Die DKLB hat zugesagt die Organisationsanweisung zu überarbeiten

297 Die DKLB hat mitgeteilt, dass grundsätzlich vorgesehen sei, die Cafeteria mit einem Personalbestand von 3,9 statt wie bisher 6 Stellen zu betreiben. Dies habe sich jedoch in den vorangegangenen Jahren aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht realisieren lassen. Die Reduzierung des Personalbestands sei jedoch im Rahmen der mittelfristigen Personalplanungen berücksichtigt worden. In einem ersten Schritt würden Stellenanteile gestrichen, weitere Maßnahmen, wie die Umsetzung von Beschäftigten und die Neubewertung einer Stelle im Bereich Cafeteria, würden geprüft. Bereits zum 1. Januar 2010 habe die für das Jahr 2011 angestrebte Personalreduzierung und damit auch eine Kostenentlastung realisiert werden können.

Die DKLB hat zugesagt, die Organisationsanweisung zu überarbeiten. Dabei würden sowohl die Kalkulationsschemata als auch die Höhe der Zuschlagsarten neu ermittelt und festgelegt. Bereits mit Beginn des Jahres 2009 habe man versucht, einen höheren Umsatz bei gleichzeitiger Kostenreduzierung zu erreichen. Der Umsatz sei um etwa 8 v. H. erhöht worden. Darüber hinaus sei zu Beginn des Jahres 2010 in einem ersten Schritt der Gemeinkostenzuschlag aufgrund der Überarbeitung der Organisationsanweisung auf 30 v. H. angehoben worden. Die Abdeckung der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten sei mittelfristig vorgesehen.

Weiterhin bestehe die Anweisung, die Beköstigung von externen Geschäftspartnern in der hauseigenen Cafeteria vorzunehmen, auch um die Repräsentationskosten zu senken. Darüber hinaus würden zur besseren Auslastung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit Catering-Leistungen angeboten. So habe die Cafeteria erstmalig das Catering bei externen Veranstaltungen der DKLB und der DKLB-Stiftung übernommen.

Abschließend wies die DKLB darauf hin, dass die alleinige wirtschaftliche Betrachtung der Cafeteria nicht geeignet erscheine, sondern vielmehr der Betrieb und der Nutzen der Cafeteria im Gesamtkonzept für das Unternehmen gesehen werden müsse. Diese Meinung teilt der Rechnungshof nicht. zu 295 bis 297: Die DKLB ist ständig bestrebt, die wirtschaftliche Situation der Cafeteria unter Berücksichtigung der Begleitumstände adäquat zu verbessern. In der Vergangenheit wurden die Leistungen der Cafeteria mit Einstandswerten bewertet.

Dies hatte zur Folge, dass sowohl die Personalkosten als auch die Raumkosten bei der Bewertung der Cafeteria nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere zu den Raumkosten ist anzumerken, dass diese aus denkmalpflegerischen Gründen mindestens für den Gastraum unabhängig vom Betrieb der Cafeteria auch zukünftig anfallen werden und somit in der Kostenrechnung für die Cafeteria eigentlich unberücksichtigt bleiben müssten, da eine anderweitige büroseitige Nutzung nicht gegeben ist.

Eine bessere Auslastung der Kantine durch ein höheres Kundenaufkommen (Einlass der Öffentlichkeit) ist aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht möglich, da die DKLB seit 2009 als WLA-zertifiziertes Unternehmen (World Lottery Association) die stringenten und rigiden Sicherheitsanforderungen nach ISO 27001 sowie WLA-SCS (Security Control Standards) zwingend einzuhalten hat.

Um die Kostensituation zu verbessern, hat die DKLB folgende Maßnahmen ergriffen, die sich ergebniswirksam ausgewirkt haben bzw. zukünftig auswirken werden: Einnahmeseite

Der Gemeinkostenzuschlag wurde unter Berücksichtigung der allgemeinen Verwaltungskosten sowie des Wareneinsatzes ab 4. Quartal 2009 auf 30 % angehoben. Zusätzlich wird zukünftig ein Preisaufschlag von 30 % bei der Verköstigung von Dritten erhoben. Hierzu sind alle repräsentationsberechtigten Personen aufgefordert worden, die Verköstigung von externen Geschäftspartnern der DKLB grundsätzlich durch die Cafeteria vornehmen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass auf der einen Seite die externen Repräsentationskosten rückläufig sind und auf der anderen Seite eine bessere Auslastung der Cafeteria erreicht wird.

