Vorlage zur Kenntnisnahme Beitrittserklärung zum EUBürgermeisterkonvent. Der Senat von Berlin SenGesUmV
EU-Bürgermeisterkonvent (Covenant of Mayors) beitritt. Ein Beitrittserklärungsvordruck ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Bürgermeisterkonvent vereint mit Stand Mai 2010 mehr als 1.600 europäische Städte und Gemeinden, die sich dem Klimaschutz und dem Kampf gegen die globale Erwärmung verpflichtet haben und durch Erfahrungsaustausch voneinander lernen wollen. Unter den teilnehmenden Städten befinden sich neben zahlreichen europäischen Hauptstädten mit Hamburg, München und Köln auch die größten deutschen Städte. Bereits Ende 2007 hat Berlin auf Bitten der EU-Kommission die Initiative für die Gründung des Konvents inhaltlich unterstützt.
Alle Konventmitglieder verpflichten sich s. Anlage 2 in ihren Anstrengungen zum Klimaschutz über die Ziele der EU zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes hinauszugehen. Bis 2020 wollen sie durch Investitionen in effiziente Energieverwertung und regenerative Energien ihre CO2-Emissionen um mehr als 20 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren. Berlin will seine Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 sogar um mehr als 40 Prozent verringern. Die Stadt ist damit für eine Mitgliedschaft im EU-Bürgermeisterkonvent prädestiniert.
Der Konvent ist die erste Initiative dieser Art seitens der EU-Kommission, die das Netzwerk strategisch und finanziell unterstützt. Er verfügt mittlerweile über ein eingerichtetes und von der EU finanziertes Sekretariat, welches die Städte bezüglich sämtlicher im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft entstehender Berichtspflichten berät.
Hierzu erhält jede Stadt einen festen Ansprechpartner. Zudem ist es Aufgabe des Sekretariats, den Konvent und seine Mitglieder in den Medien zu platzieren. Seit seiner Gründung sind über 300 Artikel über das Netzwerk erschienen.
Mit ELENA (European Local Energy Assistance) verfügt der Konvent zudem über eine Agentur, welche die Städte bei ihren Bemühungen um europäische Fördergelder für innovative Energieprojekte unterstützt.
Die Mitglieder verpflichten sich insbesondere zu folgenden Maßnahmen:
1. ein Inventar der Ausgangsemissionen als Grundlage für den Aktionsplan für nachhaltige Energie aufzustellen;
2. innerhalb eines Jahres nach dem offiziellen Beitritt zum Konvent einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen;
3. ggf. städtische Strukturen anzupassen und in diesem Sinne auch genügend personelle Ressourcen vorzusehen, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen;
4. mindestens jedes zweite Jahr nach Vorlage des Aktionsplans einen Umsetzungsbericht zur Gewährleistung von Bewertung, Überwachung und Überprüfung vorzulegen;
5. Energie-Tage oder Städte-Konvent-Tage zur Einbeziehung der Bevölkerung durchzuführen;
6. an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister/innen für nachhaltige Energie für Europa teilzunehmen und aktiv mitzuwirken.
Die mit einer Mitgliedschaft einhergehenden Berichtspflichten sind umfangreich. Zur Erfüllung der in den Punkten 1 6 genannten Maßnahmen hat das Land Berlin seit 2007 zahlreiche Aktivitäten umgesetzt bzw. eingeleitet. Insbesondere das klimaschutzpolitische Arbeitsprogramm (Aktionsplan von Berlin) vom Juli 2008, das Landesenergieprogramm sowie das Landesenergiekonzept und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen bilden dafür eine gute Grundlage. Darüber hinaus ist geplant ein Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, welches Instrumente zur Reduzierung der in Berlin verursachten Treibhausgasemissionen enthält. Dieses ist erstmalig innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Energieeffizienz und des Ausbaus Erneuerbarer Energien durch den Senat von Berlin vorzulegen. Zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für Berlin soll der Senat von Berlin alle fünf Jahre ein Landesklimaschutzprogramm aufstellen. Schließlich besteht mit der durch das Landesamt für Statistik regelmäßig erarbeiteten CO2-Bilanzierung ein Datensatz, der Aufschluss über die Wirksamkeit der im Land Berlin getroffenen Klimaschutzmaßnahmen gibt. Die genannten Instrumente erfüllen die Anforderungen, die unter den Punkten 1, 2 und 4 aufgeführt sind. Da ohnehin auf diesem Wege dem Senat regelmäßig über die Fortschritte im Klimaschutz zu berichten ist, können diese Daten auch für die Berichterstattung gegenüber dem Konvent verwendet werden.
Die Umsetzung der Anforderungen in Punkt 3 sollen federführend durch die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Klimaschutz und der für Europa zuständigen Serviceeinheit bei der für Klima- und Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung erfolgen. Mit dem geplanten Stadtentwicklungsplan Klima, dessen Erarbeitung federführend der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung obliegt, werden für die Gesamtstadt Leitlinien, Zielsetzungen und Handlungsvorschläge für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erarbeitet werden, mit denen mittel- und langfristig auf die Auswirkungen eines veränderten Stadtklimas reagiert werden kann. Die Erledigung der unter Punkt 3 aufgeführten Anforderungen erfolgt mit den vorhandenen Personalressourcen.
In Berlin werden seit 2008 jährlich Energietage organisiert (Punkt 5). Die für den Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltungen sollen an den Jahreskonferenzen des Konvents teilnehmen (Punkt 6).