Verbraucherschutz
Begründung zum Bebauungsplan Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II-200g
Der Ermittlung maximaler Einleitmengen liegen Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung zu Grunde. Die Beschränkungen der maximalen Einleitmengen sind so gewählt, dass eine höhere Rate an Überlaufsereignissen ausgeschlossen ist.
Die Anwendung des Versickerungsgebotes auf Grundlage des Berliner Wassergesetzes minimiert die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Das anfallende Niederschlagswasser bleibt dem natürlichen Wasserhaushalt teilweise erhalten. Im Bereich des Sondergebietes ist im Konzept die dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser in naturnahen Mulden vorgesehen; eine Regelung im Bebauungsplan erfolgt nicht. Darüber hinaus ist im Konzept in den Sommermonaten eine Brauchwassernutzung für die Gartenbewässerung vorgesehen. In den Kalendermonaten Oktober bis März werden so rund 38 %. der befestigten Einzugsflächen (EZG) dezentral versickert und rund 62 % geschlossen mittels Schwerkraftentwässerung abgleitet. In den Kalendermonaten April bis September werden rund 90 % der EZG im statistischen Mittel dezentral versickert (infolge Brauchwassernutzung für die Gartenbewässerung nebst dezentraler Versickerung) und lediglich rund 10 % geschlossen mittels Schwerkraftentwässerung abgleitet.
Für das geplante Kerngebiet und das geplante Wohngebiet ist aufgrund der geringen Planungstiefe der Angebotsplanung im Rahmen des Bebauungsplans keine Versickerungsrate prognostizierbar. Es ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass unter Anwendung der gesetzlichen Regelungen des Berliner Wassergesetztes negative Auswirkungen auf den Wasser- und Grundasserhaushalt ebenfalls minimiert werden. Insofern sind Regelungen im Bebauungsplan nicht vorgesehen.
Die verbleibenden negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser lassen negative Wechselwirkungen mit den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und Klima erwarten.
Baubedingt können erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwassers wegen des geringen Grundwasserflurabstandes sowie der hohen Durchlässigkeit des sandigen Untergrundes auftreten, bspw. durch Leckagen von Baufahrzeugen.
Weiterhin kann es im Zuge der Baumaßnahme zu Grundwasserabsenkungen mit Auswirkungen auf angrenzende Vegetation und Bauwerke kommen. Für das Sondergebiet werden derzeit die für das hierfür erforderliche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren notwendigen Antragsunterlagen zusammengestellt. Im Rahmen der anhängigen Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der ggf. folgenden Umweltverträglichkeitsprüfung werden erhebliche Umweltfolgen abgeschätzt und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen negativen Auswirkungen festgelegt.
Darüber hinaus besteht nach Aussagen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Notwendigkeit, die Auswirkungen der geplanten Grundwasserabsenkungen auch im Hinblick auf eine mögliche Verschleppung von Bodenverunreinigungen unter andere Grundstücke zu prüfen und zu beurteilen.
Bei der Nutzung für Brauchwasser (z.B. Brunnen für Grünflächenbewässerung) bzw. der Wasserhaltung für das Gebäude könnte es jedoch Probleme geben. Ggf. sind Reinigungsanlagen erforderlich. Bei erheblich erhöhten Sickerraten (Versickerungsanlagen, stark erhöhte Versickerung durch Beregnungsanlagen) sind die Z0-Werte der LAGA TR Boden einzuhalten.
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
Beschreibung und Bewertung des Bestandes
Zum Thema Stadtklimatologie wurde 1995 ein Gutachten für den Bereich aller Bebauungspläne um den Großen Tiergarten (Projektgemeinschaft Horbert mit Seebauer, Wefers und Partner, 1995) erarbeitet. Im Folgenden werden die noch heute, trotz der mittlerweile erfolgten Umsetzung von einem Großteil der Planungen, geltenden Kernaussagen für das Plangebiet zusammengefasst:
Der Moabiter Werder bildet eine klimatische Ergänzung zum Großen Tiergarten. Hier liegt ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, welches die angrenzenden Stadträume klimatisch spürbar entlastet.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Begründung zum Bebauungsplan II-200g
Der Bahnviadukt am westlichen Plangebietsrand stellt für die bodennahe Belüftung jedoch ein Hindernis dar. Bei einer eher senkrechten Anströmung kommt es hier zu einer merklichen Windreduzierung, während sich bei einem flacheren Anströmwinkel die Leitwirkung des Viadukts und damit eine Verstärkung der Windgeschwindigkeit bemerkbar macht.
