Sozialhilfe

Betreffend T 85 wird mitgeteilt, dass zurzeit eine „AG Einführung eines einheitlichen Fachverfahrens für die Musikschulen Berlins" an der Erstellung eines Lastenheftes zum Erwerb einer geeigneten Musikschulverwaltungssoftware arbeitet. Diese soll auch eine Schnittstelle zu einer Mahnsoftware enthalten.

Mit Beginn der folgenden Legislaturperiode erfolgt eine Neuorganisation der Ämter Musikschule, VHS, Kultur und Stadtbibliothek mit entsprechender zentraler Bearbeitung von Mahnvorgängen. Das geforderte Forderungsmanagement für Musikschulen ist mit der Vereinheitlichung des Forderungsmanagements in der gesamten Bezirksverwaltung Neukölln durch verbindliche Regelung eines Leitfadens des FB Fin erfüllt. Mit Schreiben des Rechnungshofs vom 14.06.10 hat dieser die Textziffern 71 bis 80 und 81 als vorläufig erledigt erklärt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass dem Land Berlin ein Schaden von mindestens 149 000 entstanden ist, weil Entgeltermäßigungen unter Missachtung der geltenden Vorschriften gewährt, Mahnvorgänge nicht regelmäßig und nicht fachgerecht bearbeitet sowie die Führungs- und Leitungsaufgaben unzureichend wahrgenommen worden sind.

Der Rechnungshof erwartet, dass die Bezirksämter

· bei der Bewilligung von Entgeltermäßigungen die geltenden Vorschriften beachten,

· die Bearbeitungsrückstände im Mahnwesen abbauen und die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine kontinuierliche Verfolgung der offenen Forderungen schaffen sowie

· das Forderungsmanagement effektiv und effizient gestalten. zu T 70 bis 86: Die beanstandete Entgeltermäßigung an der Musikschule SteglitzZehlendorf beruhte auf der Ansicht des Bezirksamtes, dass die Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV-MSE) eine Regelungslücke enthalten, die zu schließen sei. Die beanstandete Praxis wurde aufgegeben.

Die Entgeltermäßigung für Menschen mit Behinderungen werden nunmehr nach den Vorgaben des Rechnungshofs und der AV-MSE bearbeitet.

Bei nochmaliger nachträglicher Prüfung der beanstandeten Bearbeitung, dass Kindern des Elisabeth-Weiske-Heimes das Entgelt ermäßigt wurde, haben wir festgestellt, dass diese Kinder von der Sozialhilfe leben, so dass ohnehin ein Anspruch auf Entgeltermäßigung bestand. Ein Schaden für das Land Berlin ist somit nicht entstanden.

Anträge auf Entgeltermäßigung von Behinderten werden inzwischen genau nach den Vorgaben des Rechnungshofs bearbeitet.

In der Angelegenheit der Musikschule Tempelhof-Schöneberg sind in der zuständigen Fachabteilung Vorermittlungen nach den Ausführungsvorschriften über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen des Landes Berlin gegen Dienstkräfte aus Dienstpflichtverletzungen (Haftungsrichtlinien) durchgeführt. Da es sich bei den beteiligten Dienstkräften um Angestellte handelt, wurde zur Hemmung der Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und damit zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Landes Berlin der sich abzeichnende Schaden vorsorglich geltend gemacht. Der Rechnungshof wurde mit Schreiben vom 02.12.09 entsprechend informiert.

Das BA Tempelhof-Schöneberg hat zwischenzeitlich sicher gestellt, dass die Bewilligungspraxis den geltenden Vorschriften entspricht. Bearbeitungsrückstände hat der Rechnungshof in der Leo Kestenberg Musikschule nicht moniert. Das Forderungsmanagement war darum nicht korrekturbedürftig. Mittlerweile wurde auf Anregung des Rechnungshofes die Einführung eines landesweit einheitlichen zentralen Forderungsmanagements geprüft. Die Musikschule befürchtet, dass gegenüber der gegenwärtigen Praxis ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich würde, ohne dass damit ein Effektivitätsgewinn verbunden wäre. Anders könnte sich die Situation mit der geplanten Einführung eines einheitlichen IT-Fachverfahrens darstellen, die neue Möglichkeiten eröffnet.

Das BA Spandau hat in der Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Prüfungsmitteilung inhaltlich ausführlich Stellung genommen und die vorrangige Bearbeitung der beanstandeten Fälle bestätigt. Zwischenzeitlich sind die Rückstände aufgearbeitet und eingefordert worden und bis auf wenige problematische Fällen auf dem laufenden Stand.

Ursache der Bearbeitungsrückstände waren Personalengpässe, Personalwechsel sowie eine unzureichende EDV-Unterstützung. Die Besetzung vakanter Stellen ist nach dem Stellenpoolgesetz und den jährlichen Haushaltswirtschaftsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen nur mit Personalüberhangkräften möglich, von denen jedoch kaum entsprechend geeignete Überhangkräfte zur Verfügung stehen.

Durch die vollzogene Zusammenführung der Verwaltungen der Musikschule und Volkshochschule im Jahr 2009, den Einsatz einer gemeinsamen Geschäftsführung und einer Zusammenführung des Mahnwesens der Musikschule und der Bibliothek werden Synergieeffekte erwartet, die effiziente Arbeitsergebnisse erwarten lassen.

Bezüglich der Entgeltermäßigungen sind alle laufenden Ermäßigungsfälle überprüft und ggf. durch Erlass neuer Bescheide korrigiert worden und ebenfalls auf dem aktuellen Stand. Das Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen und die rechtzeitige Folgeantragstellung wird durch zeitnahe Wiedervorlage überwacht.

