Während der Abbrucharbeiten im Zuschauersaal ist Asbest in der Rangkonstruktion festgestellt

Danach ist festzustellen, dass bei der Präsentation der beauftragten Planer im Rahmen eines planungsbegleitenden Ausschusses keinerlei Erkenntnisse vorlagen, um die vorgestellte Planung nicht billigen zu können.

Während der Abbrucharbeiten im Zuschauersaal ist Asbest in der Rangkonstruktion festgestellt worden.

Daraufhin wurden die Bauarbeiten am 30. Mai 2008 gestoppt. Die Asbestsanierung wurde in der Zeit vom 21. Juli 2008 bis zum 16. September 2008 durchgeführt und der Baustopp am 16. September 2008 aufgehoben. Die Sanierungsmaßnahme endete nicht, wie vorgesehen, am 20. November 2008, sondern erst am 13. Februar 2009. Dadurch verzögerte sich auch die Aufnahme des Spielbetriebs in der Spielstätte. Um Ausfallzeiten zu verhindern, hat das Deutsche Theater zeitweilig Ersatzspielstätten angemietet, hergerichtet und genutzt. Dem Deutschen Theater sind dadurch finanzielle Mehrbelastungen entstanden, die die Senatsverwaltung auf insgesamt 659 000 geschätzt hat.

Da im Rahmen der Bauvorbereitung keine Festlegungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung anfallender schadstoffhaltiger Bauabfälle getroffen wurden (T 202), sind bei den Abbrucharbeiten im Zuschauersaal asbesthaltige Bauprodukte nicht von dem übrigen Bauschutt getrennt worden. Dadurch hat sich die Menge des als kontaminiert zu bewertenden Bauschutts signifikant erhöht, was einen erheblichen Mehraufwand für die fachgerechte Entsorgung verursachte. Bei einer rechtzeitig vor Baubeginn geplanten ordnungsgemäßen Asbestentsorgung hätten die schadstoffbelasteten Bereiche zur Vermeidung einer großflächigen Asbestkontamination im Rahmen der Abbrucharbeiten eingegrenzt und die Menge des anfallenden schadstoffhaltigen Bauschutts begrenzt werden können. Die Mehraufwendungen für den Abtransport von 264 m kontaminierten Bauschutts aus dem Zuschauerraum und für die Beseitigung weiteren Bauschutts, der aus Sicherheitsgründen nachträglich als kontaminierter Abfall deklariert wurde, betragen nach Schätzung des Rechnungshofs insgesamt 45 000. 205 Aufgrund der durch die Asbestsanierungsarbeiten verkürzten Ausführungszeit für den Innenausbau konnten die als Wandverkleidungen vorgesehenen Bespannungen aus Seidenstoff nicht bis zum Fertigstellungstermin am 13. Februar 2009 angebracht werden. Zur Aufnahme des Spielbetriebs im Theatergebäude sind die Wandflächen im Zuschauerbereich deshalb - vorübergehend bis zur Anbringung der Bespannung aus Seidenstoff - mit einer gesondert angefertigten Fototapete für insgesamt 25 000 verkleidet worden.

Die Aufwendungen für die Herstellung und die Anbringung einer Fototapete wären nicht erforderlich gewesen, wenn die Baumaßnahme ordnungsgemäß sowie wirtschaftlich vorbereitet und dabei der Zeitaufwand für die notwendige Asbestentsorgung bereits in einer optimierten Bauablaufplanung berücksichtigt worden wäre.

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die Sanierungsarbeiten durch die Senatsverwaltung nicht ordnungsgemäß und wirtschaftlich vorbereitet wurden. Die in dem ihr vorliegenden Asbestuntersuchungsbericht aus dem Jahr 1991 ausgewiesenen Schadstoffbelastungen im Zuschauersaal hat sie nicht zum Anlass genommen, eine ordnungsgemäße Asbestentsorgung bei den im Zuschauersaal vorgesehenen umfangreichen Abrissarbeiten in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. Die mangelhafte Vorbereitung der Bauaufgabe durch die Senatsverwaltung führte zu erheblichen Beeinträchtigungen im Spielbetrieb des Deutschen Theaters und löste Mehraufwendungen von insgesamt ca. 730 000 für Ersatzmaßnahmen und die nachträgliche Schadstoffbeseitigung aus.

Die Senatsverwaltung hat zu der beanstandeten Vorbereitung der Baumaßnahme ausgeführt, dass die Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die Projektsteuerung an freischaffend Tätige vergeben worden seien. Lediglich die Projektleitung sei von ihr wahrgenommen worden.

