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Bebauungsplan II-201c 100 Stand: April 2010 ­ Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Die Anregungen wurden nach Themen sortiert. Eine Vielzahl der Stellungnahmen betraf nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201c oder den Gegenstand der Bauleitplanung. Dies gilt insbesondere für den übergeordneten Verkehr zu. Sie sind im folgenden nicht aufgeführt.

Städtebauliches Konzept / Dichte Stellungnahme: Man sei mit dem städtebaulichen Konzept in Bezug auf die Platzierung und die Höhe der Hochhäuser nicht einverstanden. Der Europaplatz als Vorplatz des Hauptbahnhofs solle menschenfreundlich, offen und einladend gestaltet werden und nicht durch Beton- oder Glaskästen verbaut werden. Besonders das Hochhaus auf der Südseite der Invalidenstraße führe zur Verschattung großer Bereiche und wirke völlig deplatziert.

Abwägung:

Der Zuschnitt des Europaplatzes und das Hochhaus auf der Südseite der Invalidenstraße sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes II-201c. Für das Hochhaus (MK 8 im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes II-201a) besteht Planungsrecht.

Die Hochhäuser im Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-201c haben allerdings insofern einen Bezug zum MK 8, als sie eine Vermittelung/Abstaffelung der Höhen zum Gesamtgebiet der Heidestraße vornehmen. Ihre Wirkung auf den „erweiterten Europaplatz" nördlich der Invalidenstraße ist jedoch nicht mit derjenigen des Hochhauses MK 8 zu vergleichen, da

· das am Platz liegende Hochhaus an der Südspitze des MK2 kein Solitär ist, sondern aus der Blockrandbebauung herauswächst,

· die Disposition dieses Gebäudes nicht zu einer merklichen Verschattung des Platzbereiches führen wird (ausgenommen in den frühen Morgenstunden),

· das nördliche Hochhaus im Eckbereich Minna-Cauer-Straße/Heidestraße aus der Fußgängerperspektive vom Platzbereich wegen der vorgelagerten Randbebauung wenig (oder auch geringfügig) erlebbar ist.

Die Gestaltung des öffentlichen Platzes wird an die Qualität der Bahnhofsvorplätze anknüpfen, so dass eine hochwertige und einladende Gestaltung gewährleistet werden kann.

Die Stellungnahme führt zu keiner Planänderung.

Stellungnahme:

Die geplante Dichte sei zu massiv.

Abwägung:

Es ist zutreffend, dass die Dichte in den Kerngebieten mit annähernd einer GFZ von 6,0 sehr hoch ist. Dabei ist aber hervorzuheben, dass das hohe Dichtemaß auch durch die vergrößerte Platzfläche/öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung bedingt ist. Die Bebauung wurde komprimiert, um mehr öffentlich zugängliche und nutzbare Platzflächen zu erhalten und den großen Freiraum städtebaulich fassen zu können.

Das Dichtekriterium ist zudem nur einer von einer Vielzahl von Belangen, das bei der Abwägung zu berücksichtigen ist. Die Erforderlichkeit der Überschreitung der Obergrenzen des Nutzungsmaßes der Baunutzungsverordnung (§ 17 BauNVO) sind in der Begründung zum Bebauungsplan ausführlich dargelegt. Es sind im Wesentlichen zwei Hauptargumentationslinien: Zum einen kann der gewünschte Städtebau einschließlich der öffentlichen Nutzungen im Umfeld nicht ohne erhöhtes Nutzungsmaß realisiert werden. Zum anderen ist es im Gesamtkontext der Stadtentwicklung sinnvoll und nachhaltig, dass in einem Bereich mit ganz enormen Investitionen in den umweltfreundlichen öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein verdichtetes Umfeld entsteht, das diese Infrastruktur nutzt.

Die Stellungnahme führt zu keiner geänderten Planung.

Bebauungsplan II-201c Stand: April 2010 ­ Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 101

Art der baulichen Nutzung Stellungnahme:

Es werde ausdrücklich die Verhinderung von großflächigem Einzelhandel begrüßt.

Abwägung:

Die Stellungnahme stützt die Intention der Planung.

Grünanlagen/Freiflächen Stellungnahme:

Es müssten qualitätsvolle Grün- und Freiflächen geschaffen werden, um diese massive Dichte der Kerngebiete rund um den Hauptbahnhof auszugleichen. Dazu reiche die dreieckige Platzerweiterung des Europaplatzes nicht.

Abwägung:

Im Geltungsbereich des ehemaligen Bebauungsplanes II-201 sind der Geschichtspark Zellengefängnis, der öffentliche Park ULAP Gelände sowie öffentliche Uferpromenaden entlang der Spree in hochwertiger Ausführung entstanden, die zukünftig um weitere öffentliche Flächen um den Humboldthafen ergänzt werden. Der großräumige Spreebogenpark ist über die Gustav-Heinemann-Brücke fußläufig zu erreichen. Insgesamt handelt es sich um ein in ganz besonderer Weise und besonders gut mit hochwertigen öffentlichen Freiflächen ausgestattetes Stadtquartier, zu dessen besonderer Qualität auch die Wasserlagen beitragen. Im Übrigen ist die öffentliche Fläche der Zeckbestimmung Fußgängerbereich deutlich größer, als dies die bis 1999 in der Planfassung des Bebauungsplanes vorgesehene Grünfläche war.

Die Stellungnahme löst keine Änderung der Planung aus.

