Verschuldung

Abg. Bödeker (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich es nicht für möglich gehalten hätte, dass wir in dieser Legislaturperiode noch das Gesetz für den kommunalen Finanzausgleich verabschieden können. Ich bin außerordentlich dankbar, auch aus Bremerhavener Sicht, dass es gelungen ist, und ich glaube, das Ergebnis, das verhandelt worden ist und das wir heute hier verabschieden, ist ein gutes.

Es hat eine Arbeitsgruppe gegeben, bestehend aus Mitarbeitern des Senators für Finanzen, der Magistratskanzlei, der Magistratskämmerei aus Bremerhaven, in der die ersten Eckwerte besprochen worden sind. Eine der Grundprämissen, was Finanzverhandlungen in Bremerhaven angeht, ist natürlich immer die Frage von Hafenhoheit und auch von Einnahmen in den stadtbremischen Hafengebieten. Ich glaube, wir haben dort eine richtig gute Lösung gefunden, und ich hoffe, dass die Diskussion über Hafenhoheiten in den Hintergrund tritt, denn hier wird gezeigt, dass aus den stadtbremischen Häfen grundsätzlich 5 Millionen Euro direkt an Bremerhaven angerechnet werden und man dann natürlich schaut, wie die Wirtschaftskraft der Häfen und die Steuereinnahmen insgesamt zu bewerten sind. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Aspekt.

Ich bin außerordentlich dankbar, dass Herr Senator Dr. Nußbaum und Bürgermeister Michael Teiser zusammen diese gemeinsame Vorlage erstellt und sie dann auch in Bremerhaven mit dem Magistrat zusammen verabschiedet haben. Einer der wichtigen Punkte ist ja ­ Frau Kollegin Wiedemeyer hat ja darauf hingewiesen ­ auch die Frage der Zuweisung, was Zahlungen an Lehrerschaft und Polizei angeht. Gerade in Bremerhaven hat es immer die heftige Diskussion gegeben ­ die Bremerhavener Kollegen wissen, wovon ich rede ­, nämlich die Frage von kommunaler Polizei oder Landespolizei. Man darf dabei nicht vergessen, dass die kommunale Polizei keine Erfindung der Bremerhavener war, sondern sie ist aus der Historie entstanden und hat sich eben so weiterentwickelt, und nicht alles, was aus der Historie entstanden ist, ist unbedingt schlecht für Bremerhaven gewesen. Insofern sind wir auch immer leidenschaftlich für die kommunale Polizei in Bremerhaven eingetreten.

Man muss dazu wissen, dass die 5 Prozent Zuzahlung bei Lehrern und die 5 Prozent Zuzahlung bei der Polizei beschlossen wurden, weil man gesagt hat, wir übernehmen die Gesamtkosten und entlasten Bremerhaven. Daraus ist das entstanden. Das hätte man auch im Gesamtaspekt der Finanzen organisieren können, was wahrscheinlich klüger gewesen wäre, weil wir dann nicht immer die Diskussion gehabt hätten, wenn es dann Landespolizei wird, braucht ihr die 5 Prozent nicht mehr zu zahlen.

Ich denke, auch dieses Thema haben wir hiermit auf ordentliche Art erledigt, und ich glaube, das ist eine ganz wesentliche und wichtige Sache. Dass wir zusätzlich einen Antrag über den kommunalen Finanzausgleichhaben,ist,glaubeich,auchrichtig.Frau Wiedemeyer, ich muss es an dieser Stelle der Fairness halber wirklich einmal sagen, wir haben hart gerungen, ich weiß nicht, wir haben etliche Male telefoniert, Gespräche geführt, waren uns zunächst einmal nicht einig, (Abg. Frau Wiedemeyer [SPD]: Irgendwann waren Sie einmal einsichtig!) aber ich glaube, das, was wir jetzt hier vorlegen, kann auch aus Bremerhavener Sicht mitgetragen werden, und der Antrag ist vernünftig. Natürlich ist es doch auch aus der Logik des Lebens heraus so, dass man alles, was man beschließt, auch mittelfristig, langfristig überprüfen muss. Es ist klar, dass man es auf Funktionalität überprüfen muss, und es lässt sich nicht abstreiten, meine Damen und Herren, dass die in Bremen 7510 Euro beträgt und in Bremerhaven nur 4685 Euro.