Zur Bauzeitverlängerung hat sie im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Die ursprünglich geplante Bauzeit habe 26 Kalenderwochen betragen. Dieser Zeitspanne sei der für die Asbestsanierung benötigte Zeitraum von acht Kalenderwochen hinzuzurechnen, weil ein Zeitaufwand in dieser Höhe auch bei einer vorherigen Planung der Arbeiten zur Schadstoffbeseitigung angefallen wäre. Daher sei von einer Gesamtbauzeit von 34 Kalenderwochen auszugehen. Die Bauzeitverlängerung habe daher lediglich fünf Kalenderwochen betragen. Die Folgen des Baustopps seien durch einen optimierten Bauablauf reduziert worden.

Die geplante Wandbespannung habe auch im Rahmen des optimierten Bauablaufs nicht mehr umgesetzt werden können, weil die notwendige Staubfreiheit noch nicht gewährleistet gewesen sei. Um den

Fertigstellungstermin in der laufenden Spielzeit nicht noch weiter zu verschieben, sei im Interesse der Schadensminimierung entschieden worden, die Wandbespannung aus Stoff erst in der nächsten Spielpause auszuführen und die Wand bis dahin mit einer Fototapete zu verkleiden.

Zu den Mehraufwendungen für die Entsorgung der kontaminierten Baustoffe hat die Senatsverwaltung mit Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen noch nicht Stellung genommen.

Die Ausführungen der Senatsverwaltung entkräften die Beanstandungen des Rechnungshofs nicht.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es zu den nicht delegierbaren Aufgaben der Senatsverwaltung gehört, die Vertragserfüllung der freiberuflich tätigen Projektsteuerer zu überprüfen. Im Rahmen der Projektleitung hätte ihr auffallen müssen, dass die aufgrund des Asbestuntersuchungsberichts bekannten Asbestbelastungen im Zuschauersaal und deren ordnungsgemäße Entsorgung in der Ausführungsplanung nicht berücksichtigt waren. Sie hätte diese Planung daher nicht freigeben dürfen, sondern auf eine entsprechende Planungsänderung drängen müssen.

Des Weiteren sind der Bauablaufplanung stets - nicht nur im Falle des Auftretens von Störungen bei der Bauausführung - optimierte Bauablauflösungen zugrunde zu legen. Ohne die ungeplante Asbestentsorgung im Rahmen der Abbrucharbeiten hätte der Fertigstellungstermin aufgrund des von der Senatsverwaltung angeführten optimierten Bauablaufs ggf. sogar unterschritten werden können. Die Senatsverwaltung verkennt darüber hinaus, dass der von ihr für die Asbestsanierung angegebene Zeitraum von acht Kalenderwochen unter den Gegebenheiten und Unwägbarkeiten der bereits begonnenen Abbrucharbeiten und der fehlenden Planungen für die Asbestsanierung und -entsorgung angefallen ist. Bei einer rechtzeitig sowie ordnungsgemäß geplanten und auf einer solchen Grundlage durchgeführten Schadstoffbeseitigung hätte dieser Zeitraum ebenfalls erheblich verringert werden können. Im Ergebnis bleibt die Feststellung, dass sich die Bauzeit bezogen auf den ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin am 20. November 2008 um annähernd drei Monate verlängert hat. Die Spielstätte stand für den Theaterbetrieb damit in der einnahmestarken Wintersaison überwiegend nicht zur Verfügung. Die dem Deutschen Theater durch die Bauzeitverlängerung entstandenen Einnahmeverluste (aufgrund der geringeren Kapazitäten der Ersatzspielstätten) und weitere finanzielle Mehrbelastungen (Anmieten und Herrichten der Ersatzspielstätten) sowie die Mehraufwendungen für die ungeplante Schadstoffbeseitigung hätten bei einer ordnungsgemäßen Vorbereitung der Baumaßnahme vermieden werden können.

Auch die Anbringung der kostenintensiven Fototapete lediglich als Zwischenlösung ist eine Folge der mangelhaften Planung der Baumaßnahme. Damit sollte nach Angabe der Senatsverwaltung im Interesse der Schadensminderung lediglich eine weitere Verschiebung des Fertigstellungstermins vermieden werden. Bei ordnungsgemäßer Planung der Baumaßnahme hätte auch diese Ausgabe nicht geleistet werden müssen. zu 203 bis 208: Der Planung des Bauablaufes wurden entgegen der Auffassung des Rechnungshofes optimierte Bauablauflösungen zu Grunde gelegt, um die Schließzeit des Theaters auf ein Minimum zu beschränken. Beim Bauen im Bestand können Störungen im Bauablauf nie ganz ausgeschlossen werden. Eine Planung, die alle Details erfasst und vollständig kalkulierbar macht, würde auch das umfangreiche Öffnen von Bauteilen voraussetzen, um den Bestand partiell auf Risiken hin zu untersuchen. Dies ist in einem Gebäude unter Betrieb nur sehr stark eingeschränkt umsetzbar und wirtschaftlich nicht zu vertreten. Dieser Aspekt findet u. a. bei der Kostenberechnung im 10%igen Ansatz für Unvorhergesehenes seine Beachtung.

