Handelsregister

Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin

3. Fortschrittsbericht an den Senat und das Abgeordnetenhaus

- Stand der Projekte und Vorhaben zum 31.03.2010 Seite 139 von 343

A Stammdaten Berichtsblatt zuletzt geändert von: (bitte Namen eintragen) Herr Seypt am: (bitte Datum eintragen) 06.04. Nr. des Projekts / Vorhabens Name des Projekts / Vorhabens I E 38 Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs

1. Federführende Behörde: Senatsverwaltung für Justiz

2. Beteiligte Behörden (Berlin, Bund und andere Länder): Bezirks- und Hauptverwaltung Berlin, Justizbehörden des Bundes und der Länder

3. Projektleiter(in) bzw. Ansprechpartner(in): Herr Seypt SenJust I B 4

4. Telefon: 913 ­ 39 61

5. e-Mail: Oliver.Seypt@senjust.berlin.de

10. Schnittstellen zu anderen Projekten/Vorhaben? Falls ja, zu welchen?

Ja, zu allen Projekten mit Nutzung der elektronischen Post 11. Zusammenarbeit mit Brandenburg? Falls ja, worin besteht sie?

Ja, enge Abstimmung in länderübergreifenden Gremien Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin

3. Fortschrittsbericht an den Senat und das Abgeordnetenhaus

- Stand der Projekte und Vorhaben zum 31.03. Projektverlauf seit Beginn bis zum 31.03.

Mit dem ITDZ wurde der Vertrag „Geschäftsmodell über den erv-d Beitritt und den Betrieb des EGVP einschließlich DocumentBeam" abgeschlossen (November 2007).

Das ITDZ Berlin hat den Dienst „Virtuelle Poststelle" auf Basis des EGVP zur Nutzung durch die berliner Verwaltung bereitgestellt (2008).

Der elektronische Rechtsverkehr zu den Berliner Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde auf Basis des EGVP zum 01.01.2010 eingeführt.

18. Geplanter weiterer Projektverlauf, insbes. Meilensteine oder Veränderungen (alle Angaben mit Terminen!) Entfällt, da das Projekt abgeschlossen ist.

19. Bemerkungen / Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin

3. Fortschrittsbericht an den Senat und das Abgeordnetenhaus

- Stand der Projekte und Vorhaben zum 31.03.2010 Seite 141 von 343

Nur, wenn Feld 15. = „abgeschlossen am": C Erfolge 20. Geschätzte Rationalisierung (bitte so weit wie möglich aufschlüsseln) Effizienzsteigerungen auf Seiten der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ergeben sich durch die Einführung des ERV erst mittelfristig. Zunächst sind die Arbeitsabläufe in den Gerichten auf elektronische Eingänge umzustellen. Der Elektronische Rechtsverkehr soll in den nächsten Jahren sukzessive in Fachverfahren und elektronische Akten integriert werden.

21. Verbesserte Zusammenarbeit/Synergien/Prozesse

In Teilbereichen erfolgt eine automatisierte Übernahme der elektronischen Dokumente und Metadaten in das Fachverfahren bzw. die elektronische Akte des Gerichts (Mahnverfahren, Handelsregister). In diesen Bereichen werden die Arbeitsabläufe optimiert.

22. Verbesserter Kundennutzen

Die Verfahrensbeteiligten können als Alternative zur Briefpost und zum Telefax nunmehr auch elektronisch mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden kommunizieren. Rechtsanwälten und Notaren können das EGVP in ihre Fachsoftware einbinden und damit ihre Arbeitsabläufe bei der Übermitteln von Schriftsätzen an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft optimieren.

23. Verbesserte Ergebnisqualität

Der Austausch von Informationen und Schriftsätzen zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht wird beschleunigt.

Es werden Arbeitsergebnisse der Justiz kundenfreundlich online angeboten (z.B. Handelsregisterauskunft über www.justiz.de)