Endlich den Ärztemangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) stoppen!

Der Senat wird aufgefordert, umgehend den Ärztemangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu stoppen. Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Angleichung der tariflichen Bezahlung für ÖGD - Ärztinnen und - Ärzte an die Krankenhausarztvergütung nach Tarifvertrag Ärzte (TV-Ärzte) in den landeseignen Krankenhäusern.

2. Einrichtung einer eigenen Laufbahngruppe mit Angleichung der Beamtenbesoldung an das Niveau der Krankenhausarztvergütung nach TV­Ärzte in den landeseignen Krankenhäusern.

3. Anhebung der Anzahl der Beförderungsämter für beamtete Ärztinnen und Ärzte (Festlegung durch Stellenobergrenzen).

4. Angemessene Besoldung der Spitzenämter - Amtsärztinnen und Amtsärzte mit Ergebnisverantwortung gemäß § 5 Berliner Verwaltungsreform-Grundsätzegesetz (VGG) sowie nach dem Infektionsschutzgesetz, dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Berlin und der Trinkwasserverordnung zumindest jedoch Einführung der Zulage zu A 16, wie aktuell für die Leiterinnen und Leiter der Finanzämter bzw. Justizämter vorgesehen.

Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung erstmals bis zum 30. Oktober 2010 Bericht zu erstatten.

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Berlin ist durch den dauerhaften und zudem noch weiter ansteigenden Ärztemangel akut gefährdet. Insbesondere können Facharztstellen für die Fachgebiete Kinder- und Jugendheilkunde, Psychiatrie, Tuberkulose und Radiologie nicht mehr besetzt werden. Dafür sind in erster Linie Vergütungsprobleme ursächlich, die der Senat selbst verschuldet hat. In seiner Lesart liest sich das in der Antwort der Kleinen Anfrage 16/14 482 so: „Es ist problematisch, geeignetes Personal zu finden, weil niedergelassene Kinderärzte/innen und solche in Krankenhäusern besser verdienen als im öffentlichen Dienst."

Wenn also der Senat weiter bei seiner Politik der finanziellen Benachteiligung von Ärztinnen und Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst bleibt, wird sich die verhängnisvolle Entwicklung des Ärztemangels weiter fortsetzen. Dazu kommt der Abgang aus Altergründen sowie die Umorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in andere Bereiche der medizinischen Versorgung wiederum aus finanziellen Gründen. Diese Entwicklung muss gestoppt werden, denn schon jetzt gibt es in vielen Bereichen nur eine lückenhafte Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz. So können beispielsweise Einschulungsuntersuchungen nicht mehr rechtzeitig vor Schulbeginn durchgeführt bzw. die vorgeschrieben Schulentlassungsuntersuchungen realisiert werden. Und von der Erfüllung präventiver und sozialkompensatorischer Ziele des Gesundheitsdienstgesetzes kann überhaupt nicht mehr die Rede sein.

Da die Bezirke nicht die Möglichkeit haben, die entstandenen Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen, geschweige denn aktiv in die Vergütungsproblematik einzugreifen, die ursächlich für diese Entwicklung ist, ist der Senat gefordert. Er muss endlich seine Politik in diesen Fragen ändern und im Sinne des Antrags tätig werden, damit der Anreiz für Ärztinnen und Ärzte gegeben ist, sich wieder auf eine Stelle im ÖGD zu bewerben.