Bei den in diesem Fall nach Auftreten der benannten Probleme eingeleiteten weiterführenden „Optimierungsmaßnahmen" handelt es sich um einen Zeitplan, der keine Zeitpuffer mehr enthält. Insofern wurde das Risiko zusätzlicher Kosten gegenüber einer optimalen Bauablaufplanung in Kauf genommen, um die Einnahmeverluste auf Grund einer verlängerten Spielzeitunterbrechung zu begrenzen.

Die Einschätzung, es sei zunächst keine optimierte Bauablauflösung zu Grunde gelegt worden, ist demzufolge unzutreffend.

Die Überschreitung der geplanten Bauzeit ist nur zum Teil durch die erforderliche Asbestentsorgung verursacht worden. Neben der Asbestsanierung ergaben sich während der Bauausführung wegen der maroden Bausubstanz weitere unvorhersehbare zusätzliche Sanierungserfordernisse, wie die umfangreiche Ertüchtigung des Brandschutzes und der Tragkonstruktion. Insbesondere bei der Asbestproblematik ist zu berücksichtigen, dass an einer Stelle im Gebäude asbesthaltige Materialien gefunden wurden, die laut den Neubewertungen aus dem Jahr 1997 zum Asbestuntersuchungsbericht von 1991 als „nicht mehr auffindbar" deklariert waren. Somit hätte auch eine vollumfängliche Beachtung der Asbestuntersuchungsberichte die Störung des Bauablaufes nicht verhindert.

Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die ihr bekannten Schadstoffbelastungen im Zuschauerraum des Deutschen Theaters nicht im Rahmen der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme ordnungsgemäß berücksichtigt und dadurch eine Bauzeitverlängerung sowie erhebliche Mehraufwendungen von insgesamt ca. 730 000 zulasten Berlins verursacht hat.

Der Rechnungshof erwartet, dass im Interesse einer wirtschaftlichen sowie sach- und termingerechten Ausführung von Baumaßnahmen im Bestand die bekannten oder erkennbaren Risiken in den Planungsunterlagen angemessen berücksichtigt werden, um Mehraufwendungen in der Phase der Bauausführung zu vermeiden. zu 209: Im Ergebnis dieser Betrachtungen kann demzufolge nicht bestätigt werden, dass die Mehrkosten allein deshalb entstanden sind, weil bekannte Schadstoffbelastungen nicht im Rahmen der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme ordnungsgemäß berücksichtigt wurden.

Zur Zeit wird gerichtlich geprüft, welche konkreten Ursachen jeweils zu einer nachweisbaren Bauzeitverlängerung und Kostenerhöhung geführt haben. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann eine verlässliche Einschätzung abgegeben werden, in welcher Höhe dem Land Berlin tatsächlich ein Schaden wegen einer nicht ordnungsgemäßen Berücksichtigung bekannter Schadstoffbelastung im Rahmen der Planung der Baumaßnahme entstanden ist. Gegenüber dem beauftragten Architekturbüro wurde bereits zur Wahrung der Interessen Berlins eine Schadensersatzforderung geltend gemacht, deren Höhe nach Abschluss der Prüfung noch zu konkretisieren ist.

F. Wirtschaft, Technologie und Frauen

1. Finanzielle Nachteile Berlins in Millionenhöhe infolge von Mängeln bei der Fachaufsicht über die Investitionsbank Berlin als Geschäftsbesorgerin Versäumnisse der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen bei der Aufsicht über die Investitionsbank Berlin als Geschäftsbesorgerin des Innovationsförderfonds haben zu finanziellen Nachteilen Berlins von mindestens 4,4 Mio. geführt.

Zudem fehlen Senat und Abgeordnetenhaus wichtige Informationen für die Beurteilung der Mittelausstattung des Innovationsförderfonds.

Das Land Berlin, vertreten durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung, hat die Investitionsbank Berlin (IBB) im Mai 2005 rückwirkend zum 1. Januar 2004 beauftragt, die Geschäftsbesorgung und Treuhänderschaft für den Innovationsförderfonds (IFF) wahrzunehmen.