Pflege

Damit erhöhte sich die Zahl der Ausschussmitglieder auf 13.1

Fraktionsmitarbeiter

Zur Unterstützung der Fraktionen im Untersuchungsausschuss wurden als Mitarbeiter/in von den Fraktionen benannt:

- SPD: Herr Jens Peter Franke und Herr Klaus Westenberger

- CDU: Herr Ciamak Djamchidi

- Die Linke: Herr Andre Duderstaedt

- Bündnis90/Die Grünen: Frau Dr. Cordula Ludwig

- FDP: Frau Irina Krantz

Sekretariat des Untersuchungsausschusses

Das den 1. Untersuchungsausschuss in organisatorischer und wissenschaftlicher Hinsicht unterstützende Sekretariat bestand zunächst aus einem Volljuristen und einer Verwaltungsangestellten und wurde im Dezember 2008 durch eine zweite Volljuristin zur Anfertigung des Berichtsentwurfs und wissenschaftlicher Zuarbeit und einer Regierungsinspektorin z.A. ergänzt. Dem Ausschussbüro gehörten an:

- Senatsrat Carol Bosenius (Leiter)

- Verwaltungsangestellte Heike Beyler (Anfertigung des Ausschussberichts und wissenschaftliche Beratung)

- Regierungsinspektorin z.A. Cornelia Meißner vom 1. Dezember 2008 bis 31. Juli 2009

(Aktenverwaltung und Zuarbeit zum Abschlussbericht)

- Regierungsinspektorin z.A. Ina Littau ab 2. Dezember 2009 (Aktenverwaltung und Zuarbeit zum Abschlussbericht)

- Verwaltungsangestellte Franziska Kürwitz (Geschäftsstelle des Ausschussbüros)

Wie schon in den Untersuchungsausschüssen der vorangegangenen Wahlperiode hat sich erwiesen, dass diese Personalausstattung nicht unterschritten werden sollte, um die Ausschussarbeit angemessen zu unterstützen. Zum einen entstand durch die zahlreichen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen in zum Teil wöchentlichen Sitzungen ein erheblicher organisatorischer Aufwand. Zum anderen war das umfangreiche Beweismaterial auszuwerten. Schwierige Verfahrensfragen auch rechtlicher Art mussten situationsbedingt in kürzester Zeit geklärt werden. Hervorzuheben ist die Notwendigkeit, dass der Abschlussbericht von einer Volljuristin/einem Volljuristen erstellt wird, die/der von der laufenden Dezernatsarbeit entlastet ist und schon parallel zur Beweisaufnahme tätig werden kann. Unter anderen personellen Bedingungen wären die genannten Aufgaben nicht innerhalb des vom Plenum vorgegebenen Zeitrahmens zu bewältigen gewesen.

3. Ablauf des Untersuchungsverfahrens

Konstituierung und Verfahrensregeln

Am 29. September 2008 trat der 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte den redaktioneller Zusatz nach Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses über den Bericht in der Sitzung am 17. September 2010.

Abgeordneten Wolfgang Brauer (Die Linke) zum Schriftführer sowie die Abgeordnete Liane Ollech (SPD) zur stellvertretenden Schriftführerin.

Als Bezeichnung für das Untersuchungsverfahren verständigte sich der Ausschuss auf den Kurztitel „Spreedreieck". Einstimmig wurden folgende Verfahrensregeln beschlossen:

1. Die stellvertretenden Mitglieder haben Rede- und Fragerecht. Sie sollen gemäß § 3 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz (UntAG) an allen Sitzungen teilnehmen.

2. Information der Medien

Die Unterrichtung der Presse und der Informationsmedien erfolgt gemäß § 21 UntAG i.V.m. § 26 Abs. 5 Satz 6 GO Abghs ausschließlich durch den Vorsitzenden; die Sprecherin und die Sprecher der Fraktionen werden an Pressekonferenzen beteiligt.

3. Vereinbarung eines regelmäßigen Sitzungstermins des Ausschusses Grundsätzlich ­ nach Bedarf ­ am Freitag in der plenarfreien Woche um 10.00 Uhr.

Pressekonferenzen werden bei Bedarf regelmäßig nach den Sitzungen durchgeführt.

4. Als Sitzungssaal wird grundsätzlich Raum 113 vorgesehen, weil er mit dem Vorraum einen geeigneten Zeugen-Warteraum hat.

5. Beweisaufnahmen erfolgen gemäß § 7 Abs. 1 UntAG grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Die Beratungssitzungen des Ausschusses sind gemäß § 7 Abs. 4 UntAG nichtöffentlich.

6. Regelungen zum Personenkreis, der über den Kreis der Ausschussmitglieder hinaus zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt ist:

a) Öffentliche Sitzungen

Die Teilnahme von Besucher/inne/n an öffentlichen Sitzungen ist nach Vorlage einer vom Besucherdienst auszustellenden Zuhörerkarte grundsätzlich möglich.

