Konsumtive Zuweisungen und Zuschüsse der Bezirke. Die konsumtiven Zuweisungen und Zuschüsse der Bezirke weisen ein Volumen von rd

Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2012/13 ist ein Volumen von 1,2 Mrd Euro beeinflussbar, aus dem Einsparungen von 80 Mio Euro im Jahre 2012 und 130 Mio Euro im Jahre 2013 realistischerweise erfolgen können.

Konsumtive Zuweisungen und Zuschüsse der Bezirke

Die konsumtiven Zuweisungen und Zuschüsse der Bezirke weisen ein Volumen von rund 4,2 Mrd Euro auf; hiervon sind ansteigend bis zu 1,6 Mrd Euro durch die Kosten der Unterkunft und bis zu 1,1 Mrd Euro durch die Ausgaben für Kitas bedingt. Weitere 1,6 Mrd Euro entfallen auf entgeltfinanzierte Betreuungsleistungen (z.B. Hilfen zur Erziehung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfen). Die Finanzplanung geht insgesamt davon aus, dass es möglich ist, durch geeignete Maßnahmen (vgl. oben, S. 50 f.) die Zuwächse auf die von der Finanzplanung 2009 bis 2013 angenommenen Werte zu beschränken.

Investitionsausgaben

Die Investitionsplanung soll künftig eine neue Steuerungsbasis erhalten. Sie wird

­ zunächst nachrichtlich ­ auch die Investitionen der Sondervermögen und der rechtlich selbständigen Unternehmensbeteiligungen des Landes Berlin mit ihren Planungsdaten aufzeigen und so in einer konsolidierten Gesamtschau Auskunft geben über sämtliche Investitionen, die durch das Land Berlin unmittelbar veranlasst oder zumindest beeinflusst sind. In dieser Gesamtdarstellung wird sich auch zeigen, dass die direkt oder indirekt beeinflussten Investitionsausgaben des Landes mit insgesamt jährlich rund drei Milliarden Euro ein beachtliches Volumen einnehmen.

Generell ist es Aufgabe der Investitionsplanung, auf der Basis nachvollziehbarer Kriterien eine ressortübergreifende Festlegung investiver Prioritäten zu ermöglichen. Dieser Prioritätensetzung kommt künftig besondere Bedeutung zu, weil es zur Einhaltung des zulässigen Ausgabenpfades auch erforderlich sein wird, das bisherige Investitionsvolumen anzupassen. Dies ist bei geeigneter Priorisierung möglich, ohne die Funktionsfähigkeit der Stadt zu beeinträchtigen.

Gegenüber früheren Planungen wird die nächste Investitionsplanung, die zusammen mit dem Doppelhaushalt 2012/13 und der Finanzplanung 2011 bis 2015 aufgestellt wird, inhaltlich anders ausgestaltet und neu adjustiert sein. Im Vorfeld werden Investitionsleitlinien zu formulieren sein, auf deren Basis die Schwerpunktsetzung der Teilbereiche erfolgt. Dabei ist nicht nur der Baubereich sorgfältig zu analysieren, sondern sämtliche Teilbereiche der Investitionsplanung. Große Aufmerksamkeit wird insbesondere auch den investiven Zuweisungen und Zuschüssen geschenkt werden müssen, deren Berechtigung im Einzelnen zu hinterfragen ist.

Neubeginner werden nur noch nach einem transparenten, abgestimmten Verfahren auf der Grundlage von Senatsbeschlüssen in die Planung aufgenommen.

Maßnahmen, bei denen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans keine Bauplanungsunterlagen vorliegen, werden nur in berechtigten Ausnahmefällen in die Planung aufgenommen. Das Verfahren zur Kostensicherheit bei Hochbaumaßnahmen wird zügig umgesetzt und soll dazu beitragen, die tatsächliche Kostenentwicklung im engen Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten zu halten.