Wenn die Bremer den Bremerhavenern dann natürlich sagen, da muss ein Ausgleich herbei, ist das zunächst einmal in der Diskussion ein Ansatz. Darauf kontern die Bremerhavener natürlich, wir haben eine höhere Arbeitslosenzahl, und wir haben auch andere Nachteile. Das, was wir formuliert haben, dass nach den Verhandlungen mit dem Bundesverfassungsgericht Vorschläge zu machen sind, wie die Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger nach unserer Verfassung erreicht werden kann, ist eine vernünftige Formulierung, und damit können alle gut leben.

Keiner verschließt sich davor, dass Bremen bei der Pro-Kopf-Verschuldung Probleme hat, aber in diesem Hause verschließt sich Gott sei Dank auch keiner davor, dass Bremerhaven zum Beispiel mit den Arbeitslosenzahlen Probleme hat, wobei ich natürlich auch da anmerke, dass wir in Bremerhaven auf einem guten Weg sind, was Strukturveränderung angeht, zum einen über den Ausbau der Häfen, aber auch über das Standbein Tourismus. Insofern glaube ich, dass es eine richtige Entscheidung war, diesen Antrag mitzutragen, und er ist für Bremerhaven auch gut und wichtig. wollten, war ja eine Entscheidung, die wir hier in diesem Hause schon vielfach betont haben, weil es auch richtig ist, dass man jedes Gesetz auch auf Zeitgemäßheit kontrollieren muss.

Dass Ausgaben, die im Land mit Landesgeld getätigt werden, dann auch kontrolliert und überwacht werden und dass man natürlich sagt, wenn dann in dem Bereich Gelder ausgegeben werden wollen, dann ist es in erster Linie gerade für die Stärkung von Steuerkraft und für den Abbau von Arbeitslosigkeit notwendig, ist, glaube ich, genau die richtige Entscheidung. Deswegen tragen wir das auch mit. Wir sagen ja nicht, Bremerhaven ist abgekapselt, macht mit dem Geld, was es will, sondern ich glaube, da muss eine offene Transparenz sein, denn das Ziel der Großen auch in Bremerhaven zu stärken und auch die Arbeitslosigkeit in Bremerhaven abzubauen. Auf dem Weg sind wir. Ich glaube, wir sind schon ziemlich weit, und insofern ist dieser Finanzausgleich hilfreich.

Als Letztes, meine Damen und Herren, glaube ich, auch wenn wir ein so klar gefasstes Finanzausgleichsgesetz haben, wird der Streit zwischen Bremen und Bremerhaven nicht mehr so sein, wie er in der Vergangenheit war, wie er leider Gottes auch durch die Presse in Teilen geschürt worden ist, sondern ich finde, Bremen und Bremerhaven, zwei Städte, ein Land, das gehört zusammen! ­ Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. Mathes: Das Wort hat der Abgeordnete Wedler.

Abg. Wedler (FDP): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich maule nicht, ich rede hier, genau wie Sie es gelegentlich auch tun! Deswegen bitte ich Sie, auch zuzuhören, weil es nicht ganz uninteressant ist, was hier noch an kritischen Bedenken kommt, was in diesem Gesetzespaket nicht berücksichtigt ist.

Zunächst einmal möchte auch ich feststellen, es hat lange gedauert, bis dieses Gesetzesvorhaben endlich in die Bürgerschaft kommt, ich muss sagen, eigentlich viel zu lange! Die Koalition hat sich jahrelang nicht aufraffen können, das, was lange notwendig und auf Arbeitsebene schon längst geeint war, auf den gesetzgeberischen Weg zu bringen. Nun kommt der Gesetzentwurf endlich, zur letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode, und immer noch knirscht es im Getriebe, jedenfalls wenn man sich die zurückliegenden Wochen betrachtet und das, was da jetzt noch an Änderungs- und Entschließungsanträgen gekommen ist. Das ist wahrlich, muss ich feststellen, keine Regierungskunst, was die Koalition uns hier abliefert.

Ich finde es richtig, wenn die Grunderwerbsteuer als Landeseinnahme in die Verbundmasse und damit in die neu errechnete Schlüsselmasse einbezogen wird. Mir scheint das vom Ansatz her plausibler zu sein als die bisherige Lösung, nämlich eine kommunale Zuordnung dieser Steuern. Auch das Modell zur Errechnung und Verteilung der Schlüsselmasse auf die beiden Kommunen, das heißt die Errechnung der sogenannten Schlüsselzuweisung an die beiden Städte, ist richtig.

Sicher kann man sich viele Bedarfsindikatoren vorstellen, und sicher werden sich die Indikatoren auch mit der Zeit ändern, ja, ändern müssen, weil ihr Gewicht und ihre Bedeutung sich ändern. Im Augenblick scheint mir das Indikatorenkonzept vor dem Hintergrund unserer stadtstaatlichen Struktur und der bestehenden rechtlichen Situation aber vernünftig zu sein. Ob es ausreicht, nur die Gewichtung der Bedarfsindikatoren wie in Paragraf 6 mit der Ermächtigung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, neu festzusetzen, wage ich zu bezweifeln.

Man muss wahrscheinlich auch die Indikatoren selbst auf Angemessenheit und Geeignetheit von Zeit zu Zeit überprüfen. Die Evaluierung und Überprüfung des Gesetzes vor Ablauf der jetzt noch eingefügten Befristungsregelung sollte sich daher auch auf beziehen, also nicht nur auf das, was dort in Paragraf 6 derzeit geregelt ist, ob die Gewichtung noch stimmig ist, sondern auch auf die Geeignetheit und die Angemessenheit der Indikatoren.

Die unter Nummer 2 bis 4 in der Senatsmitteilung als Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung benannten Änderungen, nämlich die vollständige Erstattung der Personalausgaben für Polizei und Lehrer sowie der konsumtiven und investiven Ausgaben für die Polizei an Bremerhaven, waren längst überfällig. Diese Änderungen stellen übrigens einen Zustand wieder her, den wir zu Beginn der Neunzigerjahre schon einmal hatten, damals unter maßgeblichem Druck der FDP eingeführt.

Dass es im Unterschied zu allen anderen Bundesländern in Bremerhaven kommunale Polizisten und Lehrer gibt, hat etwas mit der Geschichte unseres Bundeslandes und der Stadt Bremerhaven zu tun. Ich meine, dass dies auch nicht geändert werden muss angesichts der geografischen Struktur des Landes und der bestehenden Rechts- und Verfassungslage in unserem Bundesland. Das Land kann die Dinge in Bremerhaven, was diese Bereiche anbetrifft, vollständig über seine gesetzgeberischen und finanziellen Möglichkeiten steuern und gestalten. Da stört nach meiner Auffassung ein bisschen Autonomie in Bremerhaven in diesem Bereich nicht, ganz im Gegenteil!

Das, was in Nummer 7 als Kernpunkt der Veränderung in der Senatsmitteilung benannt wird, ist eine Zielsetzung, die sicher richtig ist. Die in den stadtbremischen Überseehafengebieten in Bremerhaven entstehenden kommunalen Steuern sollen im Rahmen einer Pauschale ­ von 5 Millionen Euro ist da die Rede! ­ von der Stadtgemeinde Bremen auf die Stadt Bremerhaven übertragen werden. So begrüßenswert diese Veränderung ist, so halbherzig und unvollkommen ist diese Änderung.

Was mich an dem Punkt stört, ist zweierlei: erstens, die im Gesetz festgelegte Pauschalierung dieses Steueraufkommens auf 5 Millionen Euro. Wenn sich da etwas verändern soll, muss der Gesetzgeber bemüht werden. Das ist kein Automatismus, der sich an der Höhe der Steueraufkommens misst, sondern eine gesetzgeberische Entscheidung, die da notwendig ist.

Außerdem werden die Hebesätze der Steuern, die hier involviert sind, von der Stadt Bremen weiterhin gestaltet. Das muss man wissen, wenn man sich darüber Gedanken macht.

Zweitens, das weiterhin ungelöste Problem der Übertragung der Hoheitsrechte für die stadtbremischen Überseehafengebiete in Bremerhaven auf die Stadt Bremerhaven! Man geht diesem Problem auch jetzt wieder aus dem Weg. So muss man das bezeichnen. Mir scheint das halbherzig und auch feige. Warum machen Sie nicht den ganzen Schritt und übertragen die Gebietshoheit für die stadtbremischen Überseehafengebiete im Bereich Bremerhaven vollständig auf Bremerhaven? Eigentumsrechtlich ändert sich dadurch nichts, und planungsrechtlich kann das Land jederzeit Gebrauch machen von seinen gesetzgeberischen Möglichkeiten für die Landes- und Regionalplanung und die Hafenpolitik.

