Abstandsflächenüberdeckungen gegenüberliegender Bauteile

In allen Durchwegungsbereichen zwischen den einzelnen Baublöcken als sowohl innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zwischen MK 1 und MK 2E als auch in den Kerngebietsflächen zwischen MK 2E/MK 2 und MK 3E/MK 3 sowie zwischen MK 3 und MK 4 kommt es zu Überdeckungen in unterschiedlichen Tiefen.

Untersuchungsbereiche Verschattung

Auf der Basis dieser Ermittlung waren in Bezug auf die Prüfung der Besonnung/Verschattung folgende Fassadenbereiche zu untersuchen:

· Westseite Sozialgericht und Landesinstitut für Medizin

· Ost- und Nordwestfassade MK 1

· Südost- und Nordwestfassaden des MK 2E / MK 2, differenziert für unterschiedliche Abschnitte

· Südostfassade MK 3E/MK 3 und des Hotels sowie seine Ostfassade

· Südostseite MK 4 sowie Westfassade in verschiedenen Abschnitten.

Eine direkte Besonnung von Nordfassaden findet in unseren Breitengraden generell nicht statt, so dass sich eine Untersuchung der Nordseiten erübrigt.

Ergebnisse der Verschattungsstudie

Für das gesamte Plangebiet wurde der Schattenwurf mit Hilfe eines 3D-Modells ermittelt. Die Simulation erfolgte für den 17. Januar halbstündlich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie für den 20. März halbstündlich von 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr.

Prüfung zur Tag- und Nachtgleiche

Die nachstehenden Aussagen beziehen sich auf das Datum der Tages- und Nachtgleiche am 20. März bzw. am 22. September. Dieses Datum ist in der Entscheidung des OVG Bln 2004 (Beschluss v. 27.10.2004) zum Bauvorhaben „Am Zirkus" als maßgeblich zur Beurteilung des Schattenwurfes erachtet worden, zu diesem Zeitpunkt sei eine Mindestbesonnung von 2 Std. erforderlich. Eine direkte Besonnung von Nordfassaden findet in unseren Breitengraden generell nicht statt, so dass sich eine Untersuchung der Nordseiten erübrigt.

Westseite Sozialgericht und Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin

Die Mindestbesonnungszeit von zwei Stunden ist eingehalten und teilweise deutlich überschritten. Hervorzuheben ist, dass die Verschattung zwischen 14:00 und 15:30 in erster Linie auf das planungsrechtlich zulässige Hochhaus MK 8 auf dem Europaplatz (außerhalb des Geltungsbereiches diese Bebauungsplans im festgesetzten Bebauungsplan II-201a) zurückzuführen sein wird. Die Beeinträchtigung gesunder Arbeitsverhältnisse ist durch die Überschreitung der Abstandsfläche durch das MK 1 nicht gegeben.

MK 1:

An der Ostfassade ist die Mindestbesonnungszeit von 2 Std. in allen Geschossen eingehalten, die tatsächliche Besonnung erreicht je nach Höhenlage z.T. die doppelte Zeit.

An der Nordwestfassade wird eine Besonnungszeit zwischen 0,5 und 3,0 Stunden erreicht.

Die Sonne erreicht diese Fassade gegen 15.30 Uhr. Ab 16:00 Uhr erfasst der Schatten des Hochhauses im MK 2E den östlichsten Bereich des Baukörpers MK 1, und zwar vertikal über alle Geschosse.

Bebauungsplan II-201c Stand: April 2010 ­ Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 65

Gegen 17:30 Uhr liegen dann ca. 2/3 der Nordfassade der Baukörper des MK 1 im Schatten.

Der westlichste Abschnitt der Fassade wird bis zum Sonnenuntergang bis kurz nach 18:00 von Sonne beschienen.

MK 2E / MK 2:

Die Südostseite wird in den unteren beiden Geschossen zwischen 1 und 2 Stunden besonnt.

Im 3. Vollgeschoss beträgt die Besonnung zwischen 1,5 und 2 Std. Die Mindestdauer ist hier annähernd erreicht. Bei den darüberliegenden Geschossen in der Blockrandbebauung wird die Mindestzeit von 2 Std. überall erreicht und je nach Lage deutlich überschritten. Im Bereich des Hochhauses oberhalb der Blockrandbebauung liegt der Besonnungszeitraum zwischen 5 und mehr als 7 Stunden.

An der Ostfassade ist oberhalb des 3. Vollgeschosses die Mindestbesonnungszeit von 2 Std.

Geschossen eingehalten, die tatsächliche Besonnung erreicht je nach Höhenlage z.T. eine erheblich längere Besonnung.

Die zum Platz hin orientierte Südwestfassade kann ab 12:30 Uhr fast vollständig und zwar bis zum Sonnenuntergang von einer Besonnung profitieren.

Bei der Nordwestseite wird im Abschnitt 2 immerhin noch oberhalb des 3. Vollgeschosses eine Besonnungszeit von mindestens einer Stunde erzielt, in den Staffelgeschossen liegt die Besonnungsdauer bei mindestens 2 Stunden. Im westlichen Abschnitt 1 wird die Mindestbesonnung von 2 Stunden in allen Geschossen eingehalten. Selbst im Abschnitt 3, der annähernd einer Nordlage entspricht, ermöglicht die Schrägausrichtung der Fassade noch eine einstündige Besonnung im 7. Vollgeschoss, die sich im 1. Staffelgeschoss auf 1,5 und im 2.