Gemäß § 7 Abs. 2 UntAG können die Öffentlichkeit oder einzelne Personen durch Beschluss des Untersuchungsausschusses ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dies gebieten oder wenn es zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich erscheint. Demgemäß sollen Besucher/innen von dem Vorsitzenden unter Hinweis auf einen ggf. nach dieser gesetzlichen Bestimmung erforderlichen Ausschluss vor der Teilnahme an der Sitzung darauf hingewiesen werden, dass sie verpflichtet sind, Kontakte zu Personen, die möglicherweise als Zeugen gehört werden können, anzugeben. Rechtsanwälte/-innen als Organe der Rechtspflege dürfen nicht ausgeschlossen werden.

Vertreter/innen des Senats dürfen gemäß § 8 Abs. 2 UntAG auch an öffentlichen Sitzungen nur dann teilnehmen, wenn der Ausschuss dies gestattet. Hierfür ist gemäß § 8 Abs. 3 UntAG eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Die Teilnahme von Vertreter/innen des Rechnungshofs an öffentlichen Sitzungen ist uneingeschränkt möglich.

Vertreter der Informationsmedien haben Zutritt unter Vorlage eines vom Referat Presse ausgegebenen Dauer- bzw. Tagesausweises. Der Ausweis soll während jeder Zeugenvernehmung deutlich sichtbar ausgelegt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

b) Nichtöffentliche Sitzungen

Es dürfen grundsätzlich nur die Ausschussmitglieder, deren Stellvertreter/innen, die benannten Fraktionsmitarbeiter/innen sowie die Mitarbeiter/innen der Verwaltung des Abgeordnetenhauses teilnehmen. Für sonstige Mitglieder des Abgeordnetenhauses gilt § 8 Abs. 1 und 3 UntAG.

Für Vertreter/innen des Senats gilt: Die Anwesenheit in Beratungssitzungen ist gemäß § 8 Abs. 2, 2. Halbsatz UntAG ausgeschlossen; für nichtöffentliche Beweiserhebungssitzungen kann ihnen die Anwesenheit durch Ausschussbeschluss mit 2/3-Mehrheit gemäß § 8 Abs. 2 und 3 UntAG gestattet werden.

Für Vertreter/innen des Rechnungshofs gilt: Eine Teilnahme an den Beratungssitzungen ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 2, 2. Halbsatz UntAG analog); für nichtöffentliche Beweiserhebungssitzungen wird die Anwesenheit generell zugelassen.

Bei Sitzungen oder Sitzungsteilen, die als VS-Vertraulich oder höher eingestuft werden, dürfen außer den Ausschussmitgliedern und deren Stellvertreter/inne/n nur solche Personen anwesend sein, die in der entsprechenden Geheimhaltungsstufe ermächtigt sind.

7. Geheimschutz

a) In Bezug auf den Umgang mit Verschlusssachen (VS) findet die Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses für das gesamte Untersuchungsverfahren Anwendung (§ 21

UntAG i.V.m. § 54 GO Abghs).

b) Bezüglich amtlich zu wahrender Privatgeheimnisse findet die Geheimschutzordnung entsprechende Anwendung (§ 21 UntAG i.V.m. § 54 Abs. 3 GO Abghs).

c) Die dem Untersuchungsausschuss übersandten und VS-Vertraulich oder höher eingestuften Akten und Unterlagen werden im VS-Archiv des Abgeordnetenhauses aufbewahrt. Zugang dazu haben nur die dafür ausdrücklich ermächtigten Mitarbeiter/innen des Ausschussbüros.

d) Außerhalb der Sitzungen können VS-Vertraulich oder höher eingestufte Akten oder Unterlagen von den Ausschussmitgliedern und den namentlich benannten und zum Umgang mit VS ermächtigten Mitarbeiter/inne/n der im Ausschuss vertretenen Fraktionen im VS-Leseraum eingesehen, dürfen daraus jedoch nicht entfernt werden.

e) Werden für Sitzungen des Untersuchungsausschusses VS-Unterlagen benötigt, so sorgt das Ausschussbüro dafür, dass diese für die Dauer der Sitzung zur Verfügung stehen und anschließend in das VS-Archiv zurückverbracht werden. Die Fraktionen sollten möglichst anmelden, welche Akten sie speziell wünschen, damit nicht der Gesamtbestand aufgebaut werden muss.

f) Die geheimhaltungsbedürftigen Akten, Aktenteile und sonstigen Schriftstücke werden auf jeder Seite mit einem kopierfesten Kennzeichen versehen. Soweit von solchen Unterlagen Kopien angefertigt werden, werden auch diese Kopien im gleichen Raum aufbewahrt und dürfen daraus nicht entfernt werden.

8. Einladungen erhalten: