empfänger von Sozialleistungen von bis zu 50 v. H. und Familienermäßigungen von bis zu 30 v. H. gewährt werden. Voraussetzung für die Familienermäßigung ist, dass mindestens zwei oder mehr Kinder einer Familie Unterricht erhalten und das Familieneinkommen den vom Statistischen Landesamt5 ermittelten Betrag eines durchschnittlichen Familieneinkommens nicht übersteigt. Die seit dem 1. Januar 2007 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2010

Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer Entgeltermäßigung trifft die Leitung der Musikschule.

Die Musikschule Spandau hat auf Veranlassung der Musikschulleitung in ca. 140 Fällen Familienermäßigungen gewährt, ohne das Einkommen zu überprüfen und ohne die gebotene prozentuale Begrenzung auf bis zu 30 v. H. vorzunehmen. Im Einzelfall sind seit dem 1. August 2003 Entgeltermäßigungen von sogar 75 v. H. auf der Grundlage der überholten, nur bis zum 31. Juli 2003 geltenden Vorschriften gewährt worden, ohne die zwischenzeitlich neu gefasste AV-MSE zu beachten. Auch die Musikschule Tempelhof-Schöneberg hat Entgeltermäßigungen von 50 v. H. für Sachverhalte bewilligt, für die in den AV-MSE nur eine Ermäßigung von höchstens 30 v. H. vorgesehen ist.

Darüber hinaus lassen die Leitungen einiger Musikschulen bei der Festsetzung der Entgeltermäßigungen weitere Abweichungen von den AV-MSE zu. So sind beispielsweise Mitarbeitern von Musikschulen Ermäßigungen bis zu 100 v. H. für die Teilnahme am Musikschulunterricht (Neukölln, Treptow-Köpenick) oder Musikschülern allein aufgrund einer Schwerbehinderung Ermäßigungen ohne Einkommensüberprüfung von 30 v. H. (Steglitz-Zehlendorf) gewährt worden.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die Musikschulen bei der Feststellung der Unterrichtsentgelte nicht die geltenden Vorschriften beachten und geänderte Vorschriften nur teilweise berücksichtigen. Er hat insbesondere kritisiert, dass Ermäßigungen für Tatbestände gewährt werden, die nicht von den Regelungen der AV-MSE gedeckt sind. Der Rechnungshof hat die konsequente Anwendung der AV-MSE gefordert und die Bezirksämter aufgefordert, die entstandenen finanziellen Schäden für das Land Berlin festzustellen sowie dienst- und haftungsrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Die Bezirke haben zugesagt, bei der Gewährung von Entgeltermäßigungen künftig die Vorschriften der AV-MSE zu beachten. Dem Land Berlin ist durch die unzulässig gewährten Ermäßigungen insgesamt ein finanzieller Schaden von ca. 88 000 entstanden. Davon hat allein das Bezirksamt Spandau durch Nichtbeachtung geänderter Vorschriften bei der Gewährung von Familienermäßigungen einen Schaden von etwa 76 000 verursacht.

Zu den Aufgaben der Musikschulen gehört es, den Eingang vertraglich vereinbarter Unterrichtsentgelte regelmäßig zu überwachen. Im Fall des Zahlungsverzugs müssen die Musikschulen nach einer ersten Mahnung durch die Bezirkskassen die weiterhin bestehenden Forderungen selbst verfolgen. Die Durchsetzung von Forderungen wird in jedem zweiten Bezirk von den Rechtsämtern unterstützt bzw. umfassend dort wahrgenommen.

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Ein berlinweit einheitliches Forderungsmanagement für die bezirklichen Musikschulen besteht nicht.

Die Musikschulen bearbeiten Mahnfälle zum Teil unregelmäßig. Dabei wird das gerichtliche Mahnverfahren zumeist erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Prüfung bestanden in den bezirklichen Musikschulen Außenstände von mindestens 160 000. Vier Musikschulen hatten besonders hohe Bearbeitungsrückstände, die vereinzelt noch Forderungen aus den 90er-Jahren betreffen.

Die Musikschule Friedrichshain-Kreuzberg hatte bereits bei der letzten Prüfung im Jahr 2002 erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung offener Forderungen, die auf nicht ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln zurückzuführen waren. Sie hatte gegenüber dem Rechnungshof zugesagt, die zeitnahe und kontinuierliche Bearbeitung von Entgeltrückständen künftig sicherzustellen, und dargelegt, dass sie zum Abbau der Rückstände den Bereich Mahnwesen durch zusätzliches Personal verstärkt habe. Tatsächlich ist jedoch eine Vielzahl von Altfällen nicht aufgearbeitet worden. Bis zum Jahr 2008 sind insgesamt 265 Vorgänge mit einem Forderungsvolumen von mehr als 23 000 entweder unbearbeitet geblieben oder nicht abschließend bzw. nicht rechtzeitig bearbeitet worden. Infolgedessen sind zahlreiche Ansprüche verjährt. Bei 143 dieser Vorgänge aus den Jahren 2002 und früher hat die Musikschule Hauptforderungen von 20 000 unbefristet niedergeschlagen bzw. als Abgang ins Soll gestellt, weil die betreffenden Akten angabegemäß schon vor Jahren durch Schmutzwasser vernichtet bzw. stark beschädigt worden sind. Inwieweit in diesen Fällen jemals Maßnahmen des Forderungsmanagements ergriffen worden sind, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Auch diese Vorgänge sind inzwischen verjährt.

An der Musikschule Spandau bestehen hohe Bearbeitungsrückstände, die gleichfalls bereits vor Jahren vom Rechnungshof beanstandet worden waren. Damals hatte das Bezirksamt die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Mahnwesens gegenüber dem Rechnungshof zugesagt. Die aktuelle Prüfung hat jedoch gezeigt, dass auch dort die Altfälle weder aufgearbeitet worden sind noch die laufende Bearbeitung von Forderungen sichergestellt ist. Mindestens 176 Vorgänge mit einem geschätzten Forderungsvolumen von 40 000 aus den Jahren 1994 bis 2007 waren entweder unbearbeitet, nicht abschließend bzw. nicht rechtzeitig bearbeitet; Forderungen waren teilweise verjährt. Im Rahmen der Aufarbeitung der Rückstände hat die Musikschule zahlreiche Vorgänge mit einem Forderungsvolumen von mindestens 10 000 wegen Verjährung unbefristet niedergeschlagen. Von der weiteren Verfolgung der Ansprüche hat sie unter Hinweis auf unwirtschaftliches Verwaltungshandeln abgesehen.

Die Musikschule Neukölln hat seit dem Jahr 2006 auf Veranlassung der Amts- bzw. Musikschulleitung offene Forderungen nicht mehr verfolgt.