Tourismus

Seit Stiftungsgründung wurden somit wesentliche Entscheidungen zu Synergieeffekten getroffen und umgesetzt, die Stiftung Oper in Berlin ist handlungsfähig.

Wirtschaftsführung der Stiftung Oper in Berlin

Die Stiftung Oper in Berlin ist als landesunmittelbare rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts mit Wirkung vom 1. Januar 2004 errichtet worden. Mit der Stiftungsgründung wurde als Zielsetzung eine enge organisatorische Verbindung der Betriebe innerhalb der Stiftung, die Vertretung der Belange Berlins und die Wahrnehmung wesentlicher Controlling- und Steuerungsfunktionen durch das Stiftungsdach verbunden (vgl. Drs 15/2149). Die Stiftung gliedert sich in die wirtschaftlich und künstlerisch eigenständigen Betriebe der Staatsoper Unter den Linden, der Deutschen Oper Berlin, der Komischen Oper Berlin und des Balletts sowie - für nicht künstlerische Aufgaben - den Bühnenservice-Betrieb und das Stiftungsdach. Für die einzelnen Betriebe und das Stiftungsdach werden jährlich verbindliche Wirtschaftspläne als Grundlage für die Wirtschaftsführung aufgestellt. Die Staatsaufsicht über die Stiftung führt die zuständige Senatsverwaltung (§ 28 Abs. 1 und 4 AZG), derzeit der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten. Das für Kultur zuständige Mitglied des Senats hat den Vorsitz im Stiftungsrat inne (§ 7 Abs. 2 Stiftungsgesetz). Die Stiftung erhält aus Landesmitteln einen jährlichen Zuschuss (im Jahr 2008 über 119 Mio. für konsumtive Zwecke). 100 Die Stiftung bucht nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung und hat demgemäß einen Jahresabschluss einschließlich eines Lageberichts in entsprechender Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB aufzustellen. Entsprechend der Satzung ist in den ersten drei Monaten des Wirtschaftsjahres für das vergangene Wirtschaftsjahr der Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) aufzustellen und unverzüglich dem Stiftungsrat vorzulegen. Nach dem bisherigen Zuschussvertrag hatte die Stiftung bis spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Land Berlin den geprüften Jahresabschluss über das vorangegangene Jahr einzureichen.

Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Jahresbericht 2007 (T 120 bis 124) über Verzögerungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stiftung berichtet. Obwohl der Senat in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht 2007 (vgl. Drs 16/0852) die Einhaltung der Regelungen zugesichert hatte, sind die zeitlichen Vorgaben für die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2008 wiederum nicht eingehalten worden. Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatskanzlei sicherstellt, dass die Stiftung ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Aufstellung prüfbarer Jahresabschlüsse nachkommt. zu T 100: Der Jahresabschluss 2008 wurde zwar termingerecht aufgestellt, jedoch bedurften Sondertatbestände noch einer abschließenden Klärung, so dass sich die endgültige Fertigstellung des Jahresabschlusses verzögert hatte. Der Jahresabschluss 2009 wird fristgerecht vorgelegt und wurde in der Sitzung des Stiftungsrates Anfang Juli behandelt.

Die Jahresabschlüsse der Stiftung Oper in Berlin werden künftig seitens der Stiftung satzungsgemäß rechtzeitig vorgelegt.

Der Stiftungsvorstand ist als primäres Entscheidungs- und Exekutivorgan der Stiftung ermächtigt, die Wirtschaftsführung der Betriebe zu beaufsichtigen und Entscheidungen zu treffen über die tatsächlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Tätigkeit der künstlerischen Betriebe, zur Organisation einer zusätzlichen gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit und eines Marketings sowie zum Hinwirken auf die Nutzung von Synergiepotenzialen bei den Betrieben (vgl. § 9 Abs. 2 Stiftungssatzung). Auch der Zuschussvertrag legte fest, dass der Generaldirektor mit allen künstlerischen Betrieben der Stiftung jährlich Leistungsvereinbarungen abzuschließen hat, in denen auf der Basis der in den Wirtschaftsplänen ausgewiesenen Teilzuschüsse u. a. Art und Umfang der umzusetzenden Struktur- und begleitenden Controllingmaßnahmen darzustellen sind (§ 3 Abs. 3 Stiftungssatzung).

