Forschung

Rechnungshof von Berlin Jahresbericht 2010 denn dieses Verfahren orientiert sich nicht an den tatsächlichen Kosten.

Zudem hat die DKLB im Widerspruch zur Organisationsanweisung lediglich einen 5-prozentigen Gemeinkostenzuschlag zur Preisermittlung erhoben.

Der Rechnungshof hat die DKLB aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Cafeteria zu verbessern, und als einen ersten Schritt eine Preiserhöhung empfohlen. Er hat aber darauf hingewiesen, dass eine Veränderung ausschließlich auf der Ertragsseite nur sehr begrenzt erfolgreich ist und, um das Ziel einer Vollkostendeckung zu erreichen, ein Anstieg der Erträge um mehr als das Sechsfache notwendig wäre.

Die DKLB hat mitgeteilt, dass grundsätzlich vorgesehen sei, die Cafeteria mit einem Personalbestand von 3,9 statt wie bisher 6 Stellen zu betreiben.

Dies habe sich jedoch in den vorangegangenen Jahren aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht realisieren lassen. Die Reduzierung des Personalbestands sei jedoch im Rahmen der mittelfristigen Personalplanungen berücksichtigt worden. In einem ersten Schritt würden Stellenanteile gestrichen, weitere Maßnahmen, wie die Umsetzung von Beschäftigten und die Neubewertung einer Stelle im Bereich Cafeteria, würden geprüft. Bereits zum 1. Januar 2010 habe die für das Jahr 2011 angestrebte Personalreduzierung und damit auch eine Kostenentlastung realisiert werden können.

Die DKLB hat zugesagt, die Organisationsanweisung zu überarbeiten. Dabei würden sowohl die Kalkulationsschemata als auch die Höhe der Zuschlagsarten neu ermittelt und festgelegt. Bereits mit Beginn des Jahres 2009 habe man versucht, einen höheren Umsatz bei gleichzeitiger Kostenreduzierung zu erreichen. Der Umsatz sei um etwa 8 v. H. erhöht worden. Darüber hinaus sei zu Beginn des Jahres 2010 in einem ersten Schritt der Gemeinkostenzuschlag aufgrund der Überarbeitung der Organisationsanweisung auf 30 v. H. angehoben worden. Die Abdeckung der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten sei mittelfristig vorgesehen.

Weiterhin bestehe die Anweisung, die Beköstigung von externen Geschäftspartnern in der hauseigenen Cafeteria vorzunehmen, auch um die Repräsentationskosten zu senken. Darüber hinaus würden zur besseren Auslastung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit Catering-Leistungen angeboten. So habe die Cafeteria erstmalig das Catering bei externen Veranstaltungen der DKLB und der DKLB-Stiftung übernommen.

Abschließend wies die DKLB darauf hin, dass die alleinige wirtschaftliche Betrachtung der Cafeteria nicht geeignet erscheine, sondern vielmehr der Betrieb und der Nutzen der Cafeteria im Gesamtkonzept für das Unternehmen gesehen werden müsse. Diese Meinung teilt der Rechnungshof nicht.

Der Rechnungshof erkennt zwar an, dass die DKLB erste Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Kantinenbetriebs eingeleitet hat.

Die von der DKLB behaupteten Aspekte für einen nicht monetären betriebRechnungshof von Berlin Jahresbericht 2010 lichen Nutzen wiegen aber den mit einem derart geringen Kostendeckungsgrad verbundenen wirtschaftlichen Nachteil bei Weitem nicht auf.

Der Rechnungshof erwartet daher, dass die DKLB die Wirtschaftlichkeit des Kantinenbetriebs durch geeignete Maßnahmen weiter erhöht.

Sollte sich die Cafeteria nicht im Wesentlichen selbst tragen, ist ihre Schließung geboten.

Berlin, 23. März 2010

Claßen-Beblo Hurnik Koch Vater Schubert Rechnungshof von Berlin Anlage zum Jahresbericht 2010

Erwartete Stellungnahmen zum Jahresbericht 2010

Der nachfolgenden Übersicht ist zu entnehmen, von welcher Behörde ein Entwurf zur Stellungnahme des Senats und der Bezirksämter zum Jahresbericht 2010 erwartet wird: Berichtsbeitrag (T-Nr.) Behörde T 200 bis 209 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung T 210 bis 225 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen T 226 bis 234 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen T 235 bis 244 Senatsverwaltung für Finanzen T 245 bis 255 Senatsverwaltung für Finanzen T 256 bis 269 Senatsverwaltung für Finanzen T 270 bis 282 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung T 283 bis 292 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen T 293 bis 298 Senatsverwaltung für Inneres und Sport