Abfallwirtschaftskonzept

Abfallwirtschaftskonzept insbesondere aus Ressourcenschutz- und aus Klimaschutzgründen keine weitere Deponierung von Siedlungsabfällen erfolgen wird. Die Bundesregierung verfolgt das abfallwirtschaftliche Ziel des Ausstieges aus der Deponierung erst zum Jahr 2020 /31/.

Die aus dem Abwasser des Landes Berlin erzeugten Klärschlämme können nicht vermieden und aufgrund ihres Schadstoffgehaltes auch zukünftig nicht landwirtschaftlich verwertet werden.

Bei der Klärschlammverbrennung im Klärwerk Ruhleben handelt es sich entsprechend der Rechtssprechung der Europäischen Union (EuGH Urteile C ­ 228/00 und C ­ 458/00 vom 13. Februar 2003) /76/ trotz Energie- und Wärmeenergienutzung um einen Beseitigungsvorgang.

Perspektivisch kann ein Phosphatrecycling aus Klärschlamm zur Rückführung von Nährsubstanzen auf landwirtschaftliche Flächen und Schließung von Stoffkreisläufen sowie zur Reduzierung des Klärschlammmengenaufkommens bei der Beseitigung beitragen.

Abfallwirtschaftskonzept Berlin ­ Teil 1124

Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Behandlung nicht verwertbarer Abfälle zur Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit

Siedlungsabfälle

Im Abfallwirtschaftskonzept 2005 wurde die Planung und die Errichtung der erforderlichen Abfallbehandlungsanlagen ausführlich beschrieben.

Seit dem 01.06.2005 werden die anfallenden Siedlungsabfallmengen zur Beseitigung neben dem bestehenden MHKW Ruhleben durch eine gemischtwirtschaftliche PPP-Gesellschaft (MPS-Betriebsführungsgesellschaft), bestehend aus BSR und ALBA Baudienstleistung und Recycling GmbH & Co. KG (inzwischen in Rechtsnachfolge die ALBA 2 Energy GmbH), entsorgt. Die durch diese Gesellschaft zu entsorgende Abfallmenge in Höhe von rund 233.000 Mg/a wird in zwei neu durch den privaten Partner errichteten Anlagen (MPS Pankow und MPS Reinickendorf) mechanisch-physikalisch stabilisiert und verwertet. Die BSR ist zu 100% Eigentümer der MPS-Pankow. Hinsichtlich der MPSReinickendorf beträgt der Eigentumsanteil der BSR 43,75%.

Darüber hinaus werden Siedlungsabfallmengen von rund 100.000 Mg/a im Rahmen der Dienstleistungsverträge mittels einer mechanischen Abfallbehandlung (Los 1 mit Otto-Rüdiger Schulze Holz und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG) und von rund 133.000 Mg/a einer mechanisch-biologischen Anlage (Los 2 mit Entsorgungsgemeinschaft Berlin-Brandenburg) extern entsorgt.

Der Vertrag mit Otto-Rüdiger Schulze (Los 1) läuft bis zum 31.12.2015. Er kann jährlich mit einer Frist von zwei Jahren, erstmals jedoch zum 31.12.2010 gekündigt werden. Der Vertrag mit der Bietergemeinschaft MEAB / ALBA (Los 2) endet grundsätzlich am 31.12.2011. Der BSR steht jedoch das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2015 zu.

Die folgende Tabelle stellt die vorgenommene Behandlung der anfallenden Berliner Siedlungsabfälle zur Beseitigung in den genannten Abfallentsorgungsanlagen im Jahr 2008 dar.000 Mg/a Siedlungsabfall und 30.000 Mg/a Ersatzbrennstoff direkt in den Pufferbehälter