Der Rechnungshof hat die Wirtschaftsführung der Stiftung geprüft und festgestellt, dass auch mehr als fünf Jahre nach Stiftungsgründung noch keine Entscheidungen zu übergeordneten organisatorischen Regelungen, wie z. B. zur Einrichtung eines einheitlichen, stiftungsübergreifenden Finanz- und Personalcontrollings, zum stiftungsübergreifenden Marketing sowie zur Einführung einer einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung, getroffen worden sind. Dies wiegt umso schwerer, als der Senat in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht 2007 zumindest die Einführung einer einheitlichen stiftungsinternen Kostenrechnung bis zum Jahr 2008 zugesagt hatte. zu T 101: Wie in der grundsätzlichen Anmerkung dargestellt, wurden mit Gründung des Bühnenservices und der Zentralbereiche Rechnungswesen und Personalservice neue effizientere betriebliche Strukturen geschaffen. Damit verbunden waren naturgemäß langwierige Anpassungsprozesse, denn die betroffenen Bereiche wurden aus unterschiedlichen und gewachsenen Strukturen der einzelnen Betriebe herausgelöst und zu einer neuen organisatorischen Einheit zusammengeführt.

Weitere übergeordnete organisatorische Regelungen, deren Umsetzung angemahnt wird, sind bereits eingeleitet:

· Stiftungsübergreifendes Marketing und Öffentlichkeitsarbeit:

Bisher gibt es stiftungsübergreifend bereits eine Reihe von Marketingaktivitäten, die den besonderen und weltweit einzigartigen Opernstandort Berlin herausstellen.

Neben der Publikumsforschung werden Anzeigen in überregionalen Medien geschaltet, ein gemeinsames Opernplakat (Opernhauptstadt Berlin), die so genannte Z-Card (alle Opernvorstellungen auf einen Blick) und diverse Werbemittel unter dem Werbeslogan „Wo gibts das sonst" entwickelt.

Darüber hinaus besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Berlin Tourismus Marketing GmbH. Es handelt sich hier um die Präsentation der Kampagne „Wo gibts das sonst?" in zahlreichen Medien der Berlin Tourismus Marketing GmbH.

Eine Weiterentwicklung des Marketingkonzepts für die Vermarktung des Opernstandortes Berlin ist geplant. Hierbei soll insbesondere der überregionale und internationale Aspekt der bisherigen Konzeption weiterentwickelt werden.

· Einführung einer einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung: Stiftungsweit wird bereits in einem verbindlichen Kontenrahmen gebucht. Das zentrale Finanz- und Rechnungswesen besitzt die Kontenhoheit, ein neu erstelltes Kontierungshandbuch wird eine einheitliche Kontierung gewährleisten. Des Weiteren existiert ein für alle Betriebe der Stiftung geltender Erfolgsbericht, der direkt aus der Buchhaltungssoftware generiert werden kann. Die zentrale Verwaltung aller Kostenstellen (KST) und Kostenträger (KTR) wird im zentralen Controlling in der Generaldirektion wahrgenommen.

Beim Personalcontrolling ist zu unterscheiden zwischen dem künstlerischen und dem nichtkünstlerischen Personal. Die Personalkosten für das künstlerische Personal, insbesondere der variablen Gästehonorare, können nur in den Betrieben selbst gesteuert werden. Dementsprechend ist dort auch das Controlling angesiedelt.

Für das nichtkünstlerische Personal sind zahlreiche Steuerungsinstrumente vorhanden; so sind z. B. mit der LOGA-Software diverse zentrale Auswertungen inkl. Statistik der Ist-Beschäftigten möglich. Die Stiftung Oper in Berlin wird jedoch die Feststellungen des Rechnungshofes nochmals zum Anlass nehmen, die Instrumente des Personalcontrollings einer genaueren Analyse zu unterziehen und gegebenenfalls zu ergänzen.

· Leistungsvereinbarungen/Leistungsverträge:

Für den Zeitraum 2005 - 2009 (Laufzeit des Zuschussvertrags) wurden Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Theaterleitungen geschlossen.

