Wertausgleichsbudget

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 30. April 2009 u.a. Folgendes beschlossen:

a) Aufnahme weiterer finanzrelevanter Angebotsprodukte in das Wertausgleichsverfahren „In Vorbereitung der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 wird der Senat ersucht, unter Beteiligung der Bezirke die Aufnahme weiterer finanzrelevanter Angebotsprodukte in das Wertausgleichsverfahren zu prüfen. Dem Hauptausschuss ist bis zum Ende Juni 2010 Bericht zu erstatten. "

b) Prüfung der Einführung eines Wertausgleichsbudgets: „Es ist zu prüfen, ob zur weiteren Vereinfachung in einem folgenden Schritt eine finanzielle Aggregation der genannten Produkte zu einem "Wertausgleichsbudget" erwogen werden kann. Damit würde eine Summe für den Wertausgleich gebildet, die der politischen Steuerung (z. B. auch rein summarische Ausweitung/ Begrenzung des Umfangs des Wertausgleichs) zugänglich wäre."

c) Wertausgleich mittels Definition von Mindestmengen „Der Senat soll ferner prüfen, inwieweit der Wertausgleich bei den Angebotsprodukten der soziokulturellen Infrastruktur, wie Musikschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken und Jugendförderung über die Definition von Mindestmengen (ggf. durch Umgruppierung der Planmengenkategorien) erfolgen kann.

Die Ergebnisse beider Prüfungen sind dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 2010 zu berichten."

d) Umsetzung des Wertausgleichsmodells ab 2011 „Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Umsetzung eines entsprechenden Wertausgleichsmodells ab dem Haushaltsjahr 2011 bis zum 30. September 2010 zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

1. Zum horizontalen Wertausgleich:

Die Punkte a), c) und d) beziehen sich insbesondere auf den produktbezogenen Wertausgleich. Für die (Angebots-)Produkte der „Sozialen Infrastruktur" werden Planmengen nach einem standardisierten Verfahren ermittelt, dessen Ziel ein horizontaler Wertausgleich zwischen den Bezirken ist. Dabei werden die Angebotsmengen (=Ausstattungen) ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Sozialstruktur gesetzt.

Dieses Verfahren ist im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse im Vorfeld der Zuweisung 2010 gemeinsam von der Senatsverwaltung für Finanzen und den Bezirken (Projektteam Budgetierung) evaluiert worden. Im Ergebnis der Analyse ist eine Vereinheitlichung der Planmengenberechnung vorgeschlagen worden, da die bisherige Ausgestaltung des Verfahrens nur bedingt anreizkompatibel und uneinheitlich ist.

Die bezirklichen Planmengen der betroffenen Produkte sollten dabei jeweils anteilig aus der Istmenge sowie der Modellmenge gebildet werden. Mit Blick auf die finanzielle Unterstützung von Bezirken, die hinsichtlich ihrer sozialstrukturellen Problemlagen eine Unterausstattung an Angeboten der „Sozialen Infrastruktur" aufweisen, hatte sich die Senatsverwaltung zudem entschlossen, bei der Globalsummenzuweisung 2010/2011 den horizontalen Wertausgleich auszuweiten. Hierzu wurde der Anteil der Modellmengen an den Planmengen einheitlich auf 50% angesetzt. Diese Vorgehensweise hätte - neben der Standardisierung ­ zu einer Erhöhung des zwischenbezirklichen Umverteilungsvolumens von 6,3 Mio. auf 13,2 Mio. geführt.

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist dieser Vorgehensweise nicht gefolgt und hat mit Beschluss vom 13. Mai 2009 zur Globalsummenzuweisung 2010/11 (Schreiben vom 02.04.2009) SenFin gebeten: „die Globalsummenzuweisung unter Verzicht auf die Neuausrichtung des Wertausgleichs für 2010 neu darzustellen. Für 2010 ist der Wertausgleich analog des Modells der Jahre 2008/2009 zu berechnen und dem Hauptausschuss sowie den Bezirksämtern für ihre Haushaltsplanung zeitnah zur Verfügung zu stellen."

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist diesem Beschluss gefolgt und hat bei der Globalsummenzuweisung 2010/2011 sowohl auf die Standardisierung, als auch auf die Ausweitung des horizontalen Wertausgleichs verzichtet.

2. Zum vertikalen Finanzausgleich:

Im Zuge der Beratung des Bezirksplafonds 2010/2011 ist auch das Thema Wertausgleich weiter erörtert worden. Hintergrund war, dass der Verzicht auf die Ausweitung des horizontalen Wertausgleichs (vgl. Tz 1) entsprechend geringere Zuweisungen bei den „Nehmer-Bezirken" zur Folge hatte. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte dabei vorgeschlagen, diesen Bezirken zusätzliche Mittel durch das Land i.H.v. 5 Mio. zur Verfügung zu stellen (vgl. Schreiben vom 09.06.2010, RN 1425). Das Abgeordnetenhaus hat diesen Vorschlag aufgegriffen und im Rahmen des Beschlusses vom 10. Juni 2010 (vgl. Drs 16/2474) folgendes entschieden: „Zur Vereinfachung des verfassungsmäßigen Wertausgleichsgebotes und zur Konkretisierung des in Drucksache 16/2130 angestrebten Prinzips wird erstmals ein nicht-produktbezogener Wertausgleich (NPW) eingerichtet. Sein Volumen umfasst jeweils 6,9 Mio. Euro für die Jahre 2010 und 2011 zugunsten der durch Beschluss des Hauptausschusses von Kürzung betroffenen und als sozial schwach einzustufenden Bezirke. Seine Verteilung erfolgt ausschließlich proportional mit dem Multiplikator des sozial gewichteten Einwohners (Daten des Monitorings Soziale Stadt 2008)."

3. Weiteres Vorgehen:

Das vom Abgeordnetenhaus für den Haushalt 2010/2011 vorgeschlagene kombinierte Verfahren von horizontalem und vertikalem Ausgleich ist auch im Zuge der Fortschreibung der Globalsummen für das Jahr 2011 zur Anwendung gekommen. Der Senat beabsichtigt, diese Vorgehensweise weiter anzuwenden und keine Änderungen bezüglich der Parameter und den damit verbundenen Auswirkungen im Hinblick auf die Zuweisung 2012 vorzunehmen. Das schließt nicht aus, dass für einzelne Produkte oder Produktgruppen im Rahmen des derzeitigen Verfahrens andere Lösungen vereinbart werden können. Eine grundlegende strukturelle Neuordnung des bezirklichen Wertausgleichs setzt den breiten politischen Konsens und den Willen aller am Prozess Beteiligten voraus, der sich gegenwärtig nicht abzeichnet.

Wir bitten, den Beschluss zu den o.g. Punkten damit als erledigt anzusehen; zu den übrigen Punkten wird der Senat gesondert berichten.