Im Jahr 2007 wurde ein Beratungsunternehmen für 35 600 zzgl

Die strategische IT-Neuausrichtung zieht einen Maßnahmenkatalog nach sich, den alle Betriebe der Stiftung sukzessive umsetzen müssen. Dazu gehört auch die Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes. Die Stelle der Leitung für das neue zentrale Rechenzentrum ist bereits ausgeschrieben. Die Konzepterstellung erfolgt von dort.

Im Jahr 2007 wurde ein Beratungsunternehmen für 35 600 zzgl. MwSt. beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Die im September 2008 vorgelegte Expertise kommt insbesondere zu dem Ergebnis, dass sämtliche IT-Strukturen stark verbesserungswürdig sind und mit einer zentralen IT-Stelle eine jährliche Einsparung von mehr als 100 000 erzielt werden kann. Eine Auswertung oder gar Umsetzung durch den Stiftungsvorstand ist bisher nicht erfolgt. Der Rechnungshof hat diese Untätigkeit auch vor dem Hintergrund des mit dem Gutachten verbundenen Aufwandes beanstandet und die Stiftung aufgefordert, das Versäumte nachzuholen. zu T 116: Das vorliegende Gutachten war und ist Bestandteil von Diskussionen und Aktivitäten im Bereich einer zu vereinheitlichen IT-Landschaft. Es war u. a. Basis für die Erstellung der IT-Strategie. In Vorbereitung des Umzuges an den Franz-MehringPlatz wurde die IT des Stiftungsdachs und des Bühnenservices zu einer zentralen Einheit zusammengefasst. Als nächster Schritt ist geplant, die IT des Staatsballetts und danach sukzessive die IT der anderen Betriebe - in die Serverumgebung der neuen Einheit zu integrieren.

Für den Verkauf von Eintrittskarten setzen die Opernhäuser verschiedene Ticketvertriebssysteme ein, obwohl der Einsatz eines einheitlichen IT-Systems beim Kartenvertrieb wegen der identischen Aufgabe durchaus möglich und technisch realisierbar wäre. Eine Zusammenarbeit der Stiftungsbetriebe wurde zwar mehrfach innerhalb der Stiftung erörtert, jedoch ohne Ergebnis. Der Rechnungshof hat die fehlende Zusammenarbeit als unwirtschaftlich beanstandet und die Erwartung geäußert, dass der Stiftungsvorstand eine möglichst hohe Effizienz durch eine gemeinsame Nutzung eines Ticketvertriebssystems anstrebt. zu T 117: Auf die Stellungnahme zu T 102 wird verwiesen.

Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass infolge von Versäumnissen der Senatskanzlei auch nach mehr als fünf Jahren wesentliche Entscheidungen über die Stiftung Oper in Berlin ausstehen.

Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatskanzlei im Rahmen ihrer Staatsaufsicht darauf hinwirkt, dass die Stiftung

· zur Steigerung ihrer Effizienz die rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzt,

· weitere Potenziale zur Einnahmeerzielung und Ausgabenminderung ausschöpft,

· die Mängel beim IT-Einsatz abstellt und

· auf eine gemeinsame Nutzung eines Ticketvertriebssystems hinwirkt. zu T 118: Die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten wird darauf hinwirken, dass die Stiftung Oper in Berlin Synergien - sofern wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll respektive umsetzbar - und Einsparpotentiale besser ausnutzt sowie die festgestellten Mängel im IT-Bereich sukzessive abstellt.

C. Integration, Arbeit und Soziales

1. Fehlbuchungen in den JobCentern

In den Jahren 2005 bis 2008 ist es in den zwölf Berliner JobCentern zu Fehlbuchungen in Höhe von 24 Mio. gekommen, weil von den Dienstkräften angeordnete Umbuchungen wegen eines IT-Verfahrensfehlers nicht haushaltswirksam geworden sind. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist trotz Beanstandungen des

Rechnungshofs untätig geblieben. Sie hat weder selbst auf eine Korrektur der Buchungen hingewirkt noch deren Richtigkeit überprüfen lassen.

Der Rechnungshof hat seit Inkrafttreten des SGB II („Hartz IV") bereits in seinen Jahresberichten 2007

(T 125 bis 142) und 2009 (T 82 bis 96) auf finanzielle Nachteile durch Mängel in der Umsetzung und Bearbeitungsfehler in den zwölf Berliner JobCentern hingewiesen und die Probleme aufgezeigt, die die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Behördenkonstruktion einer Arbeitsgemeinschaft zweier Leistungsträger mit sich bringt. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, das die in § 44b SGB II vorgesehene Bildung der Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschaftseinrichtung von Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger für verfassungswidrig erklärte, ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert worden, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung zu schaffen.

