Wohnen

Die in Rede stehende Fläche ist eine Teilfläche im Bebauungsplan IV-2e-1, der als Gewerbe- und Kerngebiet festgesetzt ist. Für diese Teilfläche des Bebauungsplans wurde auf Antrag eines privaten Vorhabenträgers am 5. April 2006 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Beschluss über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-9 VE gefasst (ABI. Nr. 21 / 28. April 2006). Gegenstand des Vorhabens war die Sanierung und der Umbau von früheren Rinderställen zu Wohnzwecken. Dieses Ziel war nach dem bestehenden Planungsrecht nicht genehmigungsfähig, da das Wohnen innerhalb des Gewerbegebietes nach § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) grundsätzlich nicht zulässig ist. Aufgrund von Hemmnissen bei der zügigen Umsetzung des Projektes wurde die kaufvertragliche Bindung an das Vorhabengrundstück im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger im Dezember 2008 nicht mehr verlängert.

Damit ergab sich die Notwendigkeit, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-9 VE auf ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung 3-9 umzustellen.

Der Beschluss erfolgte in Anwendung von § 9 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs. Wegen der sich daraus ergebenden Zuständigkeit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat IV B das Verfahren weiter, auch wenn die Rechtsverordnung für den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Alter Schlachthof" inzwischen aufgehoben wurde.

Für diesen Bebauungsplan besteht der dringende Wunsch, umgehend die Planreife herbeizuführen, da die Fläche erneut veräußert werden konnte und der Erwerber beabsichtigt, auf der Fläche 82 Reihenhäuser und einen gewerblich geprägten Geschossbau zu errichten. Voraussetzung für die Finanzierung ist die Erfüllung einer Vorverkaufsauflage. Die jeweiligen Kaufverträge beinhalten ein Rücktrittsrecht für den

Fall, dass die Baugenehmigung nicht bis zum 31.12.2010 vorliegt. Insofern liegt eine entsprechende Eilbedürftigkeit vor.

B. Lösung:

Mit der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus vor Ablauf des Jahres 2010 kann Planungsrecht geschaffen und damit die bereits begonnene Vermarktung fortgesetzt werden.

C. Alternative/ Rechtsfolgenabschätzung Keine

D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen Keine

E. Gesamtkosten Kosten des Bebauungsplanverfahrens insgesamt 43. Drs. Nr. 14/815.1).

F. Flächenmäßige Auswirkungen

Das Plangebiet hat eine Fläche von 2,7 ha.

G. Auswirkungen auf die Umwelt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-9 (Bebauungsplan der Innenentwicklung, Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnen und Mischgebiet) sind keine nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft zu erwarten.