Die derzeit noch verwendete nicht ausgereifte Software ist ein bezirksübergreifendes Problem, an dem intensiv gearbeitet wird. Derzeit wird mit großer Hoffnung einer neuen Softwarelösung im Frühjahr 2011 entgegengesehen.

Stellungnahme des BA zu T 80 ff Treptow-Köpenick:

Es wurde ein Haftungsprüfungsverfahren auf Grundlage der Haftungsrichtlinien eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist.

Das Mahnwesen als wichtiges finanzrelevantes Aufgabenfeld wird im aktuell eingesetzten IT-Fachverfahren der Berliner Musikschule nicht abgebildet. Für Ende des Jahres 2011 ist die Einführung eines neuen IT-Fachverfahrens für die Berliner Musikschulen geplant (Projektleitung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung), welches auch die IT-gestützte Bearbeitung für das Mahnwesen ermöglichen wird. Die Kosten für diese Neuentwicklung belaufen sich pro Bezirk auf 60.000 (10.000 in 2010 und 50.000 in 2011).

Zur Erhöhung der Arbeitseffizienz (Vereinfachung der Arbeitsvorgänge, Konzentration der Verwaltungskapazitäten) wurde die Musikschulverwaltung zum Februar 2009 in der Hauptgeschäftsstelle zentralisiert. In der Musikschulzweigstelle Friedrichshagener Straße ist die Musikschulverwaltung damit nur noch an einem Tag der Woche präsent. Erforderlichenfalls entfällt, um drohende Verjährung von Forderungen zu hemmen, temporär auch diese Präsenz in der Zweigstelle (z. B. so geschehen im Oktober und November 2009). Die Aufgabengebiete in der Musikschulverwaltung wurden überprüft und angepasst. Die Arbeitsabläufe im Sachgebiet Mahnwesen wurden einer Prozessoptimierung unterzogen, untersetzt durch eine Arbeitsanweisung der Beauftragten für den Haushalt. Seit 01.01.09 stehen zusätzliche 0,2

Stellenanteile im Aufgabengebiet Schülersachbearbeiter/in zur Verfügung, die im wesentlichen für das Sachgebiet Mahnwesen genutzt werden.

Die Außenstände gesamt der Musikschule belaufen sich derzeit auf gesamt 18.560. Alle offenen Forderungen aus dem Jahr 2006 (Verjährungstermin 31.12.09) wurden entweder fristgerecht vollständig durch die Musikschule bearbeitet oder fristgerecht zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an das Rechtsamt übergeben. Alle offenen Forderungen aus dem Jahre 2007 (Verjährungstermin 31.12.10) in Höhe von gesamt 1.448 wurden zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an das Rechtsamt übergeben. Die Beitreibung aller offener Forderungen ab 2008 (Verjährungstermin 31.12.11 und später) befinden sich in Bearbeitung.

3. Fehlerhafte Bewertungen der Arbeitsgebiete für Schulhausmeister

Die Bewertungen der Arbeitsgebiete für Schulhausmeister durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bezirksämter sind oftmals fehlerhaft.

Dadurch können für Berlin finanzielle Nachteile von bis zu 400 000 jährlich entstehen.

Der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Bewertung von Arbeitsgebieten schwerpunktmäßig geprüft. Dabei standen vorwiegend die höheren Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O im Vordergrund, weil die maßgeblichen Tätigkeitsmerkmale mit ihren speziellen Heraushebungen und unbestimmten Rechtsbegriffen für die Verwaltung schwer zu handhaben und häufig Ausgangspunkt für Fehlentscheidungen sind. Über wesentliche Mängel hat der Rechnungshof dem Abgeordnetenhaus zuletzt am Beispiel von drei Bezirksämtern berichtet (vgl. Jahresbericht 2006 T 104 bis 111).

Mit seiner weiteren Prüfung wollte der Rechnungshof nunmehr feststellen, ob die Bewertungen nach Tätigkeitsmerkmalen, die für die Verwaltung vergleichsweise einfach handhabbar sind, ordnungsgemäß und sachgerecht durchgeführt werden. Hierfür hat er die Tätigkeitsmerkmale der Schulhausmeister herangezogen, die bereits im Jahr 1969 in die Vergütungsordnung der Angestellten eingefügt worden und seither mit Ausnahme des Bewährungsaufstiegs unverändert geblieben sind. Danach sind Eingruppierungen in die Vergütungsgruppen X bis einschließlich VI b BAT/BAT-O möglich.

Die Zuordnung zu den Vergütungsgruppen richtet sich überwiegend nach dem Schultyp (z. B. allgemeinbildende Schule, heilpädagogische Tagesschule, Internatsschule) und der Anzahl der zu betreuenden Unterrichtsräume. Für diese Kriterien hatten sich die Tarifvertragsparteien seinerzeit entschieden, weil aus ihrer Sicht die Zahl der Unterrichtsräume einen objektiven Maßstab für die Größe der jeweiligen Bildungseinrichtung und ihre Schülerfrequenzen geben, und festgelegt, dass bei der Bewertung nur Klassen-, Fach-, Gymnastik-, Therapie- oder Testräume sowie Turnhallen, Lehrschwimmbecken und die Aula zu berücksichtigen sind. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung hat in Arbeitshilfen ausführlich konkretisiert, welche Räume Unterrichtsräume im Sinne der Tätigkeitsmerkmale sind und welche nicht dazugehören.

Anlage 1 a zum BAT/BAT-O, Teil II Abschnitt O Unterabschnitt I