Wegen der zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger geteilten Kostenträgerschaft kommt der korrekten Zuordnung von Ausgaben oder Einnahmen eine wesentliche Bedeutung zu. Um Schäden für Bund oder kommunalen Träger zu vermeiden, müssen bei Fehlbuchungen, d. h. falscher Zuordnung der Ausgaben oder Einnahmen, von den Dienstkräften im Einzelfall entsprechende Umbuchungen veranlasst werden.

Das Land Berlin trägt neben den Kosten für Unterkunft und Heizung auch die Kosten für die Übernahmen von Miet- oder Energieschulden in Form eines Darlehens nach § 22 Abs. 5 SGB II. Zur Tilgung dieser Darlehen haben die Dienstkräfte in den JobCentern in zahlreichen Fällen Beträge von den Regelleistungen, für die die Bundesagentur für Arbeit Kostenträger ist, im Wege der Aufrechnung einbehalten und im IT-Verfahren A2LL eine Umbuchung zugunsten des kommunalen Trägers veranlasst. Buchungsprotokolle zeigten auch den Hinweis „Umbuchung - angeordnet" an. Haushaltswirksame Umbuchungen sind mit dem IT-Verfahren A2LL aber nicht möglich. Fehlbuchungen zulasten Berlins entstanden auch bei Leistungen für Ersatzbeschaffungen von Haushaltsgegenständen, die der Bund nach § 23 Abs. 1 SGB II zu tragen hat. Auch die hierfür im IT-Verfahren A2LL angeordneten Umbuchungen wurden nicht haushaltswirksam.

Wie bereits im Vorjahresbericht (T 75 und 76) dargestellt, leisten die JobCenter alle Ausgaben für die Hilfebedürftigen zunächst aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Diese hat sich Lastschrifteinzugsermächtigungen für Bankkonten der Bezirksämter erteilen lassen und ruft den vom Land Berlin zu tragenden Anteil an den Leistungsausgaben taggleich ab. Die mittels des Haushaltsprogramms der Bundesagentur für Arbeit (FINAS) erstellten Erstattungslisten, die den Bezirksämtern übermittelt werden, weisen die Einzelbuchungen der geleisteten Ausgaben aus. Die Einnahmen, auch solche, die aus Umbuchungen resultieren, werden in diesen Listen als Minusbuchungen dargestellt, um so den Gesamtbetrag der vom Land Berlin zu leistenden Erstattung zu mindern. Die im IT-Verfahren A2LL ausgewiesenen Tilgungen der Darlehen durch Einbehalt von den Regelleistungen führten wegen des IT-Verfahrensfehlers nicht zu haushaltswirksamen Minusbuchungen.

Der Rechnungshof hat den Verstoß gegen den Grundsatz der rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung gegenüber den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im August 2008 beanstandet.

Die Senatsverwaltung hat keine Stellungnahme abgegeben. Das Bezirksamt Pankow hat dem Rechnungshof eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2008 zugeleitet, aus der hervorging, dass es sich bei dem IT-Verfahrensfehler um eine grundsätzliche, seit dem Jahr 2005 bestehende Problematik bei angeordneten Umbuchungen aller Buchungsstellen im IT-Verfahren A2LL handeln soll, die neben den zwölf Berliner JobCentern auch alle übrigen Arbeitsgemeinschaften im Bundesgebiet betrifft. Aufgrund von technischen Restriktionen im IT-Verfahren A2LL sei auch die Rückführung von Tilgungsbeträgen bei Darlehen des kommunalen Trägers auf diesem Wege nicht möglich. Die Bundesagentur für Arbeit habe deswegen im September 2008 für jede Arbeitsgemeinschaft und für die betreffenden Kalenderjahre Listen mit allen in A2LL angeordneten Umbuchungen erstellt. Die Arbeitsgemeinschaften sollten im 1. Quartal 2009 neben grundsätzlichen Informationen über die Problematik und die in der Bundesagentur für Arbeit besprochenen Lösungen auch entsprechende Listen für die manuell durchzuführenden Umbuchungen im IT-Verfahren FINAS erhalten.