Außerdem, das ist ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang, mit einer Neuordnung der leidigen Hoheitsfrage in den Hafengebieten Bremerhavens würden die in der Gesetzesbegründung genannten Verwaltungs- und Durchführungsprobleme, die zur Begründung der Pauschalierung angeführt werden, sich problemlos in Luft auflösen.

(Abg. Bödeker [CDU]: Die Investitionen an das Land zurück, kein Problem!)

Ein Punkt wird in dem Finanzzuweisungsgesetz nicht angesprochen, er muss aber hier behandelt werden. Das neue Verteilungsmodell berücksichtigt nicht die Tatsache, dass das Land den Kommunen neue Aufgaben zuweisen kann, wie es zum Beispiel mit der Einführung von Ganztagsschulen geschehen ist oder künftig bei der Einführung neuer Betreuungsangebote für Kleinkinder geschehen soll. Das Indikatorenmodell ist in diesem Punkt offen.

Nun kann man darüber streiten, ob die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben über Schlüsselzuweisungen oder über Ergänzungs- oder sonstige Zuweisungen vom Land erstattet werden. Für mich ist entscheidend, dass derartige Ausgaben, wenn das Land diese Aufgaben für wichtig hält und sie den Kommunen überträgt, dann auch vom Land erstattet werden. So wie das Land zu Recht übrigens vom Bund die Erstattung von Ausgaben verlangt, die der Bund initiiert, muss das auch innerhalb unseres Bundeslandes gelten. Wenn das Land den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss es auch für die notwenigen finanziellen Mittel sorgen. Das sage ich bewusst im Hinblick auf die Ganztagsangebote und die künftig neuen Kinderbetreuungsangebote.

(Abg. Frau Linnert [Bündnis 90/Die Grünen]: Greift man einem nackten Mann in die Tasche!)

Ein Letztes noch: Die Gewährung von Ergänzungszuweisungen beziehungsweise von sonstigen Zuweisungen kann von besonderen Auflagen durch das Land abhängig gemacht werden. Eine solche Regelung wäre in einem Flächenland selbstverständlich und könnte auch von keiner Kommune in der Sache beanstandet werden. In unserem Zwei-Städte-Staat, bei dem das Land mit der Stadt Bremen faktisch identisch ist, ist eine solche Regelung jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Es gibt praktisch nur eine Kommune, die davon betroffen wäre. Insofern kann ich das Aufbäumen Bremerhavens in diesem Punkt gut verstehen.

Zumindest die Bindung der Ergänzungszuweisungen an besondere Auflagen des Landes halte ich für problematisch. Ergänzungszuweisungen dienen nach meinem Verständnis genauso wie die Schlüsselzuweisungen auch der Abdeckung des allgemeinen Finanzbedarfs und sollten daher von Auflagen durch das Land frei bleiben. Die Kommunalaufsicht des Landes würde nach meiner Auffassung hier völlig ausreichen.

Der Änderungsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses hält an der Auflagenbindung fest, verschärft diese Regelung sogar, indem aus einer weichen Kann-Bestimmung eine gesetzliche Verpflichtung gemacht wird. Das ist keine Haushaltstechnik, wie es gesagt wurde, sondern eine wesentliche Verschärfung gegenüber der ursprünglichen Regelung.

Da sollte man sich nichts vormachen! Die Bindung der sonstigen Zuweisungen an Auflagen des Landes, das ist schon jetzt Rechtslage, kann man, glaube ich, nicht beanstanden.

Trotz meiner kritischen Anmerkungen werde ich dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag zustimmen. Die Neuregelung des innerbremischen Finanzausgleichs ist dringend erforderlich, und die jetzt gefundenen neuen Regelungen stellen insgesamt gesehen eine Verbesserung der gegenwärtigen Regelung dar.

Nun noch ein Wort zu dem gemeinsamen Antrag:

Diesem Antrag zum kommunalen Finanzausgleich werde ich ebenfalls zustimmen.

(Abg. Bödeker [CDU]: Das wollen wir hoffen! Haben Sie mit unterschrieben!) Natürlich mit unterschrieben, deswegen werde ich ihm auch zustimmen! Ich halte einen solchen Antrag zwar nicht unbedingt für notwendig, weil das, was im Beschlussteil gefordert wird, meines Erachtens eine Selbstverständlichkeit ist, aber auch Selbstverständliches muss man bisweilen betonen.

Auf zwei Dinge möchte ich in diesem Zusammenhang allerdings noch hinweisen: Bei dem Schuldenvergleich der beiden Städte wird nur von der gesprochen.