Abfallwirtschaftskonzept

Abfallwirtschaftskonzept Berlin:

Angaben über Art, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle

Begriffsbestimmungen Abfälle werden nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) /32/ eingestuft.

Demnach werden die relevantesten Abfallarten wie folgt definiert:

Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind insbesondere die Abfallarten Hausmüll, Geschäftsmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Straßenkehricht und Sperrmüll.

Hausmüll Hausmüll stammt hauptsächlich aus privaten Haushalten und wird von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt.

Nach der AVV sind diese Abfälle gemischte Siedlungsabfälle.

Geschäftsmüll:

Der Begriff Geschäftsmüll wurde zusätzlich eingeführt, um eine bessere Differenzierung des Anteils der gewerblichen Abfälle im Hausmüll zu erreichen.

Geschäftsmüll fällt in Gewerbebetrieben an und wird gemeinsam mit Hausmüll von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt. Er fällt vorwiegend in Dienstleistungsbetrieben, Geschäften und Kleingewerbebetrieben an.

Nach der AVV sind diese Abfälle gemischte Siedlungsabfälle.

Sperrmüll:

Beim Sperrmüll handelt es sich um feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Nach der AVV ist dieser Abfall Sperrmüll.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle fallen in Gewerbebetrieben, auch Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und der Industrie an.

Sie werden von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger getrennt vom Hausmüll abgefahren, von den Abfallerzeugern selbst oder von beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen an der Beseitigungsanlage angeliefert und gemeinsam mit dem Hausmüll beseitigt.

Nach der AVV sind diese Abfälle gemischte Siedlungsabfälle.

Straßenkehricht:

Bei Straßenkehricht handelt es sich um Abfälle aus der Straßenreinigung wie z. B. Straßen- und Reifenabrieb, Laub sowie Streumittel des Winterdienstes.

Nach der AVV wird diese Abfallart ebenfalls als Straßenkehricht bezeichnet.

Sonstige Abfälle:

Auch sonstige mengenrelevante Siedlungsabfälle (z.B. Sortierreste, produktionsspezifische Abfälle) werden im Rahmen der Abfallmengenentwicklung berücksichtigt.

Bauabfälle Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen, insbesondere: Bodenaushub Bodenaushub ist nicht kontaminiertes, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial.

Nach der AVV sind diese Abfälle Boden und Steine.

Bauschutt:

Dazu zählen mineralische Stoffe mit einem Störstoffanteil von weniger als 5 Volumenprozent.

Nach der AVV wird diese Abfallart als Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik bzw. Gemisch aus den genannten Abfallfraktionen bezeichnet.

Baustellenabfälle Gemisch aus nichtmineralischen und mineralischen Stoffen.

Nach der AVV ist darunter die Abfallart gemischte Bau- und Abbruchabfälle zu verstehen.

Straßenaufbruch Mineralische Stoffe, die hydraulisch mit Bitumen gebunden oder ungebunden sind.

Nach der AVV sind diese Abfälle Beton und Bitumengemische.

Schlamm aus Gewässerreinigung:

Bei Aushubarbeiten von Gewässern anfallende Schlämme.

Nach der AVV wird diese Abfallart als Baggergut bezeichnet.

Bau- und Abbruchholz:

Bei Abbruch, Um- und Neubau anfallende Holzabfälle.

Nach der AVV sind diese Abfälle Holz.

Sonstige Bauabfälle Darunter werden die Abfallarten Dämmmaterial und Bitumengemische (Dachpappe) zusammengefasst.