Im Umweltatlas Berlin gehört der Moabiter Werder dem Belastungsbereich 4a mit mäßigen stadtklimatischen Veränderungen an. Es besteht hier eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen. Es werden die Erhöhung des Vegetationsanteiles, die Beibehaltung bzw. Verbesserung der Belüftungsfunktionen sowie die Vermeidung von Austauschbarrieren empfohlen. Südlich der Spree schließt direkt der Entlastungsbereich des Großen Tiergarten (1a) mit einer unmittelbaren Wechselwirkung zu den benachbarten Siedlungsräumen an.
Dem Plangebiet wird keine Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet beigemessen, grenzt aber unmittelbar an das Kaltluftentstehungsgebiet Großer Tiergarten an. Die bioklimatischen Belastungen werden als gering bis nicht vorhandenen bewertet.
Grundlagen Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (SenStadt, 2006); Umweltatlas Berlin; Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan II-200 „Innerer Spreebogen" (Seebauer, Wefers und Partner, 1996); Stadtklimatisches Gutachten für die Bebauungspläne um den Großen Tiergarten (Projektgemeinschaft Horbert mit Seebauer, Wefers und Partner, 1995); örtliche Einschätzung.
Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der Auswertung großmaßstäblicher Planungswerke sowie allgemeiner Annahmen und keiner Berechnungen oder Messungen.
Das Stadtklimatische Gutachten, welches klimatische Parameter im Bestand von 1995 auswertet und die Entwicklung für einen Zeitraum nach Beendigung aller zum damaligen Zeitpunkt bekannten geplanten Entwicklungen prognostiziert, ist nur bedingt aussagekräftig. Hier wurden zwar alle mittlerweile abgeschlossenen Baumaßnahmen im Parlaments- und Regierungsviertel bis hin zum Hauptbahnhof berücksichtigt, jedoch wurden die damaligen Prognosen im Zuge des Baufortschritts im Gesamtraum nie überprüft.
Ziele des Umweltschutzes
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung kann für die Flächen südöstlich der Elisabeth-AbeggStraße sowie für das Grundstück der Polizei- und Feuerwache bis an die Straße Alt-Moabit von einer möglichen baulichen Entwicklung auf Grundlage von § 34 BauGB ausgegangen werden.
Eine solche Nutzung würde in den heute unbebauten und unversiegelten Bereichen zu Vegetationsverlust und in diesem Zusammenhang auch zu negativen Auswirkungen auf das Mikroklima der unmittelbar betroffenen Teilflächen führen. Mögliche Auswirkungen auf angrenzende Flächen hängen wesentlich von Stellung und Ausbildung der zu errichtenden Baukörpern ab. Eine riegelartige Bebauung entlang der Straße Alt-Moabit könnte in diesem Zusammenhang zu einer kleinflächigen Verschlechterung der Belüftungssituation im Plangebiet selbst und den nördlich angrenzenden Flächen führen. Dabei ist jedoch die Vorbelastung durch die höher gelegene Straße Alt-Moabit und den Stadtbahnviadukt zu beachten, die die Belüftungssituation im Gebiet bereits einschränkt.
Die übrigen Flächen des Geltungsbereiches blieben ohne Durchführung der Planung mangels rechtlicher Grundlage unbebaut und voraussichtlich auch ungenutzt. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind nicht zu erwarten.
Begründung zum Bebauungsplan Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II-200g
Entwicklungsprognose und Bewertung bei Durchführung der Planung
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans steigt bei Umsetzung der Planung der Anteil versiegelter Flächen im Plangebiet erheblich an. Dies führt zum Verlust von Vegetationsbeständen, insbesondere Bäumen, verbunden mit der Herabsetzung der Transpirationsleistung im Gebiet, die im Zusammenhang mit der Erhöhung der Baumassen zu einer Temperaturerwärmung und somit zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das Miroklima führt. Negative Wechselwirkungen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sind in diesem Zusammenhang zu erwarten, da mikroklimatische Veränderungen immer auch Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften an einem Standort nach sich ziehen.
