Satz 2 KHG im Land Berlin die Landeskrankenhausgesellschaft und die örtlich zuständigen gesetzlichen Krankenkassen

Rechtsgrundlagen und Planungsverfahren

Grundlage der Krankenhausplanung bilden die Krankenhausgesetze des Bundes und des Landes Berlin. Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (§ 1 Abs. 1 KHG). Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten (§ 1 Abs. 2 KHG).

Die Länder stellen zur Verwirklichung dieses Zieles Krankenhauspläne auf (§ 6 Abs. 1 KHG) und passen sie durch Fortschreibung der Bedarfsentwicklung an. Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt (§ 6 Abs. 4 KHG).

Nach dem Berliner Landeskrankenhausgesetz (LKG) weist der Krankenhausplan den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, humane, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser insbesondere nach Standorten, Fachrichtungen einschließlich Schwerpunktbildung und Bettenzahl aus. In den Krankenhausplan werden auch die Klinika der Universitäten in Berlin einbezogen. Forschung und Lehre werden dabei angemessen berücksichtigt. Ferner soll der Krankenhausplan die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Krankenhäuser, auch durch Zusammenarbeit und Aufgabenteilung untereinander, die Versorgung sicherstellen können. Nicht in den Krankenhausplan aufgenommene Krankenhäuser werden nachrichtlich in einer Anlage zum Krankenhausplan aufgeführt (§ 4 Abs. 2 LKG). Hat ein Krankenhaus im Land Berlin auch für die Versorgung der Bevölkerung des Landes Brandenburg wesentliche Bedeutung, so wird die Krankenhausplanung insoweit zwischen den beteiligten Ländern abgestimmt (§ 4 Abs. 3 LKG).

Weiter ist mit § 17 Absatz 1 LKG geregelt, dass unmittelbar Beteiligte im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 KHG im Land Berlin die Landeskrankenhausgesellschaft und die örtlich zuständigen gesetzlichen Krankenkassen bzw. die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Landesausschuss der Privatkrankenversicherungen (PKV) sind und dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung bei der Krankenhausplanung durch eine eingehende Erörterung mit den unmittelbar Beteiligten eine einvernehmliche Regelung anstrebt.

Das Planungsverfahren zur Aufstellung des Krankenhausplans 2010 wurde eingehend im Krankenhausbeirat und mit den unmittelbar Beteiligten erörtert. Es erfolgte eine Einigung auf folgende Schritte zur Planaufstellung:

1. Bildung eines Fachausschusses zur Krankenhausplanung, Erörterung und Anstreben des Einvernehmens zu den Grundzügen des neuen Krankenhausplans 2010:

Der Fachausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) und der Krankenkassenseite sowie einem Vertreter der Berliner Ärztekammer und tagte unter Federführung der Gesundheitsverwaltung.

Krankenhausplan 2010 des Landes Berlin

Die Ergebnisse der Erörterung in den Fachausschusssitzungen wurden von der Gesundheitsverwaltung im Positionspapier „Grundzüge des Krankenhausplans 2010" zusammengefasst.

Der Schwerpunkt Transparenzinformationen wurde zudem gesondert in einer Expertengruppe von Medizincontrollern unter Beteiligung von BKG und Krankenkassen erörtert.

2. Schriftliche und mündliche Anhörungen der Krankenhausträger zum Krankenhausplan 2010:

Die Krankenhausträger wurden schriftlich über die Grundzüge des Krankenhausplans 2010 informiert, die planungsrelevanten Datengrundlagen wurden abgestimmt und die Krankenhäuser gebeten, Vorstellungen über die Entwicklung ihrer Krankenhäuser mitzuteilen. Regelmäßig erklärten die Krankenhausträger ihr Einverständnis zur Übermittlung der Unterlagen an die Kostenträger. Im Anschluss daran fand unter Beteiligung der Kostenträger eine mündliche Anhörung der Krankenhausträger statt.

3. Stellungnahme der Krankenkassenverbände und Krankenkassen in Berlin unter Berücksichtigung der Anhörungen der Krankenhausträger:

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Anhörungen gaben die Krankenkassenverbände und Krankenkassen in Berlin in Ergänzung der bis dahin vorgetragenen Positionen eine umfassende Stellungnahme zur Krankenhausplanung 2010 ab. Sie bezieht sich auf Grundsatzfragen der Planung, auf Fragen der Planungsmethodik, auf fachspezifische und einzelne Krankenhäuser berührende Aspekte.

