Eine weitere Problematik besteht in Bezug auf die Angemessenheit der Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses

11. Vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Erbbaurechtsgrundstücke Ursprünglich ist der Liegenschaftsfonds davon ausgegangen, dass vom Wegfall der Anschlussförderung sich 134 Objekte auf Erbbaurechtsgrundstücken des Landes Berlin befanden, die in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds übertragen worden sind. Durch den Verkauf von 15 Grundstücken an den jeweiligen Erbbauberechtigten oder Dritte im Laufe des Jahres 2009 hat sich die Zahl der vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Erbbaurechtsgrundstücke auf 119 verringert. Von den per 31.12.2009 im Bestand des Liegenschaftsfonds befindlichen 119 notleidenden Erbbaurechten sind nach aktueller Mitteilung der IBB jedoch nur 91 Erbbaurechte vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen und bei 28 Erbbaurechten besteht eine andere Förderung. Hier ergibt sich eine besondere Problematik bei der Zwangsversteigerung der Objekte. Bei den vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Objekten ist in den meisten Fällen die Eintragung des Erbbauzinses als Forderung gegen den Besitzer des Erbbaurechts im Grundbuch der Abteilung III im Range nach der Eintragung der Grundschuld gesichert. Im Zwangsversteigerungsfall wird dadurch das Recht auf die Forderung eines zu zahlenden Erbbauzinses in diesen Fällen gelöscht.

Der meistbietende Ersteher erhält das Objekt und das Grundstück und muss an den Erbbaurechtsgeber keine Erbbauzinsen mehr zahlen.

Eine weitere Problematik besteht in Bezug auf die Angemessenheit der Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses. Das Kammergericht hat am 09.03.2010 in einem laufenden Rechtsstreit den verfahrensleitenden Beschluss gefasst, dass der zu entrichtende Erbbauzins zu senken ist, wenn mit dem Wegfall der Anschlussförderung der Erbbauzins weder durch die Förderung gedeckt ist, noch die Mieten auf die Mieterschaft umlegbar sind. In diesen Fällen wäre die Teilung des Schadens aus den nicht gewährten Aufwendungszuschüssen der Anschlussförderung zwischen Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer denkbar und entsprechend der zu zahlende Erbbauzins zu reduzieren. Mit einem Urteil ist demnächst zu rechnen. Die Auswirkungen auf die Grundstücke des Liegenschaftsfonds sind dann zu prüfen.

Die 91 betroffenen Erbbaurechte erwirtschaften einen Erbbauzins in Höhe von 6,8 Mio. p. a. Der aufgelaufene Erbbauzinsrückstand aller notleidenden Objekte ­ bedingt durch den Wegfall der Anschlussförderung ­ beträgt per 31.12.2009 insgesamt 5,5 Mio..

Von den 91 vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Erbbaurechtsgrundstücke sind 8 Erbbaurechte bereits zwangsversteigert worden, 3 Erbbaurechte noch im Zwangsversteigerungsverfahren, 7 Erbbaurechte in der Insolvenz.

Erbbaurechtsnehmer haben Sanierungskonzepte - teilweise mit der IBB abgestimmt beim Liegenschaftsfonds eingereicht. Die Sanierungsvorschläge beinhalten stets Verzichte in größerem Ausmaß. 58 Erbbaurechtsnehmer sind noch in der Lage, den Erbbauzins vertragsgemäß zu zahlen, da die Förderung noch über einen gewissen Zeitraum gewährt wird.

Von den betroffenen Erbbaurechtsnehmern sind 56 % Kapitalgesellschaften, 36 % Personengesellschaften sowie 8 % natürliche Personen.

12. Fazit ­ Zusammenfassung der Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung

Vom Wegfall der Anschlussförderung sind die Wohnungsbauprogrammjahre 1987 bis 1997 vollständig betroffen, teilweise aber schon einzelne Förderobjekte ab Wohnungsbauprogramm 1985, die noch keine Anschlussförderung bis 31.12.2002 erhalten hatten. Bei Weitergewährung der Anschlussförderung zu den bis 2002 geltenden Vorschriften wären bis 2009 Ausgaben in Höhe von ca. 352,8 Mio. auf den Landeshaushalt zugekommen. Diese Mittel wurden durch die Entscheidung zur Einstellung der Anschlussförderung nicht ausgezahlt. Unter Gegenrechnung der Ausgaben für den Mieterschutz und die Inanspruchnahme aus Bürgschaften in Folge des Wegfalls der Anschlussförderung werden danach Einsparungen von ca. 100 Mio. für den Landeshaushalt erreicht.

Diese positive Bilanz gegenüber der Einschätzung der Expertenkommission (53,8 Mio. Einsparungen) ergibt sich aus den geringeren Zahlungen für den Mietausgleich in Höhe von 15,6 Mio. (21,0 minus 5,4 Mio.) und aus der bislang geringeren Inanspruchnahme aus Bürgschaften in Höhe von 30,9 Mio. (278,0 minus 247,1 Mio.). Bei der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird gegenwärtig der vollständige Ausfall aus Landesmitteln gezahlt, da der Bund die Rechtskraft der Rückbürgschaftsverpflichtung bestreitet. Die Ausfallquote ist gegenüber dem letzten Jahr um 7 % auf 74 % gestiegen. Sie liegt aber immer noch unter der Erwartung der Expertenkommission, die von 86 % Bürgschaftsausfall des nominal verbürgten Bürgschaftsvolumens ausgegangen ist. - 21,0 Mio. - 2,7 Mio. Damit befinden sich 34 Prozent der Objekte (rd. ein Drittel), die bisher vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, in der Insolvenz. Die Anzahl von insgesamt 290

Objekten (entspricht rund 41 Prozent der insgesamt betroffenen Wohnungen), von der die Expertenkommission ausgegangen ist, wurde bisher in der Relation nicht erreicht.

Der Ausfall von Aufwendungsdarlehen wurde nominal in einer Höhe von 142,1 Mio. festgestellt. Das ist ein Anstieg gegenüber 2008 um 90 Mio.. Wenn die Insolvenz- und Zwangs16 versteigerungsverfahren abgeschlossen und alle Sicherheiten verwertet wurden, können durchaus noch Forderungen anteilig erstattet werden. Insofern ist dieser Betrag noch nicht als endgültiger Ausfall zu werten.

In Bezug auf Auswirkungen auf die Mieterinnen und Mieter kann man nach wie vor im Durchschnitt der Fälle von moderaten Mieterhöhungen sprechen. Härtefälle werden durch Mieter schützende Maßnahmen abgefedert. Für 8 Prozent der bisher vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Wohnungen haben Mieterinnen und Mieter Mietzuschüsse erhalten. Umzüge sind in deutlich geringerem Maße als befürchtet eingetreten. Ausgelöst durch problematische Situationen in Einzelfällen wurde in den letzten Wochen häufig über die Frist für die Beantragung des Mietausgleichs und der Umzugskostenhilfe nach dem Ende der Grundförderung und der Nichtgewährung der Anschlussförderung diskutiert. Hierzu wird in Einzelfällen die Handhabung überprüft.

Wir bitten, den Beschluss damit für das Jahr 2009 als erledigt anzusehen.