Auf eine Anfrage des Rechnungshofs, in welcher finanziellen Größenordnung Umbuchungen für Buchungsstellen des kommunalen Trägers in den zwölf Berliner JobCentern zu erwarten sind, informierte die Bundesagentur für Arbeit, dass der gewünschte Aufwand nicht geleistet werden könne, dass sich aber beispielhaft für die Arbeitsgemeinschaft Neukölln für das Jahr 2005 ein Gesamtbetrag von Umbuchungen in Höhe von 505 320,79 ergebe. Die Bundesagentur habe hierbei nicht ermittelt, inwieweit Beträge zugunsten des kommunalen Trägers oder zugunsten des Bundes umzubuchen sind.

Wegen der Größenordnung der anstehenden Umbuchungen und des erheblichen Verstoßes gegen den Grundsatz der rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung hat der Rechnungshof im April 2009 die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erneut über die ihm nunmehr zugegangenen Informationen der Bundesagentur für Arbeit und das Umbuchungsvolumen am Beispiel des JobCenters Neukölln für das Jahr 2005 unterrichtet. Erst nach einer weiteren Aufforderung durch den Rechnungshof hat sich die Senatsverwaltung dahingehend geäußert, sie habe nunmehr (mit E-Mail vom 14.09.09) bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt. Diese arbeite seit geraumer Zeit an der Problematik. Das Verfahren zur Durchführung kumulierter Umbuchungen stehe kurz vor der Fertigstellung. Die Bundesagentur gehe derzeit davon aus, dass die Arbeiten bis Ende des Jahres 2009 abgeschlossen werden und die manuelle Abarbeitung der durchzuführenden Umbuchungen (bundesweit) dezentral oder zentral in Angriff genommen werden könne.

Die Bundesagentur für Arbeit übersandte dem Rechnungshof auf Nachfrage am 22. Dezember 2009

Umbuchungslisten für das Jahr 2005 mit dem Hinweis, dass die Listen für die Jahre 2006 bis 2008 den Grundsicherungsstellen im Januar 2010 zur Verfügung gestellt werden. Der Rechnungshof hat aus diesen Listen für die Jahre 2005 bis 2008 ein Umbuchungsvolumen von 24 Mio. ermittelt. Hieraus resultieren mit Forderungen der Bundesagentur zu verrechnende Ansprüche Berlins (T 121) in Höhe von 1,3 Mio.. 127 Für das Jahr 2005 hat die Bundesagentur für Arbeit die Umbuchungen bereits zentral durchgeführt, ohne Einzelfallprüfungen zu veranlassen. Für die Jahre 2006 bis 2008 sind die JobCenter zur dezentralen Abarbeitung aufgefordert worden. Eine Überprüfung der Buchungen im Einzelfall findet weder durch die JobCenter noch die Bezirksämter statt.

Die im Haushaltsjahr 2009 und folgenden Haushaltsjahren im IT-Verfahren A2LL angeordneten Umbuchungen werden nach einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit bis zur Behebung des IT-Verfahrensfehlers künftig zweimal jährlich ermittelt und den JobCentern als Liste zur Abarbeitung bereitgestellt.

Der Rechnungshof beanstandet, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ihrer Verantwortung als oberste Landesbehörde für Leistungen des kommunalen Trägers nicht nachgekommen ist und sich erst auf mehrfaches Drängen des Rechnungshofs und mit erheblicher Verzögerung bei der Bundesagentur für Arbeit überhaupt informiert hat. Er beanstandet ferner den erheblichen Verstoß gegen den Grundsatz der rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung.

Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales künftig ihrer Verantwortung als oberste Landesbehörde nachkommt und für eine unverzügliche, vollständige und ordnungsgemäße Erhebung der Einnahmen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit sorgt. zu T 119 bis 128: Die Verantwortung für das in den Arbeitsgemeinschaften eingesetzten IT-Verfahren zur Leistungsgewährung (A 2 LL) liegt ebenso bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie für das Finanzanwendersystem FINAS. Das Problem, dass die ursprünglich in A 2 LL für die beschriebenen Fallkonstellationen angeordneten Umbuchungen, durch eine fehlende Schnittstelle zu FINAS nicht kassenwirksam wurden, war der BA seit längerem bekannt. Infolgedessen hat die BA in ihrer Verantwortung die Lösung, die erforderlichen Umbuchungen bis zur Realisierung einer funktionsfähigen Schnittstelle manuell nachzuvollziehen, vorgelegt. Über die Sachlage hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder mit Schreiben vom 23.03.10 ebenso informiert wie über den Umstand, dass die BA vollständige Listen mit allen relevanten Informationen erst Ende 2009 bereit stellen konnte. Damit hätte die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales den Problemlösungsprozess zu keinem Zeitpunkt beschleunigen können,