Die zulässigen Baumassen mit einer Höhe von bis zu + 69,0 m ü NHN im Bereich des Sondergebietes und bis zu + 65,5 m ü NHN im Bereich des Kerngebietes, lassen jedoch auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Belüftungssituation angrenzender Flächen erwarten. Dies wird durch die riegelartige Gebäudestellung des Entwurfs des künftigen Bundesinnenministeriums und des Kerngebietes ohne Belüftungskorridore verstärkt. Die Ausbreitung der trotz der gegebenen Vorbelastungen möglicherweise derzeit noch vorhandenen Belüftungsbahnen aus dem Großen Tiergarten und im Verlauf der Spree in die nördlich Alt-Moabit und westlich des Stadtbahnviadukts gelegenen Stadtgebiete werden durch die geplante Bebauung im Sondergebiet zusätzlich gestört.
Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft (Landschafts- und Ortsbild)
Beschreibung und Bewertung des Bestandes Naturräumlich geprägte Landschaftsteile, die das Urstromtal der Spree widerspiegeln (wie Senken, Auwaldvegetation o.ä) bzw. landschaftsraumtypische Elemente, sind im Plangebiet nicht erhalten. Allein die angrenzende Spree stellt ein entsprechendes Landschaftselement dar, das jedoch durch seine Verlegung und Verbauung stark überformt ist.
Das Plangebiet selbst spiegelt die stadträumlichen und kulturgeschichtlichen Zusammenhänge nur mehr in Teilbereichen wider. Die Kastanienrampe, die Höhensituation an der Uferpromenade, wie auch die parkartig angelegte Grünfläche östlich des Polizei- und Feuerwehrstandortes markieren im Freiraum noch die ehemalige Nutzung des Areals als Zollpackhof. Hinzu kommen die historischen Gebäude der Polizei- und Feuerwehrwache (ehem. Oberfinanzdirektion) und die Gaststätte Zollpackhof (ehem. Casino), die das Plangebiet im Osten prägen.
Gestalterisch wertvolle Elemente im Plangebiet sind die Kastanienrampe, die Altbausubstanz an der Straße Alt-Moabit und Elisabeth-Abegg-Straße, die alte Platanenallee im Verlauf der Elisabeth-Abegg-Straße und die Uferpromenade. Die Uferpromenade stellt einen touristischen Anziehungspunkt aufgrund des umgebenden Regierungsviertels dar.
Das Plangebiet prägende Baumbestände sind die Kastanienallee, die Platanenallee der Elisabeth-Abegg-Straße sowie der Baumbestand im Bereich Vorgarten von Polizei- und Feuerwehrwache und des Biergartens. Südlich des Plangebietes grenzt mit der IngeborgDrewitz-Allee die nördliche Eichenallee an, die sich als Gestaltungselement durch das Regierungsviertel erstreckt.
Im Bereich westlich der Kastanienrampe stellt die Brachfläche mit Busparkplatz und den wenigen aufwuchsartigen Gehölzbeständen in den Randbereichen eine städtebaulich ungeordnete und für das Landschaftsbild negative Situation mit landschaftsuntypischen Elementen dar. Bauliche Ankerpunkte bildet das einsam an der Straße Alt-Moabit gelegene Restaurant „Paris-Moskau", das im Jahre 1898 im Fachwerkstil als Kutscherkneipe erbaut wurde, und der stadtbildprägende Bahnviadukt.
Die offene Brachfläche ermöglicht dem Bahnnutzer vom Stadtbahnviadukt aus, wie auch den Anwohnern in den oberen Geschossen westlich der Bahntrasse, in der Lüneburger Straße einen weiten Blick über das Gelände ins Regierungsviertel und die östliche Innenstadt. Während diese Blickmöglichkeiten für den Bahnnutzer im Verlauf der Strecke an verschiedenen Punkten immer wieder möglich ist, stellt sie für Bewohner der oberen Etagen an der Lüneburger Straße eine besondere Qualität im sonst dicht bebauten Innenstadtquartier dar.