Die Stiftung beabsichtigt, ab 2010 statt der Leistungsvereinbarungen Unternehmenskonzepte zu entwickeln. Ausgehend von einer Umfeldanalyse sollen Unternehmensstrategien und -ziele sowie die operative Unternehmensführung sowie Budget und Controlling definiert werden.

Der Rechnungshof hat außerdem beanstandet, dass über die Zentralisierung des Rechnungswesens und des Personalservices hinaus weitere Synergiepotenziale durch die Stiftung bislang nicht erschlossen worden sind. Hierzu zählen vor allem eine Vereinheitlichung des Kartenvertriebs (vgl. T 117) sowie eine einheitliche Vergabe von Lieferungen und Leistungen, z. B. für Reinigung, Bewachung und Abenddienste (vgl. auch T 111). Der Rechnungshof sieht mit Blick auf die Zielsetzung der Stiftung (vgl. T 99) und die bisherigen Versäumnisse dringenden Handlungsbedarf.

Der Rechnungshof hat die Erwartung geäußert, dass die Stiftungskonzeption - auch bei wirtschaftlicher und künstlerischer Eigenständigkeit der Betriebe - durch eine strikte Anwendung der vorhandenen Regelungen besser umgesetzt wird sowie weitere wesentliche Synergieeffekte und Kostensenkungen erreicht werden. zu T 102: Die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten unterstützt die Forderung nach einer Vereinheitlichung des Kartenvertriebs innerhalb der Stiftung. Seitens der künstlerischen Betriebe der Stiftung wird eine Neuausrichtung - vor allem vor dem Hintergrund hoher Investitionskosten - kritisch gesehen. Der finanzielle Aufwand in diesem Bereich ist bei der Deutschen Oper, der Staatsoper und dem Staatsballett derzeit gering.

Die Vereinheitlichung des Ticketverkaufs darf jedoch nicht Selbstzweck sein, sondern sollte zu einer Service-Verbesserung führen und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Betriebe abgestimmt sein.

Des Weiteren ist es in diesem sensiblen Bereich zwingend erforderlich, eine Software auszuwählen, die ihre Marktfähigkeit bereits bewiesen hat. Der Markt für moderne vertriebsorientierte Ticket-Software ist allerdings sehr begrenzt. Die Stiftung wird den Markt sondieren, um ggf. über eine Ausschreibung zu entscheiden.

Hinsichtlich der stiftungsübergreifenden Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Reinigung, Bewachung u.ä.) wird die Generaldirektion die Hinweise des Rechnungshofes aufgreifen und Überlegungen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit anstellen, die vom Stiftungsvorstand beraten werden sollen.

Mit Errichtung der Stiftung zum 1. Januar 2004 wurde der Generaldirektor zugleich auch Personalstelle und Personalwirtschaftsstelle (§ 8 Abs. 2 Stiftungsgesetz). Der Rechnungshof hat die Bewertungen der Arbeitsgebiete der Angestellten geprüft und festgestellt, dass nicht für alle Beschäftigten im Stiftungsdach ausreichende Bewertungsunterlagen vorlagen, aus denen zu erkennen war, welche Aufgaben im Einzelnen zu leisten sind oder welcher zeitliche Anteil auf die einzelnen Arbeitsvorgänge entfällt. Es ist daher nicht feststellbar, ob die vorgenommenen Bewertungen tarifgemäß sind. zu T 103: Die noch fehlenden Bewertungsunterlagen wurden zwischenzeitlich vom Stiftungsdach erstellt und nachgereicht.

Der Rechnungshof hat im Rahmen seiner Prüfung zudem die Wirtschaftsführung der Deutschen Oper Berlin untersucht und dabei festgestellt, dass auch hier für die Tätigkeit der Angestellten und Arbeiter ausreichende Bewertungsunterlagen fehlen. So ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, ob die Bewertungen tarifgemäß sind. Darüber hinaus war zu beanstanden, dass die Deutsche Oper Berlin mehrere Arbeiter zu Vorarbeitern bestellt hat, ohne die tariflichen Voraussetzungen umfänglich zu beachten.