Weiterbildung

Zwischen Abteilungen für Kardiologie und allgemeinen internistischen Abteilungen gibt es bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Herz-KreislaufErkrankungen vielfältige Überschneidungen. Besonders die nichtinvasive internistische Behandlung dieser Patientinnen und Patienten, die keiner Notfallbehandlung bedürfen, gehört auch zur Versorgungsaufgabe allgemeiner internistischer Abteilungen (vgl. o. g. Konzept). Soweit entsprechende personelle kardiologische Kompetenz vorhanden ist, können in allgemeinen internistischen Abteilungen auch spezielle elektive Leistungen, die z. T. auch zur ambulanten kardiologischen Leistungserbringung zugelassen sind (z. B. Herzschrittmacherimplantation und -überwachung), vereinbart werden.

Orthopädie und Unfallchirurgie

Mit der Novellierung der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Berlin wurde der eigenständige Facharzt für Orthopädie aufgegeben. Es entstand die neue Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie, die zum Gebiet Chirurgie gehört. Die Facharztkompetenz umfasst elektive Behandlung und Notfallversorgung.

Insbesondere wegen ihrer Bedeutung für die Sicherstellung der Notfallversorgung erfolgt eine Ausweisung dieser Subdisziplin der Chirurgie im Krankenhausplan. Wie für alle Subdisziplinen ist die Ausweisung nicht abschließend. Ausgewiesen werden alle ordnungsbehördlich genehmigten Abteilungen dieser Subdisziplin, die für die Sicherstellung der Notfallversorgung am besten geeignet sind.

Als Kriterien werden zugrunde gelegt:

- Notfallkrankenhaus

- ordnungsbehördlich genehmigte Abteilung für Orthopädie/Unfallchirurgie

- ausreichende personelle Besetzung, die eine zeitlich uneingeschränkte Beteiligung an der Notfallversorgung gewährleistet

- erkennbare Beteiligung an der Notfallversorgung auch außerhalb der normalen Arbeitszeit und am Wochenende.

Abteilungen, bei denen das nicht zeitkritische elektive Aufgabenspektrum im Vordergrund steht, werden nicht gesondert dargestellt, da der Ausweis der Hauptdisziplin Chirurgie grundsätzlich auch die Leistungsbereiche der Subdisziplin Orthopädie und Unfallchirurgie umfasst. Sofern die spezifischen Anforderungen für die Leistungserbringung vom Krankenhaus erfüllt werden (Eignung), besteht die Möglichkeit, mit den Krankenkassen im Rahmen der Budgetvereinbarungen entsprechende Leistungen zu vereinbaren.

Gegenwärtig (Stand 01.01.2010) sind in insgesamt 31 Plankrankenhäusern insgesamt rund 2.000 unfallchirurgische und orthopädische Betten ordnungsbehördlich genehmigt.

Für die Prüfung, ob und inwieweit bereits bisher eine Beteiligung an der unfallchirurgischen Notfallversorgung erfolgte, wurden als Indikator die Leistungszahlen bei operativer Behandlung von Frakturen der Extremitäten herangezogen. Die Leistungsbereitschaft auch außerhalb der normalen Dienstzeiten wurde an Hand der an Wochenenden aufgenommenen und operierten Patientinnen und Patienten mit Frakturen der Extremitäten geprüft (Maßstab: 25 Fälle). 33 Krankenhäuser mit mindestens 25 Fällen am Wochenende waren an der Behandlung beteiligt, darunter 25 Krankenhäuser, für die bisher im Krankenhausplan die Subdisziplin Unfallchirurgie bzw. die Abteilung Orthopädie ausgewiesen war und die auch ordnungsbehördlich genehmigte Abteilungen betrieben (siehe Abb. 7.3. ­ 1). Für diese Krankenhäuser wird die Subdisziplin Orthopädie und Unfallchirurgie im Krankenhausplan 2010 ausgewiesen.

Krankenhausplan 2010 des Landes Berlin Vier Notfallkrankenhäuser haben den Ausweis einer Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie neu beantragt:

- Krankenhaus Bethel

- Dominikus Krankenhaus

- Ev. Elisabeth Klinik

- Ev. Krankenhaus Hubertus.

Sie betreiben ordnungsbehördlich genehmigte Abteilungen für Unfallchirurgie, alle vier waren bereits im Jahre 2008 an der unfallchirurgischen Notfallversorgung beteiligt.

Den Anträgen wird gefolgt, falls spätestens bei Erlass des Feststellungsbescheides die ausreichende personelle Besetzung zur Gewährleistung des Facharztstandards nachgewiesen wurde.

Insgesamt werden somit 29 Abteilungen für Orthopädie und Unfallchirurgie ausgewiesen.

Bei einer von ihnen erfolgt dieser Ausweis noch unter Vorbehalt.

Bei vier Krankenhäusern, die bisher weder Erste-Hilfe- noch Unfallkrankenhäuser waren (Havelklinik, Klinik Hygiea, Immanuel-Krankenhaus/Wannsee, West-Klinik Dahlem), sind im Krankenhausplan 2006 Abteilungen für Orthopädie (bisher Hauptdisziplin) aufgenommen. Diese Häuser sind nicht als Notfallkrankenhäuser in den neuen Krankenhausplan aufgenommen. Es erfolgt kein Ausweis der Subdisziplin Orthopädie und Unfallchirurgie im Krankenhausplan 2010. Die Betten der bisherigen orthopädischen Abteilung werden krankenhausplanerisch der Hauptabteilung Chirurgie zugeordnet. Die weiterbestehende ordnungsbehördlich genehmigte Abteilung unter Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie und die ausreichende fachärztliche Besetzung können die Eignung des Hauses für die Erbringung entsprechender elektiver Leistungen gegenüber den Krankenkassen belegen.

Zu den häufig durchgeführten elektiven Leistungen im Krankenhaus gehören Implantationen von Hüft- und Kniegelenkendoprothesen. Die Abbildungen 7.3. ­ 2 und 7.3. ­ 3 zeigen, an welchen Krankenhausstandorten in Berlin diese Implantationen durchgeführt werden.