Stellungnahme:

In der Begründung werde beschrieben, dass eine Fußgängerfläche zur Erweiterung des Europaplatzes entstehen soll, aber keine Grünfläche. Eine sinnvolle Gestaltung sei wegen der Tunnelausfahrt extrem schwierig. Diesen Platz als freie Fläche zu loben, der den weiten Blick erlaube sowie den Blick auf den Bahnhof ermögliche, sei tatsächlich die einzig mögliche lobenswerte Funktion. Es sei eine Restfläche, die aufgrund von unterirdischen Bauten nicht bebaut werden könne, sonst wäre dort garantiert noch ein Hochhaus entstanden. Eine (hohe) Aufenthaltsqualität auf diesem Platz sei nicht erkennbar. Die in der Begründung angesprochene Zielsetzung, die bezogen auf den Hauptbahnhof nördliche Vorplatzsituation repräsentativer zu gestalten, werde mit dem vorliegenden Entwurf verfehlt, es sei denn, man wolle damit eine misslungene Stadtplanung repräsentieren. Die Massivität der Invalidenstraße und deren Verkehrsbelastung ebenso wie die Tunnelausfahrt in der Minna-Cauer-Straße, aber auch die Fluchttreppengebäude auf diesem Bereich seien wesentliche Hindernisse, einen wirklich attraktiven Platz zu gestalten.

Abwägung: Öffentliche Plätze haben unterschiedliche Funktionen. Der hier angesprochene Raum ist keiner, der sich für einen länger dauernden Erholungsaufenthalt eignet. Hierfür bieten sich beispielsweise der introvertierte und durch die umgebende Mauer von Verkehrsimmissionen geschützte Geschichtspark oder der Spreebogenpark an. Der nördliche Europaplatz (Arbeitstitel) hat eine „Scharnierfunktion" zwischen den verschieden Umgebungsbereichen insbesondere mit den östlich der Heidestraße angesiedelten Kulturnutzungen. Der Platz und der Fußgängerbereich dienen eher dem kurzweiligen Aufenthalt, haben aber eine städtebaulich wichtige Funktion, um dem beeindruckenden und repräsentativen Gebäude des Hauptbahnhofes auch nach Norden hin ausreichend Freifläche und Raum zu geben.

Bebauungsplan II-201c 102 Stand: April 2010 ­ Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Eine qualitätvolle Gestaltung ist nicht Aufgabe der Bauleitplanung; sie wird aber durch die Anknüpfung an die Qualität der Gestaltungsentwürfe der Bahnhofsvorplätze gewährleistet sein. Die Rahmenbedingungen, die sich aus den planfestgestellten Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich ergeben, sind nicht veränderbar.

Letztendlich ist nicht erkennbar, worauf die Stellungnahme eigentlich zielt (Vergrößerung, Verkleinerung des Platzes, Verzicht hierauf?). Sie führt zu keiner Änderung der Planung.

Verkehr Stellungnahme:

Es werde ausdrücklich der Ausschluss oberirdischer Parkplätze begrüßt.

Abwägung:

Die Stellungnahme stützt die Intention der Planung.

Klima Stellungnahme:

Es werde gebeten, besonders das Stadtklima und die Aufenthaltsqualität der Anwohner im Auge zu behalten. Andere Großstädte seien dabei, immer mehr Begrünung in die Innenstädte zu holen (Peking, New York), was für die Zukunft der Aufenthaltsqualität in den Städten schon wegen des Klimawandels wichtig sei.

Abwägung: Berlin verfügt über ein dicht verzweigtes Netz und sehr umfangreiche Flächen öffentlicher Parkanlagen, Waldflächen und Straßenbäume. Diese Ausgangslage ist mit den genannten Metropolen in keiner Weise vergleichbar. Sowohl stadtklimatische Grundlagen als auch die Erhaltung und Ergänzung von Grünflächen stehen im Fokus der Landesplanung (siehe FNP und Lapro).

Die Stellungnahme erzeugt keinen Handlungsbedarf im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens.

Stellungnahme:

Bei der Kerngebietsfestsetzung sei der Zusammenhang mit den weiteren Planungen des „Masterplans Heidestraße" ebenso wie mit den Flächen der B-Pläne II-201a, II-201b und II201d zu sehen. Die geplanten Bebauungen würden erhebliche Auswirkungen auf das Stadtklima haben.

Abwägung:

Die Fläche des Bebauungsplanes II-201c liegt nicht im Einflussbereich von Kaltluftentstehungsgebieten (Umweltatlas Konzeptkarte Klimamodell 04.11.1, 2009). Die klimatischen Auswirkungen des gesamten Masterplans Heidestraße wurden bereits untersucht. Dabei wurden keine positiven Wirkungen der jetzigen Bestandssituation auf das lokale Stadtklima festgestellt. Der Kaltluftvolumenstrom aus der westlich/nord-westlich gelegenen Grün- und Freiflächen (Zellengefängnis, Fritz-Schloss-Park, Poststadion) reicht insbesondere nicht bis an das Bebauungsplangebiet heran. Die Kaltluft aus südlicher Richtung wird durch den Hauptbahnhof nach Osten und Westen abgelenkt. Diese bereits jetzt bestehende weniger günstige bioklimatische Belastungssituation bleibt auch nach Verwirklichung der Planung bestehen. Die Durchlüftung des Plangebietes kann sich durch die Bebauung zwar verschlechtern, jedoch wird die Blockdurchwegung zwischen den Baufeldern MK1 und MK2 einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten und zu einer geringen bioklimatischen Entlastung beitragen. Die vorgesehene Bebauung des Plangebietes bleibt ohne Auswirkungen auf umliegende Bereiche, da durch sie die westlichen (Zellengefängnis, Poststadion) und östlichen (Humboldthafen u. Berlin Spandauer Schifffahrtskanal mit Promenade) Luftaustauschbahnen unbeeinträchtigt erhalten bleiben.