Das Gesamtvolumen der investiven Ausgaben im Kernhaushalt liegt nach der Investitionsplanung bei 1 544 Mio Euro (2012) bzw. 1 533 Mio Euro (2013). Hiervon entfallen rund 200 Mio Euro jährlich auf den Hochbau der Hauptverwaltung, 90 Mio Euro auf den Hochbau der Bezirke, jeweils 70 Mio Euro auf den Tiefbau und auf Beschaffungen, 750 Mio Euro auf investive Zuschüsse an Dritte und 230 Mio Euro auf Darlehen und Bürgschaften.

Eine Absenkung des Volumens für Hochbaumaßnahmen in einer Größenordnung von 70 Mio Euro im Jahre 2012 und 120 Mio Euro im Jahre 2013 erscheint möglich. Die investiven Zuschüsse an Dritte können um jeweils 80 Mio Euro abgesenkt werden.

Zinsausgaben

Es wird davon ausgegangen, dass bei weiterhin niedrigem Zinsniveau die bisherigen Planungswerte für die Jahre 2012 und 2013 unterschritten werden können.

Für 2012 könnte die Absenkung in einer Größenordnung von etwa 80 Mio Euro, für 2013 von 120 Mio Euro liegen.

Strukturelle Einnahmeverbesserungen

Die Einnahmebasis von Ländern und Kommunen bedarf grundsätzlich einer strukturellen Verbesserung. Damit muss die gesamtwirtschaftliche Steuerquote (siehe S. 15) wieder auf ein langfristig tragfähiges Maß zurückgeführt werden; auf die aus eigener Kraft erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen des Landes sind derartige Mehreinnahmen nicht anrechenbar. Das Ergebnis der Gemeindefinanzreform bleibt abzuwarten.

Unabhängig davon kann die Einnahmensituation des Landes auch auf der Grundlage landespolitischer Entscheidungen verbessert werden. In Betracht kämen beispielsweise eine Anhebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer oder eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer.

Ebenso denkbar wäre die Einführung einer »City Tax« auf Beherbergungsentgelte.

In der nachfolgenden Gesamtübersicht sind strukturelle Einnahmeverbesserungen noch nicht enthalten.

Abführungen von Landesunternehmen

Die Abführungen von Landesunternehmen können erhöht werden. Eine Größenordnung von 20 Mio Euro pro Jahr erscheint denkbar.

Vermögensveräußerungen

Weitere Veräußerungen von Vermögen sollten geprüft werden. Sie tragen allerdings nur zu Einmaleffekten bei und können eine dauerhafte Konsolidierung nicht ersetzen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Veräußerung von Beteiligungen in der Berechnungsweise des Stabilitätsrats nicht als defizitmindernd angerechnet wird; d.h. sie verringert zwar die tatsächliche Kreditaufnahme, der für die Beurteilung der Anforderungen nach dem Konsolidierungshilfengesetz maßgebliche Defizitausweis wird jedoch nicht gemindert. Die tatsächlich vermiedene Kreditaufnahme schlägt sich jedoch in einem weniger stark ansteigenden Zinsaufwand nieder.

Durch die Veräußerung von Grundstücken sollten auch weiterhin Einnahmen in mindestens bisheriger Größenordnung (100 Mio Euro pro Jahr) erzielt werden können.

Gesamtübersicht

Die nachfolgende Übersicht stellt mögliche, für realistisch gehaltene Quantifizierungen der vorangehend genannten Ansatzpunkte zusammen. Andere finanzpolitische Schwerpunktsetzungen sind natürlich denkbar.

Eine Vorentscheidung ist mit dieser Zusammenstellung nicht verbunden. Absicht ist vielmehr, dem Haushaltsgesetzgeber und den politischen Akteuren vor Beginn der kommenden Legislaturperiode aufzuzeigen, welche Spielräume aus heutiger Sicht in welchen Bereichen für möglich gehalten werden. Es wird Aufgabe politischer Entscheidungen sein, diese Spielräume durch konkrete Maßnahmeentscheidungen zu spezifizieren. Hierbei können sich selbstverständlich Verschiebungen zwischen den angesprochenen Blöcken ergeben.