Mehr Objektivität bei der Straßeneingruppierungskommission

Der Senat wird aufgefordert, aufgrund des § 2 Abs. 3 des Straßenreinigungsgesetzes vom 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 02. Oktober 2003 (GVBl. S. 487), eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Zusammensetzung der für die Einteilung in Reinigungsklassen zuständigen Straßeneingruppierungskommission (STEK) um eine(n) Vertreter(in) der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie um eine(n) Vertreter(in) des Verbandes der Haus- und Grundstückseigentümer erweitert.

Begründung:

Die Straßenreinigungsverzeichnisse regeln die Zuständigkeiten und Pflichtenverteilungen nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz. Verantwortlich für die Zuordnung der Straßen ist die Straßeneingruppierungskommission (STEK). Sie setzt sich aus Vertretern der zuständigen Senatsverwaltung, der bezirklichen Tiefbauämtern, des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben und der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zusammen. Wesentliche Kriterien für die Einteilung der öffentlichen Straßen Berlins in Reinigungsklassen sollen die tatsächliche Verschmutzung, die Verkehrslage, die verkehrliche Bedeutung der Straße sowie deren Ausbauzustand sein.

Seit Jahren besteht der Wunsch nach mehr Transparenz und Objektivität hinsichtlich der Entscheidungen der Straßeneingruppierungskommission. Leider ist die zuständige Senatsverwaltung diesen berechtigten Forderungen, die Kommission repräsentativer zusammenzusetzen, bisher nicht nachgekommen.

Daher fordern wir den Senat auf, im Rahmen einer laut § 2 Abs. 3 (StrReinG) zu erlassenden Rechtsverordnung die Besetzung der Straßeneingruppierungskommission neu zu regeln und um jeweils eine(n) Vertreter(in) der IHK Berlin und des Haus- und Grundeigentümerverbandes zu erweitern.

Mit einer solchen Erweiterung würde man das Eingruppierungsverfahren transparenter gestalten und mehr Bürgernähe und die Berücksichtigung der Interessen aller am Prozess Beteiligten in diesem Verfahren erreichen.