Ferner erfolgte eine Diversifikation der Dienstleistungen der Cafeteria, so werden z. B. externe und interne Cateringleistungen erbracht. Darüber hinaus geht mit der Ausweitung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulung der Annahmestellenleiter im Rahmen des Glückspielstaatsvertrages eine verstärkte Beköstigung der Teilnehmer einher. Externe Cateringleistungen sind Leistungen der Kantine, die z. B. im Rahmen einer DKLB-Veranstaltung außerhalb des Hauses erbracht werden.

Interne Cateringleistungen können ab Juli 2010 auch von Mitarbeitern im Hause der DKLB in Anspruch genommen werden, z. B. anlässlich von Dienstjubiläen. Es findet dabei der 30 %-ige Preisaufschlag Berücksichtigung und darüber hinaus wird noch ein Vergleich mit vergleichbaren Angeboten des freien Marktes vorgenommen, der dann ggf. zu einer weiteren Kostenerhöhung führen kann.

Unter Berücksichtigung der vorher beschriebenen Maßnahmen hat sich der Umsatz der Cafeteria allein für das Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2007 um gut 25 % verbessert, was nicht zuletzt auch auf die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Angebots zurück zu führen ist. Das realistisch angestrebte Umsatzziel für 2010 würde sich sogar zum Vergleichsjahr 2007 um gut 30 % verbessern.

Zukünftig werden regelmäßige unterjährige Preisüberprüfungen zur HalbjahresInventur erfolgen.

Ausgabenseite

Die Ausgaben für den Wareneinsatz werden gemindert durch Reduzierung der vorzuhaltenden Produkte. Neben der Anpassung der Lagerkennziffern ab Juli 2010 erfolgt bereits eine konsequentere Ausnutzung von Angeboten beim Kauf von Waren.

Es erfolgen in Zukunft keine Neuanschaffungen von Geräten oder Kochzubehör mehr, sondern nur noch Ersatzbeschaffungen zur Sicherstellung der Funktionalitäten.

Die Personalausgaben - einschl. Nebenkosten - konnten durch Stellenabbau (von 6,0 auf 4,0) unter Beachtung durchführbarer arbeitsrechtlicher Möglichkeiten und Wahrung von Fristen zum Wirtschaftsjahr 2010 gegenüber 2007 um rund 35 % gesenkt werden.

Das Ergebnis der Cafeteria wird sich aufgrund der vorher beschriebenen Maßnahmen sowohl auf der Kostenseite - Wareneinsatz, Wartung, sonstige Kosten, Vorsteuer, Abschreibungen, Raumkosten (einschl. anteiliger Kosten für Gas, Wasser, Strom) und Personalkosten - als auch auf der Einnahmenseite im Wirtschaftsjahr 2010 im Vergleich zu 2007 um ca. 31 % verbessern. Es bleibt festzuhalten, dass sich mit diesen Maßnahmen und dem sich daraus resultierenden Umsatz der Cafeteria die allgemeinen Verwaltungskosten sowie der Wareneinsatz mehr als abdecken lassen.

Lässt man bei dem Vergleich zwischen 2010 und 2007 die Raumkosten außer Betracht (vgl. Ausführungen zu T 295, Abs. 1), würde sich das Ergebnis sogar um rund 55 % verbessern.

Der Rechnungshof erkennt zwar an, dass die DKLB erste Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Kantinenbetriebs eingeleitet hat. Die von der DKLB behaupteten Aspekte für einen nicht monetären betrieblichen Nutzen wiegen aber den mit einem derart geringen Kostendeckungsgrad verbundenen wirtschaftlichen Nachteil bei Weitem nicht auf.

Der Rechnungshof erwartet daher, dass die DKLB die Wirtschaftlichkeit des Kantinenbetriebs durch geeignete Maßnahmen weiter erhöht. Sollte sich die Cafeteria nicht im Wesentlichen selbst tragen, ist ihre Schließung geboten. zu 298: Die Deutsche Klassenlotterie Berlin war und ist bestrebt, die Ergebnissituation der Cafeteria weiter zu verbessern. Sie wird im Rahmen der kurz- und mittelfristig stattfindenden Analysen und Planungen regelmäßig mögliche Maßnahmen prüfen, um die Kostensituation inklusiv des Personalaufwands auch weiterhin zu verbessern.