4. Vorbereitung des Planentwurfs und der krankenhausbezogenen Aufnahmeentscheidungen im Rahmen einer verwaltungsinternen Klausurtagung:

Diese Klausur fand unter Beteiligung der übrigen von der Krankenhausplanung betroffenen Senatsverwaltungen statt. Eine erste Gesamtschau in Vorbereitung des neuen Krankenhausplans konnte vorgenommen werden, ein Großteil der krankenhausbezogenen Einzelentscheidungen wurde intern konsentiert. Offen bleiben mussten Festlegungen zum Versorgungsangebot der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft für die Versorgungsregion Südwest.

5. Senatsbeschluss zur Entwicklung eines Kooperationskonzeptes der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH (Vivantes) und der Charite ­ Universitätsmedizin zu Berlin (Charite) für die Versorgungsregion Südwest:

Im September 2009 wurde auf Beschluss des Senats eine Strategiegruppe, bestehend aus den Senatoren für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Finanzen und der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, mit Beteiligung der Geschäftsführung von Vivantes und des Vorstandes der Charite eingerichtet. Die Strategiegruppe erhielt den Auftrag, einen Vorschlag für ein Strukturkonzept in der Region Südwest zwischen der Charite und Vivantes im Bereich der Krankenversorgung zu entwickeln, das unter Beachtung der Anforderungen von Forschung und Lehre betriebswirtschaftliche Rationalität beider Unternehmen sicherstellt.

6. Kommunikation krankenhausbezogener Aufnahmevorschläge mit den Krankenhausträgern: Schrittweise, beginnend ab Dezember 2009, wurden die Vorschläge zur Aufnahme in den Krankenhausplan 2010 den jeweiligen Krankenhausträgern übermittelt und einer abschließenden Überprüfung unterzogen.

7. Planentwurf und Anstreben des Einvernehmens mit den unmittelbar Beteiligten zum Krankenhausplan 2010: Übermittlung des Planentwurfs (Stand 25.03.2010) an die unmittelbar Beteiligten und alle Krankenhausträger; Sitzung mit den unmittelbar Beteiligten am 15.04.2010; Überarbeitung des Planentwurfs unter Einbeziehung der Stellungnahmen; erneute ÜberKrankenhausplan 2010 des Landes Berlin mittlung des Planentwurfs (Stand 22.04.2010); abschließende Erörterung des Planentwurfs im Krankenhausbeirat am 05.05.2010.

3. Abstimmung mit Brandenburg Berliner Krankenhäuser übernehmen in beträchtlichem Umfang Krankenhausversorgungsaufgaben für andere Bundesländer, insbesondere für die Bevölkerung Brandenburgs im näheren Umland Berlins. Auch umgekehrt nimmt die Berliner Bevölkerung Versorgungsangebote Brandenburger Krankenhäuser in Anspruch. Daraus ergibt sich gemäß § 6 Abs. 2 KHG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 LKG die Notwendigkeit, die Krankenhausplanungen der Länder Berlin und Brandenburg abzustimmen. Diese Abstimmungen erfolgen kontinuierlich seit 1991 und wurden in den letzten Jahren intensiviert.

In Vorbereitung des Krankenhausplans 2010 wurden die Verflechtungsbeziehungen in der Krankenhausversorgung beider Länder auf der Grundlage aktueller Daten, insbesondere der Daten des Instituts für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK) nach § 21 KHEntgG, analysiert und die mit dem Land Brandenburg bestehenden Festlegungen zu konkreten Leistungsbereichen überprüft.

Zu den einzelnen Bereichen wird an folgenden Vereinbarungen festgehalten: Transplantationsmedizin: Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere, Knochenmarktransplantation: Vorhaltung der Kapazitäten für die gesamte Region in den Berliner Universitätsklinika und im Deutschen Herzzentrum Berlin, regionaler Transplantationsverbund.

Herzchirurgische Notfallversorgung: Sicherstellung der herzchirurgischen Notfallversorgung für die gesamte Region durch das Deutsche Herzzentrum Berlin, die Charite, das Brandenburgische Herzzentrum Bernau und das Sana-Herzzentrum Cottbus.

Betreuung von Schwerbrandverletzten: Vorhaltung von Kapazitäten für die gesamte Region im Unfallkrankenhaus Berlin.

Sonderisolierstation: Vorhaltung in Spezialeinheiten der Charite und des Bundeswehrkrankenhauses für die gesamte Region.

AIDS-Versorgung: Vorhaltung spezifischer Kapazitäten in Berlin für die gesamte Region.

Rehabilitation:

An der Absprache mit dem Land Brandenburg wird festgehalten, in Berlin landesseitig keine Initiative für die Schaffung zusätzlicher stationärer Rehabilitationseinrichtungen zu ergreifen.