Staffelgeschoss auf 2 Stunden erhöht.

MK 3E / MK 3:

An der Südostfassade ist erst in den Staffelgeschossen die zweistündige Besonnung über den ganzen Fassadenabschnitt eingehalten. In den darunterliegen Geschossen wirkt sich der wandernde Schatten des Hochhauses im MK 2 aus, so dass in den östlichen Teilabschnitten die Besonnungszeit unter 2 Stunden liegt.

An der Südfassade des Gebäudeteils, für das gegenwärtig ein Hotel vorgesehen ist, ist eine zweistündige Besonnung ab dem 3. Vollgeschoss gegeben.

Keine Besonnung kann an der Fassadenseite stattfinden, die zum etwa 5,6 m breiten Durchgang liegt. Lediglich im südlichen Abschnitt der Ostfassade erhalten die oberen Geschosse bis zu 2,5 Stunden Sonne.

MK 4:

Das Hochhaus MK 4 kann an seiner Ostseite ohne Einschränkung besonnt werden, da das gegenüberliegende vorhandene Gebäude (eingeschossige Lagerhalle) keine Verschattung hervorruft, die sich hier auswirkt.

Die Südseite der baulichen Anlage im MK 4 wird ab dem 5. Vollgeschoss mindestens 2 Stunden am Tag besonnt, oberhalb des 7. Vollgeschosses ist eine ganztätige Besonnung von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang möglich. In den darunter liegenden Geschossen ist eine Besonnungsdauer von 1,5 Stunden am Nachmittag möglich, Teilbereiche werden zusätzlich von der Morgensonne erreicht, so dass die geforderte Mindestdauer auch in diesen Geschossen annähernd erreicht wird.

Bebauungsplan II-201c: 66 Stand: April 2010 ­ Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB:

Für die Westfassade des MK 4 stellt sich die Situation differenzierter dar. Während das Erdgeschoss und das zweite Vollgeschoss nur in den Mittagsstunden kurzzeitig besonnt werden, ist ab dem 5. Vollgeschoss durchgängig eine Besonnung von mindestens 2 Stunden gegeben, oberhalb des 7. Vollgeschosses (in Teilbereichen auch darunter) von mindestens 6 Stunden. Im 3. und 4. Vollgeschoss liegt die Besonnungsdauer je nach Gebäudeabschnitt bei ca. 1 bis 1,5 Stunden, in der Mitte des Gebäudes im 3. Vollgeschoss auch darunter.

Prüfung für den Stichtag 17. Januar

Nach der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen" vom Oktober 1999 besteht die Mindestanforderung an die Besonnung von Wohnungen dergestalt, dass ein Fenster eines Wohnraumes jeder Wohnung am 17. Januar in Brüstungshöhe in seiner Mitte wenigstens 1 Stunde besonnbar sein soll. Für Arbeitsräume formuliert die DIN keine diesbezüglichen Anforderungen.

Da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201c Wohnungen nur im Block MK 2 / MK 2E allgemein zulässig sind, beschränkt sich die Untersuchung auf diesen Block.

MK 2 / MK 2E Südostseite:

Im Laufe des Vormittags wandert der Schatten des auf dem Europaplatz (im Kerngebiet MK 8, festgesetzter Bebauungsplan II-201a) geplanten Hochhauses über die Südostfassade des Hochhauses im MK 2. Dennoch wird das Kriterium einer mindestens einstündigen Besonnung am 17. Januar in allen Geschossen eingehalten, zum Teil liegt die Besonnungsdauer auch deutlich darüber. In der östlich an das Hochhaus angrenzenden Blockrandbebauung erreicht die Sonne lediglich das oberste Normalgeschoss sowie das erste und nahezu das gesamte zweite Staffelgeschoss über eine Dauer von mindestens einer Stunde. Die darunter liegenden Geschosse werden nur wenige Minuten bis eine knappe Stunde am Tag besonnt.

MK 2 / MK 2E Nordwestfassade:

Die dem Kerngebiet MK 4 und dem gegenwärtig beabsichtigten Hotel im MK 3 gegenüber liegenden Fassadenabschnitte des MK 2 werden aufgrund ihrer überwiegenden Nordausrichtung am 17. Januar nicht von der Sonne beschienen. Bei den stärker in Richtung Nordwesten ausgerichteten Fassadenabschnitten ­ sowohl des Hochhauses als auch der Abschnitte, die dem Kerngebiet MK 3 direkt gegenüber liegen ­ wird in allen Geschossen eine ca. halbstündige Besonnung von 16:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang erreicht.

Würdigung für den Tag der Tag- und Nachtgleiche Westseite Sozialgericht und Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Gesunde Arbeitsverhältnisse werden Sozialgericht und Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin durch die neue Bebauung nicht beeinträchtigt.

MK 1:

Die Besonnung wird durch die Schräglage/Disposition des Blockes erzielt und muss als „zusätzliche" Besonnungszeit gegenüber einer rein nord-südorientierten Bebauung gewertet werden. Die Ostfassade ist ausreichend besonnt. Die Südfassade und die Westfassade des Blockes unterliegen keinerlei Einschränkung in der Besonnung, so dass der Baublock MK 1 über eine hervorragende Besonnungssituation verfügt. Die gesunden Arbeitsverhältnisse sind diesbezüglich gewährleistet.